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Dezernentenwahlen werfen Fragen auf

Ist nach den Wahlen wirklich vor den Wahlen? Und das schneller, als manche dachten? Könnte das Innenministerium nach einer Beschwerde die Wahlen der beiden Dezernatsleitungen in Schwerin wiederholen lassen? Das

  • Veröffentlicht April 5, 2022
Vor einer Woche hatte die Stadtvertretung die Wahl. | Foto: Gabi Eder / pixelio.de

Am Montag vergangener Woche war es soweit: Die lange vor allem von den Stadtfraktionen der CDU/FDP, der Unabhängigen Bürger (UB) und DIE LINKE herbeigefieberte Wahl der neuen Dezernatsleitungen stand auf der Tagesordnung der Stadtvertretung. Nachdem klar war, dass die Leitungsposten in der Stadtverwaltung nicht für alle drei Fraktionen ausreichen, war im September 2021 mit der eigenen Mehrheit die Schaffung einer dritten Beigeordneten-Stelle bzw. eines vierten Dezernats beschlossen worden. Bislang leiteten mit Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier und Andreas Ruhl zwei Sozialdemokraten jeweils ein Dezernat. Hinzu kam mit Bernd Nottebaum ein CDU-Dezernent. Da im Herbst 2021 klar war, im Folgejahr würde die Amtszeit von Andreas Ruhl ablaufen – Bernd Nottebaum wurde bereits im Frühjahr 2021 in seinem Amt bestätigt – blieb nur ein Posten für zwei Fraktionen. Einfachste Lösung: Eine neue Stelle schaffen, die zusätzliche Personalkosten in Höhe von 250.000 bis 300.00 Euro jährlich auslöst. Schon war das Problem gelöst.

 

19 Bewerbungsschreiben, die die Wählenden aber nicht direkt erhielten

„Es ist gelebte kommunalpolitische Praxis, dass sich bei der Besetzung der Verwaltungsspitze die politischen Mehrheiten in der Stadtvertretung abbilden sollen“, so der CDU/FDP-Fraktionsvorsitzende Gert Rudolf kürzlich. An sich war also klar, wer was werden sollte. Trotz dieser „Praxis“ schrieb die Landeshauptstadt Schwerin die Stellen allerdings ordnungsgemäß aus. Und siehe da: Insgesamt 19 Bewerbungsschreiben gingen für die beiden Leitungspositionen ein. Darunter eines der in Schwerin kommunalpolitisch aktiven Kandidatin der Links-Partei, Karin Müller, und eines des Fraktionsvorsitzenden der Unabhängigen Bürger (UB), Silvio Horn. Hinzu kam je Dezernatsstelle eine Bewerbung des aktuell noch aktiven Dezernenten Andreas Ruhl. Blieb also ein ordentlicher Berg an weiteren Bewerbungen. Anders als andernorts üblich, stellte die Verwaltung diese Bewerbungsunterlagen nun allerdings nicht allen Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern digital zur Einsicht zur Verfügung. Was gerade in Corona-Zeiten sinnvoll gewesen wäre.

„Datenschutzgründe“ seien, wie wir aus Reihen der Stadtvertretung erfuhren, führten wohl zu dieser Entscheidung. Andernorts gibt es dieses Problem nicht. Da ist sogar der digitale Versand möglich, wenngleich oft die Zeugnisse nicht mit gesendet werden. Und man darf nicht vergessen, dass es in den vergangenen zwei Jahren kein Datenschutz-Problem war, sensible, auch personenbezogene Daten zwischen dem Stadthaus und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung im Home-Office hin und her zu schicken.

