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Juristischer Schlagabtausch:
CDU gewinnt Rechtsstreit gegen Stadt – Plakate dürfen bleiben

Stadt gegen CDU: Im Streit um doppelt angebrachte Wahlplakate entschied das Schweriner Verwaltungsgericht für die CDU und stoppte die geplante Entfernung durch die Stadt.

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  • Veröffentlicht Januar 20, 2025
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Aufsteller des Bundestagsabgeordneten Dietrich Monstadt sorgten für Ärger mit der Stadt.
Auf­steller des Bun­destagsab­ge­ord­neten Diet­rich Mon­stadt sorgten für Ärg­er mit der Stadt. Foto: Dario Rochow

 

In einem Stre­it um die Auf­stel­lung von Wahlplakat­en zwis­chen der CDU und der Stadtver­wal­tung musste am Fre­itag das Schw­er­iner Ver­wal­tungs­gericht entschei­den.

Im Stre­it ging es um die Anbringung von zwei A1-Plakat­en nebeneinan­der, die nach Ansicht der Stadtver­wal­tung eine zu große Gesamt­fläche ergeben wür­den. Die CDU hat unter anderem in der Lud­wigslus­ter- und der Criv­itzer Chaussee Plakatauf­steller mit Wahlwer­bung für ihren Bun­destagskan­di­dat­en Diet­rich Mon­stadt aufgestellt. Zum Ärg­er der Stadt. „Die Stadt war der Überzeu­gung, dass wir gegen ihre Plakatierung­sor­d­nung ver­stoßen. Daran haben wir uns jedoch gehal­ten“, sagt der Bun­destagstagsab­ge­ord­nete Diet­rich Mon­stadt auf Anfrage unser­er Redak­tion. Der CDU-Poli­tik­er ver­wies weit­er darauf, dass  man schon in der Ver­gan­gen­heit diese Form der Plakatierung im Wahlkampf genutzt habe, ohne das die Stadt das bean­standet habe.

Verwaltungsgericht gibt CDU recht

Trotz eines Wider­spruchs gegen die Entschei­dung hielt die Stadtver­wal­tung an ihrer Recht­sauf­fas­sung fest und dro­hte mit ein­er kostenpflichti­gen Ent­fer­nung der Plakate. Die CDU zog daraufhin vor das Ver­wal­tung­gericht in Schw­erin und beantragte einst­weili­gen Rechtss­chutz gegen die durch die Stadt ange­dro­hte Ent­fer­nung der Plakate. „Das wäre eine klare Benachteili­gung im Wahlkampf gewe­sen“, so Diet­rich Mon­stadt.

Das Ver­wal­tungs­gericht gab der CDU recht und ver­trat die Recht­sauf­fas­sung, dass es sich bei den CDU-Plakat­en um zwei selb­st­ständi­ge Plakate han­delt und somit die zuläs­sige Größe nicht über­schrit­ten wird. Die Plakatauf­steller müssen also nicht abge­baut wer­den, zumin­d­est vor­erst.

Stadt prüft Gang zum Oberverwaltungsgericht

Eine Sprecherin der Stadt ver­weist auf Anfrage der Redak­tion darauf, dass  die Lan­deshaupt­stadt in ein­er All­ge­mein­ver­fü­gung vom 8. Jan­u­ar diesen Jahres Regeln zur Wahlplakatierung vorgegeben habe. Damit wolle man die „Chan­cen­gle­ich­heit für alle Wahlteil­nehmer gewährleis­ten und die Plakatierung an nicht geeigneter Stelle unterbinden”.  So dürften Plakate nur bis zu ein­er Größe im For­mat A1 ange­bracht wer­den. „Diese Regeln gel­ten für alle Parteien und Kan­di­dat­en. Das Ord­nungsamt wacht über die Ein­hal­tung”, so die Sprecherin weit­er.

» Lies auch: Schw­erin rüstet sich für vorge­zo­gene Bun­destagswahl

Hin­sichtlich des Gerichts­beschlusses vom Fre­itag betont die Stadt­sprecherin , dass die Entschei­dung lediglich besage, dass die CDU die übere­inan­der­hän­gen­den Plakate nicht sofort ent­fer­nt müsse. „Die Stadtver­wal­tung sieht darin jedoch weit­er­hin eine Umge­hung der beste­hen­den Größen­regelung und prüft, ob sie diese Recht­sauf­fas­sung von der näch­sten Instanz über­prüfen lässt”, so die Sprecherin. Die näch­ste Instanz wäre dann das Oberver­wal­tungs­gericht in Greif­swald.

In Jarmen wurde Plakat von Philipp Amthor entfernt

Auch ander­norts sorgt die Wahlwer­bung der CDU für Stre­it. Im vor­pom­mer­schen Jar­men musste ein Großflächen­plakat von Philipp Amthor weichen, da es gegen die neuen Maß­gaben der Stadt für Wahlwer­bung ver­stieß. Trotz ein­er zuge­sagten schnellen Ent­fer­nung ließ die Umset­zung zunächst auf sich warten. Der CDU-Gen­er­alsekretär  der Lan­des-CDU sprach von einem Verse­hen, das auf den Ter­min­druck im Wahlkampf zurück­zuführen sei.

Da sich aber eine Woche nichts tat, riss der Stadtver­wal­tung in Jar­men nun offen­bar der Gedulds­faden, wie die „Nord­kuri­er” schrieb. Die Stadt wollte nicht länger hin­nehmen, dass hier gegen die neuen Maß­gaben der Jarmen­er Stadtvertre­tung für Wahlwer­bung ver­stossen wird.  Am ver­gan­genen Fre­itag wurde das Plakat nun durch die Stadt abge­baut und ein­ge­lagert.  „Wir haben ja sog­ar noch Puffer gelassen. Ich denke, es war Zeit genug“, begrün­dete Bürg­er­meis­ter André Wern­er diese Reak­tion gegenüber dem „Nord­kuri­er”. Plakatierungsregelun­gen in Wahlzeit­en bleiben also lan­desweit ein heißes The­ma.

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