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20. Christopher Street Day:
CSD in Schwerin – Sorge um Sicherheit queerer Menschen wächst

Der Jubiläums-CSD in Schwerin stand nicht nur im Zeichen von Vielfalt. Verschärfte Sicherheitsvorkehrungen und die Debatte über den Schutz queerer Menschen prägten die Veranstaltung.

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  • Veröffentlicht Juli 6, 2026
Teil­nehmer des Schw­er­iner CSD ziehen durch die Innen­stadt. Rund 1.100 Men­schen beteiligten sich an der Demon­stra­tion. Foto: Dario Rochow

 

Rund 1.100 Men­schen sind am Sam­stag beim 20. Christo­pher Street Day durch Schw­erin gezo­gen. Unter dem Mot­to „Vielfalt braucht Demokratie!“ wurde gefeiert, demon­stri­ert und poli­tis­che Sicht­barkeit einge­fordert.

Doch hin­ter Musik, Fah­nen und bun­ten Wagen stand eine zunehmend ern­ste Frage: Wie sich­er kön­nen sich queere Men­schen in Deutsch­land noch fühlen? CSD-Organ­isator Sebas­t­ian Witt warnt vor ein­er wach­senden Gefahr durch Recht­sex­trem­is­mus und greift die AfD scharf an. Der Schw­er­iner AfD-Bun­destagsab­ge­ord­nete Leif-Erik Holm weist die Vor­würfe mit drastis­chen Worten zurück.

Vier Fahrzeuge, rund zwölf Fuß­grup­pen und etwa 25 Vere­ine, Ini­tia­tiv­en, Grup­pen und Parteien hat­ten sich für den CSD in Schw­erin angekündigt. Die Ver­anstal­ter waren zunächst von 2.000 bis 2.500 Teil­nehmern aus­ge­gan­gen. Nach Polizeiangaben beteiligten sich let­ztlich rund 1.100 Men­schen an der Demon­stra­tion.

Vom Alten Garten führte der Zug durch die Lan­deshaupt­stadt. Eine Beson­der­heit: Die genaue Route war im Vor­feld nicht öffentlich bekan­nt gegeben wor­den.

„Die Route ist aus Sicher­heits­grün­den nicht veröf­fentlicht wor­den“, sagte Sebas­t­ian Witt, Ver­anstal­ter und Organ­isator des Schw­er­iner CSD, im Gespräch mit SNO. Man müsse mögliche Über­griffe oder Vor­bere­itun­gen für Block­aden berück­sichti­gen.

„Die Gefahr nimmt zu“

Sebas­t­ian Witt ist der Organ­i­sa­tion der Ver­anstal­tung. Foto: Dario Rochow

Für Witt ist die verän­derte Sicher­heit­s­pla­nung Aus­druck ein­er Entwick­lung, die weit über Schw­erin hin­aus­ge­ht. „Wir erleben immer mehr Über­griffe“, sagt er. Dabei gehe es längst nicht nur um Belei­di­gun­gen. Queere Men­schen wür­den kör­per­lich ange­grif­f­en, auf der Straße, nach Ver­anstal­tun­gen oder in öffentlichen Verkehrsmit­teln.

Das sub­jek­tive Sicher­heits­ge­fühl der Com­mu­ni­ty trifft dabei auf eine sta­tis­tisch mess­bare Entwick­lung. Der aktuelle „Lage­bericht zur krim­i­nal­itäts­be­zo­ge­nen Sicher­heit von LSBTIQ*” des Bun­desin­nen­min­is­teri­ums und des Bun­deskrim­i­nalamtes doku­men­tiert seit Jahren steigende Fal­lzahlen. 2010 wur­den 187 Straftat­en in den damals erfassten ein­schlägi­gen The­men­feldern reg­istri­ert. 2023 waren es 1.785 Fälle. Allein gegenüber 2022 bedeutete dies einen Anstieg um 50,25 Prozent. 324 der reg­istri­erten Fälle im Jahr 2023 waren Gewalt­de­lik­te.

Der Trend set­zte sich fort. 2024 reg­istri­erte das Bun­deskrim­i­nalamt im The­men­feld „Sex­uelle Ori­en­tierung“ 1.765 Straftat­en, 17,75 Prozent mehr als im Vor­jahr. Für 2025 weist die bun­desweite Sta­tis­tik bere­its 2.070 Straftat­en aus. Das entspricht ein­er weit­eren Steigerung um 12,25 Prozent.

