Mehr Kontrolle, mehr Befugnisse:
Datenspeicherung bei Minderjährigen sorgt für Debatte
Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat das Verfassungsschutzgesetz reformiert. Künftig dürfen unter Umständen auch Daten von Kindern gespeichert werden.

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat eine umfassende Reform des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Mit den Stimmen von SPD, Linke und CDU wurde die Neuregelung in Schwerin verabschiedet. Die AfD stimmte dagegen, die FDP-Gruppe enthielt sich.
Hintergrund der Gesetzesänderung sind mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter hatten in der Vergangenheit strengere Anforderungen an die gesetzlichen Grundlagen und Kontrollmechanismen der Verfassungsschutzbehörden gestellt. Mecklenburg-Vorpommern passt nun seine Regelungen entsprechend an.
Speicherung von Daten Minderjähriger künftig möglich
Ein zentraler Punkt der Reform betrifft die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern unter 14 Jahren. Künftig darf der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern in bestimmten Fällen auch Informationen über Minderjährige speichern. Dies soll jedoch nur bei „besonders schwerwiegenden Bestrebungen“ möglich sein. Nach Angaben der Regierungsfraktionen reagiert das Land damit auf Fälle zunehmender Radikalisierung junger Menschen, insbesondere über soziale Netzwerke und digitale Kommunikationsplattformen.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Philipp da Cunha, erklärte im Landtag, Extremisten würden heute gezielt soziale Medien und Chatgruppen nutzen, um Jugendliche anzusprechen. Deshalb müsse der Staat in die Lage versetzt werden, frühzeitig reagieren zu können. Gleichzeitig betonte er, dass die Datenspeicherung nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen zulässig sei.
Neben den erweiterten Befugnissen sieht die Reform auch neue Kontrollmechanismen vor. So sollen die Hürden für besonders eingriffsintensive Maßnahmen angehoben werden. Auch bei der Weitergabe personenbezogener Daten gelten künftig strengere Voraussetzungen. Zudem wird eine neue Beschwerdestelle geschaffen: Beschäftigte des Verfassungsschutzes können sich künftig mit Anliegen an die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtags wenden. Diese Kommission soll künftig einmal jährlich öffentlich tagen und damit für mehr Transparenz sorgen.
Innenminister Christian Pegel bezeichnete die Kontrollkommission als unabhängige Anlaufstelle für Mitarbeitende der Behörde. Aufgrund ihrer besonderen Verschwiegenheitspflichten hätten Beschäftigte des Verfassungsschutzes bislang nur eingeschränkte Möglichkeiten gehabt, Beschwerden vorzubringen.
Kritik von Opposition und Verfassungsrechtlern
Kritik an der Reform kam von der Opposition sowie von mehreren Sachverständigen und Juristen. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, Constanze Oehlrich, kritisierte insbesondere die Möglichkeit, sogenannte V‑Leute unter Umständen ohne unabhängige Vorabprüfung einsetzen zu können. Gerade bei tiefgreifenden Eingriffen in Grundrechte müsse es eine professionelle und unabhängige Kontrolle geben.
Auch Verfassungsrechtler äußerten im Vorfeld Bedenken. Sie bemängelten unter anderem, dass die vorgesehenen Kategorien zur Bewertung extremistischer Bestrebungen zu ungenau formuliert seien. Die Unterscheidung zwischen „einfacher“ und „erheblicher“ Beobachtungsbedürftigkeit sei aus ihrer Sicht zu grob und könne unverhältnismäßige Maßnahmen begünstigen.
Mit der Reform versucht das Land nach eigenen Angaben, einen Ausgleich zwischen Sicherheitsinteressen und rechtsstaatlicher Kontrolle zu schaffen. Die Diskussion über die Grenzen staatlicher Überwachung dürfte damit jedoch weitergehen.




