Sa, 18. April 2026
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Politischer Vorstoß beendet:
Schwerins Pläne zur ständigen Beflaggung scheitern an Landesrecht

Das Innenministerium stoppt den CDU-Vorstoß zur Dauerbeflaggung in Schwerin. Eine anlasslose Beflaggung öffentlicher Gebäude ist laut Landesverordnung unzulässig und bleibt damit rechtlich ausgeschlossen.

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  • Veröffentlicht Juli 22, 2025
Dauerbeflaggung Schwerin
Eine Dauer­be­flag­gung des Rathaus­es wird es in Zukun­ft nicht geben. Foto von Wolf­gang Weis­er auf Unsplash

Das Innen­min­is­teri­um Meck­len­burg-Vor­pom­mern hat den Antrag der CDU-Frak­tion zur ganzjähri­gen Beflag­gung öffentlich­er Gebäude in Schw­erin abschließend abgelehnt. Damit ist das Anliegen, dauer­haft die Flaggen des Lan­des, der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land und der Europäis­chen Union vor öffentlichen Gebäu­den zu hissen, sowohl rechtlich als auch poli­tisch gescheit­ert.

Antrag der CDU sah dauerhafte Beflaggung vor

Die CDU-Frak­tion hat­te am 6. Mai 2025 den Antrag  einge­bracht, mit dem der Ober­bürg­er­meis­ter beauf­tragt wer­den sollte, sich bei der Lan­desregierung für eine Änderung der Beflag­gungs­lan­desverord­nung einzuset­zen. Ziel war es, eine anlass­lose hoheitliche Dauer­be­flag­gung an allen öffentlichen Gebäu­den der Stadt zu ermöglichen. Zusät­zlich sollte – bei rechtlich­er Möglichkeit – die Umset­zung ein­er solchen Beflag­gung unmit­tel­bar ange­ord­net und bauliche Voraus­set­zun­gen bis zum Jahr 2035 geschaf­fen wer­den.

Die Antrag­steller begrün­de­ten ihren Vorstoß mit dem Wun­sch, ein sicht­bares Zeichen für demokratis­che Werte zu set­zen. Ger­ade in Zeit­en gesellschaftlich­er Span­nun­gen solle die Flagge als staatlich­es Sym­bol regelmäßig präsent sein. Die beste­hende Regelung mit fest­gelegten Beflag­gungsta­gen, so die CDU, sei nicht mehr zeit­gemäß. Der Antrag fand damals die Mehrheit in der Stadtvertre­tung.

Verwaltung sieht Teile des Antrags als unzulässig

Die Stadtver­wal­tung bew­ertete den Antrag in ein­er  Stel­lung­nahme zum Antrag vom 12. Mai 2025 dif­feren­ziert. Während der Appell an das Land (Punkt 1) und die Regelung zur nicht-hoheitlichen Beflag­gung (Punkt 3) for­mal zuläs­sig seien, stufte sie die Punk­te zur sofor­ti­gen Umset­zung (Punkt 2) und zur baulichen Umset­zung bis 2035 (Punkt 4) als unzuläs­sig ein. Ins­beson­dere fehlte ein Finanzierungsvorschlag für die baulichen Maß­nah­men. Die Ver­wal­tung emp­fahl deshalb, diese bei­den Punk­te zurück­zustellen bzw. abzulehnen.

In einem Schreiben vom 19. Juni 2025 informierte Ober­bürg­er­meis­ter Rico Baden­schi­er das Innen­min­is­teri­um über den Beschluss der Stadtvertre­tung. Die Antwort des Min­is­teri­ums fiel ein­deutig aus. In der Mit­teilung an die Stadtver­wal­tung wurde darauf hingewiesen, dass eine anlass­lose hoheitliche Dauer­be­flag­gung nicht zuläs­sig sei. Die gel­tende Beflag­gungs­lan­desverord­nung sehe aus­drück­lich fest­gelegte Beflag­gungstage vor, um die sym­bol­is­che Bedeu­tung dieser Tage her­vorzuheben. Eine ständi­ge Beflag­gung laufe diesem Ziel zuwider und sei mit der Verord­nung nicht vere­in­bar.

Keine Umsetzung weiterer Maßnahmen geplant

Nach Auskun­ft der Stadtver­wal­tung ist mit der abschließen­den Stel­lung­nahme des Innen­min­is­teri­ums keine Umset­zung der Dauer­be­flag­gung vorge­se­hen. Die Ver­wal­tung kündigte an, keine weit­eren Maß­nah­men in diese Rich­tung zu ergreifen. Der Punkt 2 des Stadtvertre­tungs­beschlusses – die sofor­tige Ein­führung der Dauer­be­flag­gung – sei damit hin­fäl­lig. Auch der Punkt zur baulichen Umset­zung bis 2035 bleibt aus haushalt­srechtlichen Grün­den zunächst unbeachtet. Lediglich der Punkt 3, wonach nicht-hoheitliche Beflag­gun­gen nur nach Zus­tim­mung des Haup­tauss­chuss­es erfol­gen sollen, wird laut Ver­wal­tung bere­its in der Prax­is umge­set­zt.

Gesunder Patriotismus nicht durch Fallgen zu fördern

Stadtvertreter Stephan Mar­ti­ni (frak­tion­s­los) hat­te bere­its im Vor­feld der Entschei­dung des Min­is­teri­ums Bedenken geäußert. In der Sitzung der Stadtvertre­tung ver­wies er auf den sym­bol­is­chen Charak­ter von Flaggen, der durch eine ständi­ge Präsenz an Wirkung ver­lieren könne. „Flaggen sind Aus­druck beson­der­er Anlässe und soll­ten daher nur zu klar definierten Ter­mi­nen gehisst wer­den“, erk­lärte Mar­ti­ni. „Eine Dauer­be­flag­gung würde ihre sym­bol­is­che Wirkung ver­lieren, sie regel­recht abnutzen.“

In ein­er Pressemit­teilung begrüßte er die Entschei­dung des Min­is­teri­ums: „Ich freue mich, dass das Innen­min­is­teri­um hier eine klare Lin­ie gezo­gen hat. Diese Klarstel­lung schützt die Würde unser­er Hoheit­sze­ichen.“ Auch die Argu­men­ta­tion der CDU kri­tisierte er: „Ein gesun­der Patri­o­tismus lässt sich nicht durch Flaggen fördern, son­dern durch eine glaub­würdi­ge und an den Inter­essen der Schw­er­iner­in­nen und Schw­er­iner aus­gerichtete Poli­tik. Vielle­icht wäre das ja eine Maß­nahme, die die Schw­er­iner CDU ange­hen kön­nte, statt auf infla­tionären Flaggen­wahn zu bauen.“

Mit der abschließen­den Bew­er­tung des Innen­min­is­teri­ums endet die Debat­te um die Dauer­be­flag­gung vor­erst. Eine Änderung der Lan­desverord­nung ist derzeit nicht geplant. Die rechtlichen Rah­menbe­din­gun­gen bleiben beste­hen: Hoheit­sze­ichen wie Flaggen dür­fen in Meck­len­burg-Vor­pom­mern nur zu fest­gelegten Anlässen öffentlich gezeigt wer­den. Ob das The­ma zu einem späteren Zeit­punkt erneut aufge­grif­f­en wird, bleibt der poli­tis­chen Entwick­lung vor­be­hal­ten.