Do, 21. Mai 2026
Close

Mehr Kontrolle, mehr Befugnisse:
Datenspeicherung bei Minderjährigen sorgt für Debatte

Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat das Verfassungsschutzgesetz reformiert. Künftig dürfen unter Umständen auch Daten von Kindern gespeichert werden.

Avatar-Foto
  • Veröffentlicht Mai 7, 2026
Jugendliche vor dem Computer
Foto: Sym­bol­bild

 

Der Land­tag von Meck­len­burg-Vor­pom­mern hat eine umfassende Reform des Ver­fas­sungss­chutzge­set­zes beschlossen. Mit den Stim­men von SPD, Linke und CDU wurde die Neuregelung in Schw­erin ver­ab­schiedet. Die AfD stimmte dage­gen, die FDP-Gruppe enthielt sich.

Hin­ter­grund der Geset­zesän­derung sind mehrere Entschei­dun­gen des Bun­desver­fas­sungs­gericht. Die Karl­sruher Richter hat­ten in der Ver­gan­gen­heit stren­gere Anforderun­gen an die geset­zlichen Grund­la­gen und Kon­trollmech­a­nis­men der Ver­fas­sungss­chutzbe­hör­den gestellt. Meck­len­burg-Vor­pom­mern passt nun seine Regelun­gen entsprechend an.

 

Speicherung von Daten Minderjähriger künftig möglich

Ein zen­traler Punkt der Reform bet­rifft die Spe­icherung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en von Kindern unter 14 Jahren. Kün­ftig darf der Ver­fas­sungss­chutz Meck­len­burg-Vor­pom­mern in bes­timmten Fällen auch Infor­ma­tio­nen über Min­der­jährige spe­ich­ern. Dies soll jedoch nur bei „beson­ders schw­er­wiegen­den Bestre­bun­gen“ möglich sein. Nach Angaben der Regierungs­frak­tio­nen reagiert das Land damit auf Fälle zunehmender Radikalisierung junger Men­schen, ins­beson­dere über soziale Net­zw­erke und dig­i­tale Kom­mu­nika­tion­splat­tfor­men.

Der Par­la­men­tarische Geschäfts­führer der SPD-Frak­tion, Philipp da Cun­ha, erk­lärte im Land­tag, Extrem­is­ten wür­den heute gezielt soziale Medi­en und Chat­grup­pen nutzen, um Jugendliche anzus­prechen. Deshalb müsse der Staat in die Lage ver­set­zt wer­den, frühzeit­ig reagieren zu kön­nen. Gle­ichzeit­ig betonte er, dass die Daten­spe­icherung nur unter stren­gen rechtlichen Voraus­set­zun­gen zuläs­sig sei.

Neben den erweit­erten Befug­nis­sen sieht die Reform auch neue Kon­trollmech­a­nis­men vor. So sollen die Hür­den für beson­ders ein­griff­s­in­ten­sive Maß­nah­men ange­hoben wer­den. Auch bei der Weit­er­gabe per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en gel­ten kün­ftig stren­gere Voraus­set­zun­gen. Zudem wird eine neue Beschw­erdestelle geschaf­fen: Beschäftigte des Ver­fas­sungss­chutzes kön­nen sich kün­ftig mit Anliegen an die Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion des Land­tags wen­den. Diese Kom­mis­sion soll kün­ftig ein­mal jährlich öffentlich tagen und damit für mehr Trans­parenz sor­gen.

Innen­min­is­ter Chris­t­ian Pegel beze­ich­nete die Kon­trol­lkom­mis­sion als unab­hängige Anlauf­stelle für Mitar­bei­t­ende der Behörde. Auf­grund ihrer beson­deren Ver­schwiegen­heit­spflicht­en hät­ten Beschäftigte des Ver­fas­sungss­chutzes bis­lang nur eingeschränk­te Möglichkeit­en gehabt, Beschw­er­den vorzubrin­gen.

 

Kritik von Opposition und Verfassungsrechtlern

Kri­tik an der Reform kam von der Oppo­si­tion sowie von mehreren Sachver­ständi­gen und Juris­ten. Die Frak­tionsvor­sitzende der Grü­nen im Land­tag, Con­stanze Oehlrich, kri­tisierte ins­beson­dere die Möglichkeit, soge­nan­nte V‑Leute unter Umstän­den ohne unab­hängige Vor­abprü­fung ein­set­zen zu kön­nen. Ger­ade bei tief­greifend­en Ein­grif­f­en in Grun­drechte müsse es eine pro­fes­sionelle und unab­hängige Kon­trolle geben.

Auch Ver­fas­sungsrechtler äußerten im Vor­feld Bedenken. Sie bemän­gel­ten unter anderem, dass die vorge­se­henen Kat­e­gorien zur Bew­er­tung extrem­istis­ch­er Bestre­bun­gen zu unge­nau for­muliert seien. Die Unter­schei­dung zwis­chen „ein­fach­er“ und „erhe­blich­er“ Beobach­tungs­bedürftigkeit sei aus ihrer Sicht zu grob und könne unver­hält­nis­mäßige Maß­nah­men begün­sti­gen.

Mit der Reform ver­sucht das Land nach eige­nen Angaben, einen Aus­gle­ich zwis­chen Sicher­heitsin­ter­essen und rechtsstaatlich­er Kon­trolle zu schaf­fen. Die Diskus­sion über die Gren­zen staatlich­er Überwachung dürfte damit jedoch weit­erge­hen.