Juristischer Schlagabtausch:
CDU gewinnt Rechtsstreit gegen Stadt – Plakate dürfen bleiben
Stadt gegen CDU: Im Streit um doppelt angebrachte Wahlplakate entschied das Schweriner Verwaltungsgericht für die CDU und stoppte die geplante Entfernung durch die Stadt.

In einem Streit um die Aufstellung von Wahlplakaten zwischen der CDU und der Stadtverwaltung musste am Freitag das Schweriner Verwaltungsgericht entscheiden.
Im Streit ging es um die Anbringung von zwei A1-Plakaten nebeneinander, die nach Ansicht der Stadtverwaltung eine zu große Gesamtfläche ergeben würden. Die CDU hat unter anderem in der Ludwigsluster- und der Crivitzer Chaussee Plakataufsteller mit Wahlwerbung für ihren Bundestagskandidaten Dietrich Monstadt aufgestellt. Zum Ärger der Stadt. „Die Stadt war der Überzeugung, dass wir gegen ihre Plakatierungsordnung verstoßen. Daran haben wir uns jedoch gehalten“, sagt der Bundestagstagsabgeordnete Dietrich Monstadt auf Anfrage unserer Redaktion. Der CDU-Politiker verwies weiter darauf, dass man schon in der Vergangenheit diese Form der Plakatierung im Wahlkampf genutzt habe, ohne das die Stadt das beanstandet habe.
Verwaltungsgericht gibt CDU recht
Trotz eines Widerspruchs gegen die Entscheidung hielt die Stadtverwaltung an ihrer Rechtsauffassung fest und drohte mit einer kostenpflichtigen Entfernung der Plakate. Die CDU zog daraufhin vor das Verwaltunggericht in Schwerin und beantragte einstweiligen Rechtsschutz gegen die durch die Stadt angedrohte Entfernung der Plakate. „Das wäre eine klare Benachteiligung im Wahlkampf gewesen“, so Dietrich Monstadt.
Das Verwaltungsgericht gab der CDU recht und vertrat die Rechtsauffassung, dass es sich bei den CDU-Plakaten um zwei selbstständige Plakate handelt und somit die zulässige Größe nicht überschritten wird. Die Plakataufsteller müssen also nicht abgebaut werden, zumindest vorerst.
Stadt prüft Gang zum Oberverwaltungsgericht
Eine Sprecherin der Stadt verweist auf Anfrage der Redaktion darauf, dass die Landeshauptstadt in einer Allgemeinverfügung vom 8. Januar diesen Jahres Regeln zur Wahlplakatierung vorgegeben habe. Damit wolle man die „Chancengleichheit für alle Wahlteilnehmer gewährleisten und die Plakatierung an nicht geeigneter Stelle unterbinden”. So dürften Plakate nur bis zu einer Größe im Format A1 angebracht werden. „Diese Regeln gelten für alle Parteien und Kandidaten. Das Ordnungsamt wacht über die Einhaltung”, so die Sprecherin weiter.
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Hinsichtlich des Gerichtsbeschlusses vom Freitag betont die Stadtsprecherin , dass die Entscheidung lediglich besage, dass die CDU die übereinanderhängenden Plakate nicht sofort entfernt müsse. „Die Stadtverwaltung sieht darin jedoch weiterhin eine Umgehung der bestehenden Größenregelung und prüft, ob sie diese Rechtsauffassung von der nächsten Instanz überprüfen lässt”, so die Sprecherin. Die nächste Instanz wäre dann das Oberverwaltungsgericht in Greifswald.
In Jarmen wurde Plakat von Philipp Amthor entfernt
Auch andernorts sorgt die Wahlwerbung der CDU für Streit. Im vorpommerschen Jarmen musste ein Großflächenplakat von Philipp Amthor weichen, da es gegen die neuen Maßgaben der Stadt für Wahlwerbung verstieß. Trotz einer zugesagten schnellen Entfernung ließ die Umsetzung zunächst auf sich warten. Der CDU-Generalsekretär der Landes-CDU sprach von einem Versehen, das auf den Termindruck im Wahlkampf zurückzuführen sei.
Da sich aber eine Woche nichts tat, riss der Stadtverwaltung in Jarmen nun offenbar der Geduldsfaden, wie die „Nordkurier” schrieb. Die Stadt wollte nicht länger hinnehmen, dass hier gegen die neuen Maßgaben der Jarmener Stadtvertretung für Wahlwerbung verstossen wird. Am vergangenen Freitag wurde das Plakat nun durch die Stadt abgebaut und eingelagert. „Wir haben ja sogar noch Puffer gelassen. Ich denke, es war Zeit genug“, begründete Bürgermeister André Werner diese Reaktion gegenüber dem „Nordkurier”. Plakatierungsregelungen in Wahlzeiten bleiben also landesweit ein heißes Thema.
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