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Die Top 5 der Kreditmythen

Wenn es um das Thema Kredit geht, sind auch heute noch, im Internetzeitalter, viele Verbraucher schlecht informiert.

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  • Veröffentlicht November 10, 2021
Ein Dis­po-Kred­it ist schnell beantragt. Banken gewähren diese sehr großzügig, meist bis zur Höhe von ein oder zwei Monats­ge­häl­tern. Dabei überse­hen viele Ver­brauch­er, dass die Zin­sen dafür enorm hoch sind und dabei eine weit­ere Gefahr lauert: Die fehlende Rück­zahlungsvere­in­barung lässt viele in die Schulden­falle laufen. Das Kon­to ist ständig über­zo­gen und nähert sich dabei mehr und mehr dem Lim­it.

Über­all ist zu lesen, dass die Zin­sen gün­stig sind wie nie zuvor, dass es ein­fach ist, einen Kred­it aufzunehmen. Meist kom­men diese Aus­sagen von Banken und Kred­itver­mit­tlern, die Ver­brauch­er zu einem Kred­it ver­führen möcht­en. Dabei tre­f­fen viele Ver­brauch­er eine so weitre­ichende Entschei­dung wie die Auf­nahme eines Kred­its, ohne sich vorher richtig zu informieren. Sie glauben die Wer­beaus­sagen und sitzen eini­gen Kred­it-Irrtümern auf. Oft tre­f­fen sie auf­grund der fehler­haften Infor­ma­tio­nen falsche Kred­i­tentschei­dun­gen. Im schlimm­sten Fall kosten diese Fehler richtig viel Geld. Nach­fol­gend die fünf häu­fig­sten Kred­it-Mythen, damit die Fehler sich nicht weit­er wieder­holen.

Erster großer Irrtum – Der Dispo-Kredit ist viel günstiger als ein Ratenkredit

Ein Ratenkred­it ist zwar eine langfristige Zahlungsverpflich­tung, aber wesentlich gün­stiger, über­sichtlich­er und bess­er zu hand­haben als ein Dis­po-Kred­it.

Zu denken, der Dis­po-Kred­it sei eine gün­stige Alter­na­tive zum Ratenkred­it, ist ein­er der teuer­sten Kred­it-Mythen über­haupt. Wer sein Kon­to überzieht, anstatt eine Anschaf­fung über einen Ratenkred­it zu finanzieren, kön­nte das Geld auch gle­ich ver­bren­nen. Im Bun­des­durch­schnitt liegen die Sol­lzin­sen für einen Dis­po-Kred­it bei knapp zehn Prozent. Das ist mehr als dop­pelt so viel wie die Zin­sen für einen Ratenkred­it. Ein Dis­po-Kred­it, ein­mal eingeräumt, ist sehr bequem. Ohne viel Papierkram ist es damit möglich, kurzfristig einen finanziellen Eng­pass zu über­brück­en. Doch der Preis dafür ist hoch, viel höher als der für einen Ratenkred­it. Zudem hat der Dis­po-Kred­it noch einen weit­eren großen Nachteil. Die Tilgung des Kred­its ist nicht reg­uliert. Dort lauert die Gefahr, die Tilgung immer weit­er aufzuschieben. Durch die Nicht-Tilgung kommt es zu einem Zins­eszins-Effekt, und das Kon­to rutscht immer weit­er in die Miesen. Auf Dauer dro­ht hier eine enorme Schulden­falle.

Ein genehmigter Dis­po-Kred­it ist eine feine Sache. Bis zu einem fest­gelegten Lim­it kön­nen Bankkun­den über mehr Geld ver­fü­gen, als sie eigentlich haben. Gelde­ingänge reduzieren den Kred­it, neue Aus­gaben erhöhen ihn wieder. Zin­sen sind nur auf das tat­säch­lich in Anspruch genommene Geld zu zahlen. Viele Geld­be­we­gun­gen auf dem Kon­to machen das Ganze schnell sehr unüber­sichtlich, hinzu kommt, dass es keine fest Rück­zahlungsvere­in­barung gibt. Das macht es vie­len Nutzern der Kon­toüberziehung so schw­er, das Kon­to wieder in den Plus­bere­ich zu wirtschaften. Um langfristig den Dis­po nicht mehr zu brauchen, ist das Dop­pelte des über­zo­ge­nen Betrags notwendig, so besagt eine Faus­tregel. Wer also sein Kon­to um 1000 Euro über­zo­gen hat, braucht 2000 Euro, um langfristig wieder in den grü­nen Bere­ich zu gelan­gen.

