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Die Rede ist ganz offen von Preiserhöhungen – Gasversorgung derzeit aber gesichert

Steht uns ein raketengleicher Anstieg der Gaspreise bevor. Der Chef der Bundesnetzagentur schließt dies nicht aus. WEMAG und Stadtwerke Schwerin unterstreichen derweil, dass die Varsorgungssicherheit derzeit gewährleistet sei. Aber beide

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  • Veröffentlicht Juli 4, 2022
Jet­zt heißt es: Gassparen, wo es geht. | Foto: pri­vat

Bun­deswirtswirtschaftsmin­is­ter Robert Habeck hat am 23. Juni 2022 die zweite Stufe des Not­fallplans Gas aus­gerufen, die soge­nan­nte Alarm­stufe. Das ist eine Reak­tion auf die Reduzierung der Gasliefer­un­gen durch Rus­s­land seit dem 14. Juni 2022 und das weit­er­hin hohe Preis­niveau am Gas­markt. Damit ist eine zen­trale Voraus­set­zung dafür geschaf­fen, dass die Gasver­sorg­er bin­nen kürzester Zeit und gegen jede ver­tragliche Preis­bindung ihren Kun­den die mas­siv gestiege­nen Gaspreise „über­helfen” kön­nen.

 

Möglichkeit zur Preis-Rallye erst im Mai geschaffen

Basis für diese Möglichkeit ist eine Regelung im Energiesicherungs­ge­setz (EnSiG) aus diesem Jahr. Konkret seit dem 21. Mai kön­nen die Ver­sorg­er unter bes­timmten Bedin­gun­gen ihre Preise bere­its eine Woche nach Ankündi­gung erhöhen, um die gestiege­nen Großhan­del­spreise weit­erzugeben. So will man wohl eine Insol­venz des Gasver­sorg­ers und eine Gefährdung der Ver­sorgung ver­mei­den. Ein aktueller Geset­zen­twurf der Bun­desregierung plant eine Art „Verteilung auf alle Schul­tern”. Aber auch dies hat zur Folge, dass die mas­siv­en Preis­sprünge die Men­schen in Deutsch­land erre­ichen. Der Insol­ven­zschutz der Ver­sorg­er ist ein nachvol­lziehbar­er Gedanke. Dass zeit­gle­ich aber die Pri­vathaushalte wie auch zahlre­iche Unternehmen so zeit­ver­set­zt in Insol­ven­zge­fahr ger­at­en, wenn näm­lich plöt­zlich Rech­nun­gen in abse­hbar min­destens vier­fach­er Höhe ins Haus flat­tern, scheint unberück­sichtigt.

 

Insolvenz der Gasversorger vermeiden – Drohen dafür Insolvenzen der Gaskunden?

Eben dies hat schon einen Beigeschmack, bedenkt man vor allem, dass das Gesetz mit dem vollen Wis­sen um die drama­tis­chen Kon­se­quen­zen für eine große Zahl an Gaskun­den, zu einem Zeit­punkt erlassen wurde, als die Infla­tion bere­its lange ungekan­nte Höhen erre­icht hat­te. Schon jet­zt ist das Geld vielerorts in den Pri­vathaushal­ten knapp. Schon jet­zt ächzen Unternehmen unter der Last mas­siv­er Preis­steigerun­gen auf bre­it­er Front. Bis heute hat nie­mand aus der Poli­tik den Men­schen erk­lärt, wie es weit­erge­hen soll, wenn tat­säch­lich 4‑, 5- oder 6‑fach so hohe Rech­nun­gen wie bish­er für den Gasver­brauch ein­tr­e­f­fen. Wenn beispiel­sweise Ver­mi­eter entsprechend mas­siv gestiegene Betrieb­skosten in Rech­nung stellen, und die Mieter diese nicht mehr zahlen kön­nen.

 

Ist die „3” inzwichen schon Luxus? | Foto: pri­vat

 

Was wird, wenn Mieter die extremen Gaspreise nicht mehr zahlen können?

Grund­sät­zlich würde die Nicht-Zahlung der Nachzahlungs­forderung nicht unmit­tel­bar ein Son­derkündi­gungsrecht des Ver­mi­eters zur Folge haben. Anders aber gestal­tet sich die Sit­u­a­tion, wenn der Nachzahlungs­be­trag über­durch­schnit­tlich hoch ist, und dem Ver­mi­eter nicht zuzu­muten ist, das Mietver­hält­nis fortzuset­zen. Aber selb­st wenn Gerichte hier in Einzelfällen oder auch auf bre­it­er Front noch einen Riegel vorschieben wür­den, dro­ht den Mietern Ungemach. Denn mit mas­siv steigen­den Gaspreisen – und neben­bei erwäh­nt auch deut­lich steigen­den anderen Betriebs- und Nebenkosten – dürften sich schon bald auch die monatlichen Vorauszahlun­gen im Zweifel mas­siv erhöhen.

