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Dickes Geschäft: Bayrische Justiz verkauft konfiszierte Kryptowährung

Bitcoin-Milliardäre sind das neue Idealbild der jungen Generation mit Reichtumswunsch. Doch nicht jedes Geschäft, das mit Kryptowährungen gemacht wird, geht mit rechten Dingen zu. Da dieser Bereich für viele noch

  • Veröffentlicht September 23, 2018

Bitcoin-Milliardäre sind das neue Idealbild der jungen Generation mit Reichtumswunsch. Doch nicht jedes Geschäft, das mit Kryptowährungen gemacht wird, geht mit rechten Dingen zu. Da dieser Bereich für viele noch wenig durchschaubar ist, bietet er Kriminellen einen fruchtbaren Boden für ihre Machenschaften. Die Justiz ist dem auf der Spur und so konnte auch jüngst wieder die Betreiber einer Seite hochgenommen werden, die sich auf illegalem Wege zu einem stattlichen Vermögen verholfen hatten. Dieses wurde von der Staatsanwaltschaft selbstverständlich konfisziert – und nun zusammen mit anderen konfiszierten Kryptovermögen weiterverkauft für satte 12 Millionen Euro.

 

Das Ende von Lesen und Lauschen

 

Erwirtschaftet hat diesen Umsatz die Seite Lesen und Lauschen, auch bekannt als LuL.to. Hier wurden bis vor kurzem zahlreiche E-Books und Hörbücher illegal zum Kauf angeboten. Die Seite erfreute sich einer großen Nutzerschaft und so überrascht es kaum, dass die Gewinne im Millionenbereich lagen. Doch dieses Vermögen lag nicht in Euro vor, sondern in Bitcoins, mit denen die Staatsanwaltschaft wenig anfangen konnte. Deshalb war nach der Konfiszierung des Kryptobesitzes der nächste Schritt, ihn von einer virtuellen in analoge Währung zu verwandeln. Dazu musste sich die Staatsanwaltschaft zunächst ein Bild davon machen, wo man sicher Kryptowährungen kaufen und auch verkaufen kann.

 

Verkauf in mehreren Etappen

 

Das beschlagnahmte Vermögen bestand aus 1312 Bitcoins, 1312 Bitcoin Gold, 1399 Bitcoin Cash und 220 Ether. Sie wurden nicht am Stück verkauft, sondern in Einzeltransaktionen an den Mann gebracht – insgesamt wurden 1600 Verkaufsgeschäfte abgeschlossen, bevor die gesamten Kryptowährungen wieder in Umlauf gebracht worden waren. Der hohe Erlös ist dabei nicht verwunderlich: Obwohl der Kurs von Kryptowährungen immer noch beträchtlichen Schwankungen ausgesetzt ist, ist er auch heute noch angenehm hoch. Deshalb sind Kryptowährungen ein ausgesprochen attraktives Geschäft, sowohl für erfahrene Börsenkenner als auch für Einsteiger.

 

Notveräußerung angeordnet

 

Jeder, der sich allerdings ein wenig mit der Lage des Bitcoins auskennt, weiß, dass diese Krypto-Blase bald platzen kann und man dann schlimmstenfalls vor dem Nichts steht. Konkret bedeutet das: Kryptowährung, die heute noch etwas wert war, kann morgen schon völlig wertlos sein. Auch darum hatte es die Staatsanwaltschaft so ungewöhnlich eilig, das konfiszierte virtuelle Geld loszuwerden. Es wurde für den Verkauf sogar eine Notveräußerung angeordnet, um noch von dem vergleichsweise hohen Kurs zu profitieren und das Beschlagnahmte zu solidem Geld zu machen. Bei einer Notveräußerung muss nicht auf ein gerichtliches Urteil gewartet werden, bevor das beschlagnahmte Gut verkauft wird. Bei der Veräußerung des Bitcoinvermögens entstand dies vor allem aus der Befürchtung, dass die Währung bis zum Fällen des Gerichtsurteils drastisch an Wert verloren hätte.

 

Passwortgeschütztes Vermögen

 

Interessant bei der Geschichte ist, dass die Kooperation der Angeklagten notwendig war, um auf das Vermögen zuzugreifen. Während sich die Staatsanwaltschaft mit einem gerichtlichen Beschluss leicht Zugriff auf Bankkonten verschaffen kann, ist Kryptowährung in der Regel an einem digitalen Ort aufgehoben und passwortgeschützt. Dieses gaben die Beschuldigten heraus – vermutlich in der Hoffnung, ihr Urteil zu mildern.

Kryptowährungen sind langsam auf dem absteigenden Ast, obwohl sie immer noch sehr wertvoll sind. Möglich ist, dass sie sich nun bei einem etwas nüchterneren Wert einpendeln, bevor gleich die ganze Blase platzt.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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