Doch das lassen viele außer Acht und gelan­gen in eine gefährliche Abwärtsspi­rale, fall­en immer wieder zurück in den Dis­po-Kred­it, oft sog­ar bis ans Lim­it. Das Geld bleibt am Monat­sende knapp. Wer merkt, dass die Dis­po-Falle zugeschnappt ist und keine Möglichkeit sieht, kurzfristig da wieder rauszukom­men, sollte sich unbe­d­ingt mit sein­er Bank in Verbindung set­zen. Sie find­et sich­er eine Lösung, um die finanzielle Sit­u­a­tion zu ret­ten, beispiel­sweise mit einem Ratenkred­it und kleinen Rat­en.

Ein klein­er Dis­pokred­it kann dur­chaus sin­nvoll sein, wenn sich beispiel­sweise Gehalt­sein­gang und die Abbuchung von Ver­sicherung­sprämien oder anderen Zahlungsverpflich­tun­gen ungün­stig über­schnei­den. Der Dis­po ist dann eine kurzfristige Lösung, um teure Rück­lastschriften zu ver­mei­den. Er darf niemals zur Dauer­lö­sung wer­den.

Zweiter großer Irrtum – die besten Kredite hat immer die Hausbank

Viele Bankkun­den schätzen ihre Haus­bank sehr, was die Wahrnehmung etwas verz­er­ren kann. Über Jahre war das Bankkon­to immer im Plus, zum Kun­den­ber­ater beste­ht ein sehr gutes Ver­hält­nis. Es gab niemals irgendwelche größeren Prob­leme. Viele schließen daraus, dass die Haus­bank für ein Kred­itvorhaben die besten Zin­sen bietet. Doch das ist lei­der ganz falsch. Die Haus­bank agiert wie alle anderen Banken auch. Erstes Inter­esse ist Geld zu ver­di­enen, und zwar mit den eige­nen Pro­duk­ten oder mit Pro­duk­ten, die gute Pro­vi­sio­nen ver­sprechen. Das heißt nicht, dass die Haus­bank ihren guten Kun­den immer die besten Ange­bote unter­bre­it­et. Denn eine neu­trale und unab­hängige Beratung gibt es dadurch nicht. Viel bess­er ist es, ver­schiedene Ange­bote von mehrere Banken einzu­holen und diese richtig miteinan­der zu ver­gle­ichen. Kred­itrech­n­er und Kred­itver­gle­ich­sportale sind dabei eine große Hil­fe und erle­ichtern die nor­maler­weise zeitaufwendi­ge Arbeit.

Dritter großer Irrtum – die Schaufensterzinsen gelten für alle

Im Schaufen­ster der Banken prangen immer supergün­stige Kred­i­tange­bote, teil­weise mit null Prozent Zin­sen. Dass diese Zin­sen allerd­ings nur unter ganz beson­deren Bedin­gun­gen gel­ten, ste­ht nicht so groß im Schaufen­ster. Dabei han­delt es sich nicht um Betrug oder Irreführung. Doch viele Ver­brauch­er wis­sen nicht, dass es einen Unter­schied gibt zwis­chen den Schaufen­sterzin­sen, die die Banken ausstellen, und den Zin­sen, die für jeden Kred­it­nehmer indi­vidu­ell fest­gelegt wer­den. Die Zin­sen im Schaufen­ster sind meis­tens effek­tive Zin­sen für Kun­den mit erstk­las­siger Bonität und fes­tem, gesichertem Einkom­men. Die meis­ten Ver­brauch­er erfüllen allerd­ings die Bedin­gun­gen für den ide­alen Kun­den gar nicht. Jed­er Kunde bekommt bei der Beantra­gung eines Kred­its einen Indi­vid­ual-Zins. Dabei spie­len ver­schiedene Fak­toren eine wichtige Rolle, wie die per­sön­liche Lebenssi­t­u­a­tion oder die Einkom­mens- und Ver­mö­gensver­hält­nisse. Daraus erst berech­nen sich die echt­en Kred­i­tange­bote.

