Politischer Vorstoß beendet:
Schwerins Pläne zur ständigen Beflaggung scheitern an Landesrecht
Das Innenministerium stoppt den CDU-Vorstoß zur Dauerbeflaggung in Schwerin. Eine anlasslose Beflaggung öffentlicher Gebäude ist laut Landesverordnung unzulässig und bleibt damit rechtlich ausgeschlossen.

Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat den Antrag der CDU-Fraktion zur ganzjährigen Beflaggung öffentlicher Gebäude in Schwerin abschließend abgelehnt. Damit ist das Anliegen, dauerhaft die Flaggen des Landes, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union vor öffentlichen Gebäuden zu hissen, sowohl rechtlich als auch politisch gescheitert.
Antrag der CDU sah dauerhafte Beflaggung vor
Die CDU-Fraktion hatte am 6. Mai 2025 den Antrag eingebracht, mit dem der Oberbürgermeister beauftragt werden sollte, sich bei der Landesregierung für eine Änderung der Beflaggungslandesverordnung einzusetzen. Ziel war es, eine anlasslose hoheitliche Dauerbeflaggung an allen öffentlichen Gebäuden der Stadt zu ermöglichen. Zusätzlich sollte – bei rechtlicher Möglichkeit – die Umsetzung einer solchen Beflaggung unmittelbar angeordnet und bauliche Voraussetzungen bis zum Jahr 2035 geschaffen werden.
Die Antragsteller begründeten ihren Vorstoß mit dem Wunsch, ein sichtbares Zeichen für demokratische Werte zu setzen. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Spannungen solle die Flagge als staatliches Symbol regelmäßig präsent sein. Die bestehende Regelung mit festgelegten Beflaggungstagen, so die CDU, sei nicht mehr zeitgemäß. Der Antrag fand damals die Mehrheit in der Stadtvertretung.
Verwaltung sieht Teile des Antrags als unzulässig
Die Stadtverwaltung bewertete den Antrag in einer Stellungnahme zum Antrag vom 12. Mai 2025 differenziert. Während der Appell an das Land (Punkt 1) und die Regelung zur nicht-hoheitlichen Beflaggung (Punkt 3) formal zulässig seien, stufte sie die Punkte zur sofortigen Umsetzung (Punkt 2) und zur baulichen Umsetzung bis 2035 (Punkt 4) als unzulässig ein. Insbesondere fehlte ein Finanzierungsvorschlag für die baulichen Maßnahmen. Die Verwaltung empfahl deshalb, diese beiden Punkte zurückzustellen bzw. abzulehnen.
In einem Schreiben vom 19. Juni 2025 informierte Oberbürgermeister Rico Badenschier das Innenministerium über den Beschluss der Stadtvertretung. Die Antwort des Ministeriums fiel eindeutig aus. In der Mitteilung an die Stadtverwaltung wurde darauf hingewiesen, dass eine anlasslose hoheitliche Dauerbeflaggung nicht zulässig sei. Die geltende Beflaggungslandesverordnung sehe ausdrücklich festgelegte Beflaggungstage vor, um die symbolische Bedeutung dieser Tage hervorzuheben. Eine ständige Beflaggung laufe diesem Ziel zuwider und sei mit der Verordnung nicht vereinbar.
Keine Umsetzung weiterer Maßnahmen geplant
Nach Auskunft der Stadtverwaltung ist mit der abschließenden Stellungnahme des Innenministeriums keine Umsetzung der Dauerbeflaggung vorgesehen. Die Verwaltung kündigte an, keine weiteren Maßnahmen in diese Richtung zu ergreifen. Der Punkt 2 des Stadtvertretungsbeschlusses – die sofortige Einführung der Dauerbeflaggung – sei damit hinfällig. Auch der Punkt zur baulichen Umsetzung bis 2035 bleibt aus haushaltsrechtlichen Gründen zunächst unbeachtet. Lediglich der Punkt 3, wonach nicht-hoheitliche Beflaggungen nur nach Zustimmung des Hauptausschusses erfolgen sollen, wird laut Verwaltung bereits in der Praxis umgesetzt.
Gesunder Patriotismus nicht durch Fallgen zu fördern
Stadtvertreter Stephan Martini (fraktionslos) hatte bereits im Vorfeld der Entscheidung des Ministeriums Bedenken geäußert. In der Sitzung der Stadtvertretung verwies er auf den symbolischen Charakter von Flaggen, der durch eine ständige Präsenz an Wirkung verlieren könne. „Flaggen sind Ausdruck besonderer Anlässe und sollten daher nur zu klar definierten Terminen gehisst werden“, erklärte Martini. „Eine Dauerbeflaggung würde ihre symbolische Wirkung verlieren, sie regelrecht abnutzen.“
In einer Pressemitteilung begrüßte er die Entscheidung des Ministeriums: „Ich freue mich, dass das Innenministerium hier eine klare Linie gezogen hat. Diese Klarstellung schützt die Würde unserer Hoheitszeichen.“ Auch die Argumentation der CDU kritisierte er: „Ein gesunder Patriotismus lässt sich nicht durch Flaggen fördern, sondern durch eine glaubwürdige und an den Interessen der Schwerinerinnen und Schweriner ausgerichtete Politik. Vielleicht wäre das ja eine Maßnahme, die die Schweriner CDU angehen könnte, statt auf inflationären Flaggenwahn zu bauen.“
Mit der abschließenden Bewertung des Innenministeriums endet die Debatte um die Dauerbeflaggung vorerst. Eine Änderung der Landesverordnung ist derzeit nicht geplant. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bleiben bestehen: Hoheitszeichen wie Flaggen dürfen in Mecklenburg-Vorpommern nur zu festgelegten Anlässen öffentlich gezeigt werden. Ob das Thema zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgegriffen wird, bleibt der politischen Entwicklung vorbehalten.