Zahlt man diese nicht, gibt dies dem Ver­mi­eter die Chance zur Son­derkündi­gung. Ger­ade dort, wo schon heute über­durch­schnit­tlich hohe Mieten die Haushaltssi­t­u­a­tio­nen belas­ten, kön­nen entsprechen mas­sive Anstiege der Vorauszahlun­gen exis­ten­ziell bedrohlich oder gar nicht mehr stemm­bar sein. Dro­hen dann Kündi­gungswellen? Und wohin sollen die Men­schen dann ziehen? Denn preiswert­eren Wohn­raum als den, den man hat, dürften die wenig­sten derzeit find­en. Egal wo in Deutsch­land.

 

Noch kein „Grün” für raketenhaften Preisanstieg binnen Tagen

Noch aber fehlt ein zweit­er Schritt, der der Gaspreis-Ral­lye freien Lauf lässt. Denn die Bun­desnet­za­gen­tur muss auch eine „erhe­bliche Reduzierung der Gesamt­gasim­port­men­gen nach Deutsch­land” fest­stellen. Noch ist dieser Schritt nicht gegan­gen. In einem Gespräch mit dem Deutsch­land­funk schloss Agen­turchef Klaus Müller aber nicht aus, dass es noch zu dieser Sit­u­a­tion kommt. „Es hat es viel damit zu tun, wie sich die näch­sten Tage entwick­eln.” Er rief die Deutschen daher zu mas­siv­en Gaseinsparun­gen auf.

 

Dro­hen noch viel stärkere Preisanstiege beim Gas? | Abbil­dung: Gert Alt­mann

 

WEMAG und Stadtwerke: „Versorgungssicherheit ist derzeit gewährleistet”

Noch also drehen die ohne­hin schon mas­siv gestiege­nen Gaspreise nicht vol­lkom­men durch. Sowohl die WEMAG als auch die Stadtwerke Schw­erin unter­stre­ichen, dass auch für die Schw­er­iner­in­nen und Schw­er­iner sowie das Umland die Lage anges­pan­nt sei. Die Ver­sorgungssicher­heit sei derzeit aber gewährleis­tet. Wie die WEMAG erk­lärte, sei aber – egal wie es kommt – in der aktuellen Sit­u­a­tion davon auszuge­hen, dass die Preise auf dem Gas­markt weit­er steigen. „Genau wie andere Ver­sorg­er sind auch wir nicht in der Lage, diese Preis­d­if­ferenz voll­ständig aufz­u­fan­gen, auch die Gaspreise für unsere Kundin­nen und Kun­den wer­den abse­hbar steigen. Wir beobacht­en den Markt ständig und brin­gen die aktuellen Entwick­lun­gen in unsere Kalku­la­tio­nen mit ein“, sagt Michael Hill­mann, Ver­trieb­sleit­er der WEMAG.

 

Preise steigen auch in Schwerin weiter

Und auch aus den Stadtwerken Schw­erin kom­men ähn­liche Sig­nale. Von dort heißt es: „Wenn das gesamte Preis­niveau untyp­isch hoch ist, wirkt sich dies auch auf den durch­schnit­tlichen Einkauf­spreis und damit let­ztlich – wenn auch zeitverzögert, aber den­noch lei­der unver­mei­d­bar – auf unsere End­kun­den­preise aus. Die aktuelle Aus­nahme­si­t­u­a­tion stellt daher eine enorm hohe finanzielle Belas­tung dar – sowohl für uns als Ver­sorg­er, als auch für unsere Kundin­nen und Kun­den. Preis­er­höhun­gen geben wir nur im abso­lut notwendi­gen Rah­men weit­er. Doch lei­der ist auch dies in der aktuellen Sit­u­a­tion schon sehr deut­lich spür­bar.”

 

Schutz im Fall der Fälle für Privathaushalte

Die derzeit­ige Alarm­stufe als zweite Stufe des Not­fallplans sieht keine Abschal­tun­gen oder ver­gle­ich­bare Mark­te­in­griffe vor, darauf weisen in diesen Tagen bei­de Unternehmen aus­drück­lich hin. Diese kön­nen jedoch in der drit­ten Stufe, der Not­fall­stufe, von der Bun­desnet­za­gen­tur ange­ord­net wer­den. In diesem Zusam­men­hang ver­weist Michael Hill­mann darauf, dass auch die dritte Stufe des Not­fallplans für pri­vate Haushalte nach dem Energiewirtschafts­ge­setz einen beson­deren Schutzs­ta­tus vor­sieht. „So ent­fällt in Schw­erin übri­gens mit 95 Prozent ein sehr hoher Anteil der ins­ge­samt im Stadt­ge­bi­et ver­braucht­en Gas­menge auf geset­zlich geschützte Kun­den. Dazu zählen beispiel­sweise mit Fer­n­wärme ver­sorgte Haushalte, Pri­vathaushalte mit Gas­ther­men oder soziale Ein­rich­tun­gen”, heißt es von Stadtwerke-Seite.

 

 

 

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