Das große Prob­lem ist die indi­vidu­elle Kred­it­prü­fung. Die meis­ten Banken nehmen dabei Scor­ing-Mod­elle zu Hil­fe. Die per­sön­lichen Kun­den­dat­en, wie Alter, Beruf, Einkom­men, Wohnort, Fam­i­lien­stand und Geschlecht sind ein­er sta­tis­tis­chen Aus­fall­wahrschein­lichkeit zuge­ord­net. Ist eine Beruf­s­gruppe als wenig kred­itwürdig eingestuft, spielt es keine Rolle, wie gut jemand in seinem Beruf ver­di­ent. Beim Wohnort ist es ähn­lich. Wer in einem Vier­tel lebt, in dem die Zahlungsmoral der meis­ten Nach­barn sehr schlecht ist, bekommt häu­fig auf­grund dessen keinen Kred­itver­tragt. Die Banken sagen das allerd­ings nicht so offen, sodass die wenig­sten etwas dage­gen tun kön­nen.

Vierter großer Irrtum: Die Schufa sind alles Betrüger

Viele Ver­brauch­er denken, dass es keine Kred­ite ohne Sch­u­fa gibt oder dass es sich dabei um Betrugsmod­elle han­delt. Doch das ist so nicht kor­rekt. Kor­rekt ist, dass es viele Geldin­sti­tute gibt, die Kred­it­nehmer auf­grund ein­er neg­a­tiv­en Sch­u­fa-Infor­ma­tion ablehnen. Doch es gibt auch ser­iöse Ver­mit­tler, die ihren Kun­den auf­grund per­sön­lich­er Kon­tak­te und ein­er tiefge­hen­den Ken­nt­nis der The­matik einen Kred­it ver­mit­teln kön­nen, auch wenn die Sch­u­fa-Auskun­ft neg­a­tiv aus­fällt. Dass das nicht mit allen Banken ein­fach so geht, dürfte klar sein. Das bedeutet jedoch nicht, dass es nicht möglich ist.

Ein weit­er­er Irrtum in Zusam­men­hang mit der Sch­u­fa liegt darin, dass viele denken, dass ein Kred­it ohne Sch­u­fa zwangsläu­fig in die Schulden­falle führt. Lei­der nähren auch viele ver­meintliche Finanz­ex­perten diesen Irrtum. Doch auch das ist nicht kor­rekt. Die häu­fig­sten Gründe für die Schulden­falls sind Schei­dung, Arbeit­slosigkeit, Beruf­sun­fähigkeit und unkon­trol­liert­er Kon­sum. Kred­ite ohne Sch­u­fa tauchen in diesen Sta­tis­tiken für einen hohen Ver­schul­dungs­grad eher nicht auf. Rein sta­tis­tisch gese­hen ist es eher der Dis­pokred­it, der die Ver­brauch­er in die Schulden­falle lockt.

Für die meis­ten Ver­brauch­er ist ihr eigen­er Sch­u­fa-Score ein großes Geheim­nis. Die Sch­u­fa ermit­telt den indi­vidu­ellen Bonitätss­core auf zwei Werten: Basis-Score und Branchen-Score. Wie die Berech­nung genau erfol­gt, ist ein gut gehütetes Geheim­nis. Jed­er kann seinen Sch­u­fa-Score pos­i­tiv bee­in­flussen, und beispiel­sweise offene Rech­nun­gen immer schnell und pünk­tlich bezahlen. Ein­mal im Jahr haben Ver­brauch­er das Recht, auf­grund von Artikel 15 der Daten­schutz­grund­verord­nung (DSGVO) eine kosten­lose Selb­stauskun­ft bei der Sch­u­fa zu erhal­ten. Darin sind alle gespe­icherten Dat­en enthal­ten, beispiel­sweise zu Verträ­gen, Kred­iten und zum Zahlungsver­hal­ten. Denn die Sch­u­fa sam­melt viele ver­schiedene Dat­en über die Ver­brauch­er, beispiel­sweise Infor­ma­tio­nen zu Bank- und Girokon­ten, zu Kred­itkarten, Raten­zahlungs- und Kred­itverpflich­tun­gen, zu Leasing‑, Handy- und Mietverträ­gen und auch zu Bürgschaften oder Zahlungsaus­fällen.

