Nestlé scheitert vor Gericht:
Chemiewerk in Schwerin darf weitergebaut werden
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat einen Eilantrag von Nestlé abgelehnt: Der Lebensmittelkonzern wollte den Bau eines Chemiewerks im Industriegebiet Göhrener Tannen stoppen – ohne Erfolg.

Im Streit um den Bau eines Chemiewerks im Industriegebiet Göhrener Tannen hat der Lebensmittelkonzern Nestlé vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Schwerin lehnte mit Beschluss vom vergangene Freitag (Az. 2 B 1913/25 SN) einen Eilantrag des Unternehmens ab, mit dem Nestlé den vorzeitigen Baubeginn verhindern wollte.
Der Lebensmittelkonzern, der im gleichen Gewerbegebiet eine Produktionsstätte für Kaffee betreibt, befürchtete negative Auswirkungen auf die eigene Produktion, wenn das Werk in Betrieb geht. In dem Neubau sollen künftig Biozide für die Konservierung technischer Produkte hergestellt werden. Bauherr ist das Unternehmen Vink Chemicals.
Gericht: Keine Verletzung von Rechten
Nach Auffassung der 2. Kammer wird Nestlé durch die Errichtung des Werks nicht in eigenen Rechten verletzt. Das Gericht stellte klar, dass im Eilverfahren lediglich über die Zulässigkeit des vorzeitigen Baubeginns entschieden werde – nicht über mögliche spätere Folgen für die Nachbarschaft. Grundlage sei § 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der eine vorläufige Baugenehmigung vorsieht, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören eine absehbar positive Entscheidung im Genehmigungsverfahren, ein berechtigtes öffentliches oder privates Interesse sowie die Übernahme des Rückbaurisikos durch den Bauherrn.
Diese Bedingungen sah das Gericht erfüllt. Zudem habe eine Prüfung durch den Munitionsbergungsdienst ergeben, dass keine Gefahren durch Kampfmittel auf dem Baugelände bestehen. Daher sei es nahezu ausgeschlossen, dass durch die Bauarbeiten Eigentum oder Mitarbeiter des Lebensmittelkonzerns gefährdet würden.
Bau bereits seit 2023 im Gange
Der vorzeitige Baubeginn war bereits im Herbst 2023 genehmigt worden. Im Mai dieses Jahres wurde Richtfest gefeiert. Laut Vink Chemicals sollen am Standort künftig Aktivsubstanzen und Mischungen für die Konservierung von technischen Produkten entstehen.
Nestlé könne seine Einwände weiterhin im Hauptsacheverfahren geltend machen, betonte das Gericht. Der jetzt abgelehnte Eilantrag habe jedoch nicht zu einer Vorfestlegung im Genehmigungsverfahren geführt.
Noch nicht rechtskräftig
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Nestlé hat die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einzulegen.