 

Silvio Horn, Fraktionsvorsitzender Unabhängige Bürger (UB) Schwerin, ist zum Dezernenten gewählt. | Foto: UB-Fraktion

Nur 8 von 45 Wahlberechtigten sahen sich die Unterlagen wirklich an

So blieb den Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern nur die Option, sich die Unterlagen im Stadthaus anzusehen. Und an dieser Stelle beginnt eine Aneinanderreihung von Punkten, die das gesamte Verfahren, und letztlich den Umgang mit den Bewerberinnen und Bewerbern, in ein fragwürdiges Licht stellen. Denn man sollte annehmen, dass diese über Jahre geltenden Personalentscheidungen, die maßgeblichen Einfluss auch auf die Entwicklung Schwerins haben, mit einem notwendigen Ernst betrieben würden. Die Realität: Acht von 45 Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern sahen sich laut Verwaltung die Unterlagen persönlich an. Nicht einmal 20 Prozent. So kam für jede Fraktion ein Mitglied. Hinzu kamen zwei von vier Fraktionslosen.

Klar ist damit auch, in sämtlichen Fraktionen verließ man sich damit auf eine die Unterlagen sichtende Person. Diese konnte, ob man will oder nicht, ihre eigene Sicht vornan stellen. So konnten viele Bewerbungen tendenziell gar keine Rolle spielen. Und manch nicht unwichtiges Detail blieb unerwähnt. Vor diesem Hintergrund ist es schon fast positiv zu erwähnen, dass es zumindest zwei externe Bewerbungen am Ende auf die Stimmzettel schafften. Man muss aber ernsthaft die Frage stellen, ob das eine seriöse und den Bewerberinnen und Bewerbern würdige Anzahl ist.

 

Respektvoller Umgang mit Bewerberinnen und Bewerbern sieht anders aus

Dieser Fakt steht aber nicht allein für einen fragwürdigen Umgang mit den Personen, die sich aus allen teilen Deutschlands um die Posten bewarben. Denn mindestens so fragwürdig – moralisch wie möglicherweise auch rechtlich – ist, dass es offenbar Bewerberinnen und Bewerber gab, die nicht einmal eine Eingangsbestätigung von der Stadt erhielten. Eine entsprechende Aussage liegt unserer Redaktion vor. Und selbst wenn eine solche kam, hörten die Personen danach nichts mehr aus Schwerin. Keine zeitlichen Abläufe, keine Information, ob die Bewerbung nach erfolgter Prüfung noch im Rennen war. Nichts. Beide externen Kandidaten auf den Wahlscheinen am vergangenen Montag, Axel Böhm und Sibylle Götz, erklärten gegenüber unserer Redaktion, dass sie eigentlich längst davon ausgegangen waren, aussortiert worden zu sein. Böhm wurde nur durch eine Anfrage der AfD-Fraktion darüber informiert, dass er die formalen Hürden übersprungen hatte. Auch den Wahltermin erfuhr er nur durch die Fraktion. Sibylle Götz erfuhr dies über den Stadtvertreter Stephan Martini.

 

Selbst Vorstellung blieb verwehrt

Wer also nicht in Schwerin lebte, hatte keinerlei Informationen über den Verfahrensstand. Welches Bild wirft das auf Schwerin? Ganz abgesehen davon, dass damit die externen Bewerberinnen und Bewerber gar keine Chance hatten, proaktiv auf die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter zuzugehen und sich vorzustellen. Eine Möglichkeit, die die drei Lokalmatadoren hingegen durchaus zu nutzen wussten. Dass der Ältestenrat und dann in der Folge der Stadtpräsident mit der Begründung, es widerspräche der „gängigen Praxis“, eine Vorstellung der beiden externen Kandidaten während der Stadtvertretung verweigerten, dürfte nur das Sahnehäubchen auf einer nach außen schwierigen Vorstellung Schwerins in diesen beiden Verfahren gewesen sein. Stadtpräsident Sebastian Ehlers dürfte klar gewesen sein, dass die meisten Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter die beiden externen Kandidaten nicht ansatzweise kannten. Niemand hätte sich einen Zacken aus der Krone gebrochen, die Vorstellung zuzulassen, und so zumindest den Anschein einer gewollt offenen Wahl zu erwecken.