Was Ver­brauch­er tun kön­nen, ist ihre Selb­stauskun­ft genau zu prüfen. Nicht immer sind alle Dat­en kor­rekt oder aktuell. Liegen falsche Ein­träge vor, ist die Sch­u­fa dazu verpflichtet, die Ein­träge zu ändern. Dazu ist es notwendig, entsprechende Nach­weise einzusenden und die Löschung der unko­r­rek­ten Angaben zu beantra­gen. Bis sich der Score verbessert, kann das bis zu drei Monate dauern.

Wenn eine Forderung ver­jährt oder beglichen ist, ver­schwinden die Ein­träge aus dem Sch­u­fa-Score, allerd­ings nicht sofort. Sie bleiben dort noch bis zum Ablauf der soge­nan­nten Löschfrist ste­hen, was bei einem zurück­gezahlten Kred­it bis zu drei Jahre dauern kann.

Fünfter großer Irrtum – einmal unterschrieben gibt es kein Zurück mehr.

Die Daten­schutz­grund­verord­nung schützt Ver­brauch­er vor unüber­legten Entschei­dun­gen. Wer seine Unter­schrift unter dem Kred­itver­trag bereut, hat 14 Tage Zeit, den Ver­trag zu wider­rufen.

Wer einen Kred­itver­trag vorschnell unter­schreibt, steckt dadurch nicht sofort in der Falle. Das Gegen­teil ist der Fall und ist sog­ar geset­zlich geregelt. Ver­brauch­er haben nach Ver­tragsab­schluss 14 Tage Zeit, den Ver­trag zu wider­rufen. Auch danach sitzen Ver­brauch­er nicht in der Kred­it­falle. Seit 2010 gilt ein neues Ver­brauch­er­schutzge­setz, wonach Ver­brauch­ern einen Ratenkred­it jed­erzeit stornieren dür­fen. Allerd­ings darf die Bank dafür eine Entschädi­gung von ihren Kun­den ver­lan­gen. Diese Gebühr ist vom Geset­zge­ber auf max­i­mal ein Prozent der noch zu zahlen­den Kred­it­summe lim­i­tiert. Kündigt der Kunde schon im ersten Jahr, ver­ringert sich der Prozentsatz auf 0,5. Wer also noch 5000 Euro Rest­dar­lehen zurück­zuzahlen hat und vorzeit­ig nach Ablauf des ersten Jahres kündigt, muss 50 Euro Gebühren zahlen.

Ver­brauch­er soll­ten nicht unüber­legt und vorschnell einen Kred­it abschließen. Dann ist ein Wider­ruf gar nicht notwendig. Ein Kred­itver­trag ist eine langfristige finanzielle Bindung. Die Entschei­dung einen Kred­it aufzunehmen, soll­ten Ver­brauch­er gründlich über­denken. Ist die Anschaf­fung wirk­lich so wichtig, dass dafür Schulden notwendig sind? Oder wäre es eine denkbare Lösung, lieber die näch­sten Monate das Geld für die Kred­i­trate auf die Seite zu leg­en und so das Geld für die Anschaf­fung aus dem Onli­neshop anzus­paren? Wichtig ist, dass die finanzielle Sit­u­a­tion durch den Ratenkred­it nicht zu anges­pan­nt wird, sodass es immer noch möglich ist, kurzfristig auf eine uner­wartetes Ereig­nis zu reagieren. Wer schon Raten­verpflich­tun­gen hat, hat meis­tens eh ein knapp kalkuliertes Bud­get. Die Ver­schul­dung kann sich mit einem weit­eren Kred­it sehr schnell in Über­schul­dung ver­wan­deln.