Bescheide per Klick:
Schwerin setzt auf digitalen Gewerbesteuerbescheid
Unternehmen können ihre Bescheide künftig elektronisch erhalten – einmalige Vollmacht erforderlich

Foto: Stefan Rochow
Die Landeshauptstadt Schwerin treibt die Digitalisierung ihrer Verwaltung weiter voran. Ab sofort können Gewerbetreibende ihre Gewerbesteuerbescheide digital empfangen. Damit entfällt der Versand in Papierform. Die Stadt verspricht sich davon schnellere Abläufe, weniger Bürokratie und geringere Kosten.
„Der digitale Bescheid stellt einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, serviceorientierten Verwaltung dar“, erklärt Finanzbeigeordneter Silvio Horn. Von der Umstellung profitierten sowohl die Unternehmen als auch die Stadtkasse. Zeitaufwand, Papierverbrauch und Versandkosten würden deutlich reduziert.
Allein im Jahr 2025 verschickte die Landeshauptstadt rund 8.000 Gewerbesteuerbescheide per Post. Immer wieder seien dabei Schreiben wegen veralteter Adressen zurückgekommen. Das habe zusätzlichen Bearbeitungsaufwand verursacht. Durch die digitale Zustellung soll dieses Problem künftig vermieden werden.
Medienbruchfreier Ablauf
Die Gewerbesteuerdaten werden von den Finanzämtern in Mecklenburg-Vorpommern bereits elektronisch an die Kommunen übermittelt. Die Stadt Schwerin ruft diese Daten über ein gesichertes Portal der Finanzverwaltung ab und verarbeitet sie in ihren Fachverfahren.
Für Unternehmen und Steuerberater entsteht dadurch ein durchgängiger digitaler Prozess: Von der Abgabe der Gewerbesteuererklärung über ELSTER bis zum Abruf des Bescheids über „Mein Unternehmenskonto“ erfolgt die Bearbeitung ohne Papierunterlagen.
Einmalige Vollmacht notwendig
Nach Angaben der Stadt sind alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den digitalen Versand geschaffen. Steuerpflichtige sowie ihre Bevollmächtigten können die Bescheide künftig direkt in ihrem persönlichen ELSTER-Postfach erhalten.
Voraussetzung dafür ist eine einmalige Bekanntgabevollmacht gegenüber der Landeshauptstadt Schwerin. Diese kann über „Mein ELSTER“ in der Anlage „Bekanntgabe“ abgerufen werden. Die unterschriebene Vollmacht muss anschließend beim Fachdienst Finanzwirtschaft/Stadtkasse im Stadthaus hinterlegt werden.
Die Vollmacht gilt unbefristet, kann jedoch jederzeit widerrufen werden.