Dabei mah­nen die Behör­den selb­st zur Vor­sicht bei der Inter­pre­ta­tion. Die Erfas­sungssys­tem­atik wurde in den ver­gan­genen Jahren verän­dert. Zudem geht das BKA von einem aus­geprägten Dunkelfeld aus: Viele Straftat­en gegen queere Men­schen wer­den mut­maßlich über­haupt nicht angezeigt.

Welche Rolle spielt Rechtsextremismus?

Witt sieht ins­beson­dere im Osten Deutsch­lands eine ver­schärfte Sit­u­a­tion. Er spricht von einem „starken recht­sex­trem­istis­chen Teil“ und von recht­sex­tremen Parteien, die poli­tis­che Macht anstrebten.

Ein Blick in die offiziellen Zahlen zeigt ein dif­feren­ziertes, aber deut­lich­es Bild. Von 1.052 im BKA-Lage­bericht für 2023 erfassten Tatverdächti­gen bei LSBTIQ*-feindlichen Straftat­en wur­den 372 dem Phänomen­bere­ich „Poli­tisch motivierte Krim­i­nal­ität – rechts“ zuge­ord­net. 35 Tatverdächtige ent­fie­len auf den Bere­ich „aus­ländis­che Ide­olo­gie“, 39 auf „religiöse Ide­olo­gie“. Mit 571 Tatverdächti­gen ent­fiel allerd­ings mehr als die Hälfte auf die Kat­e­gorie „son­stige Zuord­nung“.

Eine direk­te sta­tis­tis­che Verbindung zwis­chen einzel­nen Straftat­en und ein­er Parteim­it­glied­schaft lässt sich daraus nicht ableit­en. Die Polizeis­ta­tis­tik erfasst Tat­mo­ti­va­tion und ide­ol­o­gis­chen Hin­ter­grund, nicht das Wahlver­hal­ten oder pauschal die poli­tis­che Ein­stel­lung eines Tatverdächti­gen.

Das Bun­de­samt für Ver­fas­sungss­chutz warnt den­noch aus­drück­lich vor ein­er recht­sex­trem­istis­chen Mobil­isierung gegen die queere Com­mu­ni­ty. Nach Ein­schätzung der Behörde ist LSB­TIQ-Feindlichkeit inzwis­chen eines der bedeu­ten­den Agi­ta­tions­felder der recht­sex­trem­istis­chen Szene. 2024 kam es bun­desweit wieder­holt zu ver­sucht­en oder tat­säch­lichen recht­sex­trem­istis­chen Störak­tio­nen gegen CSD-Ver­anstal­tun­gen.

Bei größeren Gegen­protesten han­delte es sich nach Angaben des Ver­fas­sungss­chutzes über­wiegend um Per­so­n­en aus der gewal­to­ri­en­tierten recht­sex­trem­istis­chen Szene. So gab es 2024 auch in Wis­mar eine Störak­tion von gut 200 Teil­nehmern aus dem recht­en Spek­trum gegen den CSD, wie die „Ost­see-Zeitung” damals berichtete.  Die Aktion sorgte damals für hitzige Diskus­sio­nen, da die Ver­anstal­tung bei der Ver­samm­lungs­be­hörde nicht angemeldet war.  Die Polizei vor Ort duldete die Ver­anstal­tung auch „ein­satz­tak­tis­chen Grün­den”.


Bericht MV 1 zum CSD in Wis­mar

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Mehr Infor­ma­tio­nen

Witt greift AfD an – Holm spricht von „Lügengeschichten“

Im Gespräch mit SNO richtet Witt seine Kri­tik  unmit­tel­bar gegen die AfD. Er wirft der Partei vor, Min­der­heit­en gezielt gegeneinan­der auszus­pie­len. Ins­beson­dere Migranten und queere Men­schen wür­den poli­tisch gegeneinan­der gestellt.

Das Argu­ment laute sin­ngemäß, die zunehmende Gewalt gegen queere Men­schen sei vor allem eine Folge von Migra­tion, sagt Witt. Gle­ichzeit­ig ver­suche sich die AfD als Schutz­macht der queeren Com­mu­ni­ty zu präsen­tieren. Dass queere Men­schen in Partei­gremien oder Par­la­menten vertreten seien, wertet Witt als „Ali­bi“.

SNO hat den AfD-Lan­despoli­tik­er Leif-Erik Holm mit den Vor­wür­fen kon­fron­tiert. Seine Reak­tion fällt scharf aus.

