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Bescheide per Klick:
Schwerin setzt auf digitalen Gewerbesteuerbescheid

Unternehmen können ihre Bescheide künftig elektronisch erhalten – einmalige Vollmacht erforderlich

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  • Veröffentlicht Mai 29, 2026
Digitaler Gewerbesteuerbescheid Schwerin
Weniger Papi­er, schnellere Abläufe: Gewer­be­treibende kön­nen ihre Steuerbeschei­de dig­i­tal erhal­ten.
Foto: Ste­fan Rochow

Die Lan­deshaupt­stadt Schw­erin treibt die Dig­i­tal­isierung ihrer Ver­wal­tung weit­er voran. Ab sofort kön­nen Gewer­be­treibende ihre Gewerbesteuerbeschei­de dig­i­tal emp­fan­gen. Damit ent­fällt der Ver­sand in Papier­form. Die Stadt ver­spricht sich davon schnellere Abläufe, weniger Bürokratie und gerin­gere Kosten.

„Der dig­i­tale Bescheid stellt einen weit­eren Meilen­stein auf dem Weg zu ein­er mod­er­nen, ser­vice­ori­en­tierten Ver­wal­tung dar“, erk­lärt Finanzbeige­ord­neter Sil­vio Horn. Von der Umstel­lung prof­i­tierten sowohl die Unternehmen als auch die Stadtkasse. Zeitaufwand, Papierver­brauch und Ver­sand­kosten wür­den deut­lich reduziert.

Allein im Jahr 2025 ver­schick­te die Lan­deshaupt­stadt rund 8.000 Gewerbesteuerbeschei­de per Post. Immer wieder seien dabei Schreiben wegen ver­al­teter Adressen zurück­gekom­men. Das habe zusät­zlichen Bear­beitungsaufwand verur­sacht. Durch die dig­i­tale Zustel­lung soll dieses Prob­lem kün­ftig ver­mieden wer­den.

Medienbruchfreier Ablauf

Die Gewerbesteuer­dat­en wer­den von den Finanzämtern in Meck­len­burg-Vor­pom­mern bere­its elek­tro­n­isch an die Kom­munen über­mit­telt. Die Stadt Schw­erin ruft diese Dat­en über ein gesichertes Por­tal der Finanzver­wal­tung ab und ver­ar­beit­et sie in ihren Fachver­fahren.

Für Unternehmen und Steuer­ber­ater entste­ht dadurch ein durchgängiger dig­i­taler Prozess: Von der Abgabe der Gewerbesteuer­erk­lärung über ELSTER bis zum Abruf des Beschei­ds über „Mein Unternehmen­skon­to“ erfol­gt die Bear­beitung ohne Papierun­ter­la­gen.

Einmalige Vollmacht notwendig

Nach Angaben der Stadt sind alle tech­nis­chen und organ­isatorischen Voraus­set­zun­gen für den dig­i­tal­en Ver­sand geschaf­fen. Steuerpflichtige sowie ihre Bevollmächtigten kön­nen die Beschei­de kün­ftig direkt in ihrem per­sön­lichen ELSTER-Post­fach erhal­ten.

Voraus­set­zung dafür ist eine ein­ma­lige Bekan­nt­gabevoll­macht gegenüber der Lan­deshaupt­stadt Schw­erin. Diese kann über „Mein ELSTER“ in der Anlage „Bekan­nt­gabe“ abgerufen wer­den. Die unter­schriebene Voll­macht muss anschließend beim Fach­di­enst Finanzwirtschaft/Stadtkasse im Stadthaus hin­ter­legt wer­den.

Die Voll­macht gilt unbe­fris­tet, kann jedoch jed­erzeit wider­rufen wer­den.