 

Karin Müller, DIE LINKE, ist zur Dezernentin gewählt. | Foto: DIE LINKE

Stadtvertreter wendet sich an Innenministerium

Nun gut, die Wahlen sind Geschichte. Aber zumindest in einem der beiden Fälle könnte der gesamte Prozess doch noch ein Nachspiel haben. Möglicherweise sogar in beiden. Denn seit gestern liegt im Innenministerium ein Schreiben mit dem Titel „Hinweise und Beschwerde zur Dezernenten-Wahl in der Landeshauptstadt Schwerin“ des Stadtvertreters Stephan Martini vor. Darin prangert er „gravierende Verfahrensfehler im Vorfeld der Wahl“, Fehler im unmittelbaren Zusammenhang mit der Wahl, „objektiv fehlende Eignung und Befähigung der gewählten Kandidatin Karin Müller, die laut Kommunalverfassung vorzuliegen hat“ sowie „die Benachteiligung einer Person, die schwerbehinderten Menschen gleichgestellt ist“ an. Nun klingt das nach scharfen Geschützen, und Stephan Martini ist sicherlich auch nicht immer einer der einfachsten Stadtvertreter, womit er sich selbst wiederholt schon ins Aus schoss. Dennoch sollte man sich die Vorwürfe durchaus ansehen, denn auch Sybille Götz sieht sich im Verfahren nicht korrekt behandelt und schließt entsprechende Konsequenzen nicht aus, wie sie unserer Redaktion darstellte.

 

Ausschreibungsinhalt nicht berücksichtigt?

Mit Blick darauf, dass die Ausschreibung der Stadt ausdrücklich den Passus „Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Auswahlverfahren bevorzugt berücksichtigt“, und im Falle von Frau Götz ein solcher Umstand vorliegt, der offensichtlich unberücksichtigt blieb, ist diese Sichtweise von Frau Götz durchaus nachvollziehbar. Nun mag man sagen, dass in einem Verfahren, in dem nicht Fachpersonal sondern Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter über die Besetzung entscheiden, „eine solche, bevorzugte Berücksichtigung natürlich nicht möglich sei“, wie ein Stadtvertreter gegenüber unserer Redaktion erklärte. Das mag stimmen, aber in der letztlich bindenden Ausschreibung stand es.

Neben diesem formalen Fakt weist Martini auch auf die fehlende Information gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern sowie auf die verwehrte Möglichkeit einer Vorstellung hin, die letztlich einen deutlichen Nachteil speziell für externe Kandidatinnen und Kandidaten bedeuteten. Hinzu kommt aus Martinis Sicht der Umstand, dass die letztlich gewählte Bewerberin Karin Müller offenbar nicht einmal eine gleiche Eignung im Vergleich mit Frau Götz aufwies. So erteilte die Verwaltung nach Prüfung von Müllers Unterlagen den Stempel einer eingeschränkten Eignung bzw. Befähigung. Eines der Pflichtkriterien erfülle Frau Müller somit, anders als Frau Götz, nicht, so Martini mit Bezug auf die Verwaltungsentscheidung.

 

Martini hinterfragt auch formale Punkte

Neben diesen bewerberinnenbezogenen Punkten sieht Stephan Martini auch formale Fragen, die es zu klären gelte. So habe er mehrere Bewerberinnen und Bewerber vorschlagen wollen. Dies aber sei ihm mit dem Hinweis, er dürfe nur eine Person vorschlagen, da er nur über eine Stimme verfüge, verwehrt worden. „Dementgegen steht die Kommunalverfassung“, so heißt es in dem Schreiben an das Innenministerium, das unserer Redaktion vorliegt, „die von der Möglichkeit spricht, das jedes Mitglied der Gemeindevertretung einen oder mehrere Kandidaten aufstellen darf.“ Und auch mit den Wahlzetteln hat Martini Probleme. So machte dieser eine Abstimmung mit „Nein“ – also eine Ablehnung der Kandidatinnen und Kandidaten – nicht möglich, da eine entsprechende Option fehlte. „Dadurch […] beschränkte sich die Auswahl auf Kandidat/in, Enthaltung oder Ungültig. Und Enthaltung ist keine Ablehnung“.