 

Leif Erik Holm
Für Leif-Erik Holm darf jed­er leben wie er möchte, muss aber akzep­tieren das es nicht jed­er gut find­et. Foto: Dario Rochow

 

„Ich kann diesen geball­ten Schwachsinn nicht mehr ertra­gen“, erk­lärt Holm. Es wür­den „Lügengeschicht­en“ ver­bre­it­et, um sich in Wahlkampfzeit­en am poli­tis­chen Geg­n­er abzuar­beit­en. Beweise dafür, dass kon­ser­v­a­tive Parteien queere Men­schen angrif­f­en, blieben die Kri­tik­er schuldig.

Holm dreht Witts Argu­men­ta­tion um. Die Gefahr für homo­sex­uelle Men­schen dro­he aus sein­er Sicht vor allem durch „zuge­wan­derte Fanatik­er“. Die AfD vertrete einen klaren Stand­punkt: „Jed­er soll leben kön­nen, wie er mag.“

Gle­ichzeit­ig ergänzt Holm, jed­er müsse damit leben, „dass nicht alle alles gut find­en“. Als Beispiel nen­nt er Män­ner mit Hun­de­masken im öffentlichen Raum, die er als „ver­störend“ empfinde. Ins­beson­dere mit Blick auf Kinder fordert der AfD-Poli­tik­er mehr Rück­sicht­nahme.

Die offiziellen Krim­i­nal­ität­szahlen stützen Holms pauschale Schw­er­punk­t­set­zung allerd­ings nicht. Im BKA-Lage­bericht für 2023 liegt die Zahl der dem recht­en Phänomen­bere­ich zuge­ord­neten Tatverdächti­gen bei LSBTIQ*-feindlicher poli­tisch motiviert­er Krim­i­nal­ität deut­lich über den Kat­e­gorien „aus­ländis­che Ide­olo­gie“ und „religiöse Ide­olo­gie“. Zugle­ich erlaubt die Sta­tis­tik keine Aus­sage darüber, dass sämtliche nicht­deutschen Tatverdächti­gen religiös oder aus­länd­side­ol­o­gisch motiviert han­del­ten. 808 der ins­ge­samt 1.052 erfassten Tatverdächti­gen besaßen 2023 die deutsche Staat­sange­hörigkeit.

Eben­so wenig beweisen die Zahlen jedoch eine direk­te Ver­ant­wor­tung der AfD für konkrete Angriffe auf CSDs. Eine solche Kausal­ität lässt sich aus der Polizeis­ta­tis­tik nicht her­leit­en.

 

Bundespolizei will Vertrauen schaffen

Polizei Polizei Hauptmeister Stefen Schmidt und Polizei Oberkommisar Annekatrin Erler finden es wichtig Flagge zu zeigen.
Polizei Polizei­haupt­meis­ter Ste­fen Schmidt und Polizei Oberkom­mis­ar Anneka­trin Erler (v.r.n.l.) find­en es wichtig Flagge zu zeigen. Foto: Dario Rochow

 

Dass ein Teil queer­feindlich­er Straftat­en mut­maßlich nie angezeigt wird, ist auch für die Polizei ein The­ma. Beim Schw­er­iner CSD war die Bun­de­spolizei mit eige­nen Ansprech­part­nern vertreten.

Polizei­haupt­meis­ter Stef­fen Schmidt ist nach eige­nen Angaben Ansprech­per­son für die Bun­de­spolizeiakademie und die Bun­de­spolizei­di­rek­tion Bad Bram­st­edt. Bun­desweit gebe es inner­halb der Bun­de­spolizei 21 entsprechende Ansprech­per­so­n­en bei rund 55.000 Beschäftigten.

Seine Auf­gabe sieht Schmidt auch darin, eine Brücke zwis­chen Polizei und queer­er Com­mu­ni­ty zu schla­gen. Es gehe darum, Ver­trauen aufzubauen und Vorurteile abzubauen. Gle­ichzeit­ig müssten Polizeibeschäftigte für den Umgang mit trans- und nicht­binären Per­so­n­en sen­si­bil­isiert wer­den.

Der Ansatz deckt sich mit den Empfehlun­gen des BKA-Lage­berichts. Von bun­desweit 40 unter­sucht­en Präven­tion­sange­boten kon­nten 28 der polizeilichen Präven­tion zuge­ord­net wer­den. Als beson­ders erfol­gver­sprechend bew­ertet der Bericht gezielte Infor­ma­tion­sange­bote, Anlauf­stellen und Maß­nah­men zur Ver­trauens­bil­dung. Ziel ist unter anderem, die Anzeige­bere­itschaft inner­halb der queeren Com­mu­ni­ty zu erhöhen.

 

„Tolerant, hilfsbereit und weltoffen“

Ute Faustmann und Christian Heidt (v.l.n.r) vertraten heute das Technische Hilfswerk
Ute Faust­mann und Chris­t­ian Hei­dt (v.l.n.r.) ver­trat­en heute das Tech­nis­che Hil­f­swerk (THW). Foto: Dario Rochow

 

Unter­stützung kam beim CSD auch vom Tech­nis­chen Hil­f­swerk. Die THW-Kräfte Chris­t­ian Hei­dt haup­tamtlich­er Vertreter und Ute Faust­mann ehre­namtlich für die Ortsver­bände beziehungsweise Bere­iche Schw­erin, Güstrow, Lud­wigslust und Wis­mar waren heute auch zur Unter­stützung dabei.

Faust­mann gab den drei Buch­staben THW kurz­er­hand eine zusät­zliche Bedeu­tung: „T für tol­er­ant, H für hil­fs­bere­it und W für weltof­fen.“

Für Hei­dt ist die Teil­nahme mehr als eine sym­bol­is­che Geste. Das THW habe Leit­sätze, die man auch leben wolle. Der CSD sei eine Möglichkeit, „Flagge zu zeigen“ und deut­lich zu machen, dass alle Men­schen willkom­men seien.

 

Manuela Schwesig hisst die Flagge vor der Stadtskanzlei.
Manuela Schwe­sig hisst die Flagge vor der Stadt­skan­zlei. Foto: Dario Rochow

 

Auch Min­is­ter­präsi­dentin Manuela Schwe­sig unter­stützte die Ver­anstal­tung. „Schw­erin ist bunt, Schw­erin ist weltof­fen und für alle“, erk­lärte sie. Es dürfe keine Unter­drück­ung und keine Aus­gren­zung geben. Deshalb sei es wichtig, den CSD tatkräftig zu unter­stützen und Flagge zu zeigen.

Gemein­sam mit Vertretern des CSD und weit­eren poli­tis­chen Gästen wurde an der Staatskan­zlei die Regen­bo­gen­flagge gehisst.

Artikel 3 des Grundgesetzes ergänzen?

Eine zen­trale poli­tis­che Forderung der CSD-Ver­anstal­ter bet­rifft den beson­deren Diskri­m­inierungss­chutz des Grundge­set­zes, wie er in Artikel 3 geregelt ist. Witt fordert, diesen Artikel aus­drück­lich um den Schutz queer­er Men­schen zu ergänzen.

Konkret wird auf Bun­de­sebene seit Jahren darüber gestrit­ten, das Merk­mal „sex­uelle Iden­tität“  in Artikel 3 Absatz 3 aufzunehmen. Der Bun­desrat und die Grü­nen im Bun­destag haben entsprechende Geset­zesini­tia­tiv­en einge­bracht. Für eine Änderung des Grundge­set­zes wäre eine Zwei­drit­telmehrheit in Bun­destag und Bun­desrat notwendig.

Holm lehnt eine Änderung aus­drück­lich ab. „Ja, natür­lich wollen wir Artikel 3 GG so lassen, wie er ist“, erk­lärt der AfD-Poli­tik­er gegenüber SNO. Man müsse nicht „für jeden Fir­lefanz an unser­er Ver­fas­sung herum­schrauben“.

Damit wird der Schw­er­iner CSD auch zum Schau­platz eines grund­sät­zlichen poli­tis­chen Kon­flik­ts. Auf der einen Seite ste­ht die Forderung, queere Men­schen angesichts steigen­der Fal­lzahlen und his­torisch­er Ver­fol­gung aus­drück­lich im Grundge­setz zu benen­nen. Auf der anderen Seite ste­ht die Posi­tion, der beste­hende ver­fas­sungsrechtliche Schutz sei aus­re­ichend.

Die Musik, die bun­ten Fah­nen und die feiern­den Men­schen auf den Straßen Schw­erins kön­nen diesen Kon­flikt für einige Stun­den überdeck­en. Ver­schwun­den ist er damit nicht.