 

Stadtverwaltung sieht Situation bei Vorschlägen und Wahlzettel anders

Etwas anders sieht zumindest diese beiden formalen Punkte der Leiter des Büros der Stadtvertretung Schwerin, Patrick Nemitz. Nach dessen Informationen sei das Vorhaben Stephan Martinis, mehrere Bewerberinnen und Bewerber vorzuschlagen, “ juristisch mit dem Ergebnis geprüft worden, dass dieses Vorgehen  elementaren Grundsätzen der Kommunalverfassung M-V in Bezug auf die Wahlverfahren widersprochen hätte“, so Nemitz. Nach seiner Aussage entspräche dies auch den Rechtsauffassungen von Innenministerium sowie Städte- und Gemeindetag. Auch die Gestaltung der Wahlzettel sei korrekt gewesen. Ein „Nein“ würde nur dann auf dem Schein stehen, wenn nur eine Person zur Wahl stehe. Im Falle mehrerer zur Wahl stehender Personen stünde „Enthaltung“ auf dem Schein, so Nemitz.

 

Kommentar: Der Anstand gebietet schon einen respektvollen Umgang

Stephan Haring, Redakteur

Die Sektkorken knallten bereits. Blumensträuße sind ausgetauscht. Entspannung und Zufriedenheit war in mehreren Gesichtern zu sehen, nachdem es Karin Müller gleich im ersten Wahlgang und Silvio Horn dann doch noch im dritten geschafft hatten. Dazu kann und sollte man beiden auch gratulieren. Ob die „Koalitions-Mehrheit“ dabei stand, ist allerdings unsicher. Glaubt man einzelnen Aussagen der Abstimmenden, gab es Stimmen „von außen“. Dann reichte sie nicht. Aber das ist letztlich Geschichte. Und damit müssen CDU/FDP, UB und Die Linke umgehen.

 

Etwas Selbstkritik täte jetzt gut

Aber ganz „vorbei“ scheint die Situation noch nicht, wie unser Kollege Henning Kobs in seinem Artikel darstellt. Zumindest bleiben Prozess und Verfahren nicht kritikfrei. Mit etwas Realismus ist zwar anzunehmen, dass das Innenministerium die Wahlen nicht komplett annulliert. Daher dürften die beiden Gewählten nicht um ihre Ergebnisse fürchten müssen. Wie es aussähe, wenn Frau Götz noch klagen sollte, ist natürlich total offen. Denn dann entscheiden Gerichte. Ob sie dies tut, scheint aber alles andere als entschieden. Und doch machen einzelne Kritikpunkte Martinis nachdenklich. Sollten sie zumindest. Auch wenn sie von Stephan Martini niedergeschrieben wurden. Es gibt auch andere, die zumindest punktuell seine Sichtweise teilen dürften.

Nicht auszuschließen ist, dass es vom Innenministerium daher zumindest auch eine kritische Stellungnahme gibt. In Schwerin sollte man vor allem aber aus diesen beiden Verfahren Lehren ziehen und zukünftig auch bei politischen Wahlen respektvoller mit denjenigen umgehen, die sich trotz geringer Chancen bewerben. Nicht nur, weil sie deutschlandweit über das in und mit Schwerin Erlebte berichten, und die Stadt dabei dieses Mal sicher in keinem guten Licht dastehen dürfte. Sondern auch, weil es eben der Anstand gebietet.

 

Written By
Stephan Haring

Stephan Haring ist freier Mitarbeiter unserer digitalen Tageszeitung. Er hat ein Bachelor-Studium der Kommunikationswissenschaften an der Universität Erfurt mit den Nebenfächern Sozialwissenschaften & Politik absolviert. Im Nachhinein arbeitete er in leitenden Funktionen der Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, im Leitungsbereich eines Unternehmens sowie als Rektor einer privat geführten Hochschule. Zudem entwickelte, organisierte und realisierte er mit der durch ihn entwickelten LOOK ein Fashionevent in Schwerin. Heute arbeitet er freiberuflich als Texter, Pressesprecher und Textkorrektor sowie als Berater in verschiedenen Projekten. In einem Schweriner Ortsbeirat ist er zudem ehrenamtlich als Vorsitzender kommunalpolitisch aktiv.

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