Stadtvertretung berät:
Diskussion um Feuerwerksverbot
Verletzungen, verängstigte Tiere und eine hohe Umweltbelastung – Feuerwerke in der Silvesternacht haben viele Schattenseiten. Deshalb wurde nun in der Stadtvertretung über ein Feuerwerksverbot diskutiert.

Feuerwerk gilt für viele Menschen als fest verankerter Bestandteil der Silvesternacht. Doch jedes Jahr kommt es durch den unsachgemäßen Umgang mit Böllern und Raketen zu zahlreichen Verletzungen.
In der jüngsten Stadtvertretersitzung, am Montag, wurde deshalb über ein Böller- und Feuerwerksverbot in der Landeshauptstadt Schwerin diskutiert. Im Antrag hieß es demnach, dass ab dem Jahreswechsel 2026/2027 das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F2 bis F4 im gesamten Stadtgebiet untersagt werden soll. Stattdessen soll ein jährlich organisiertes, professionelles Feuerwerk oder eine alternative Veranstaltung wie eine Licht- oder Lasershow vorgesehen sein.
Hohe Belastungen und Risiken
Jedes Jahr kommt es in der Silvesternacht zu zahlreichen Verletzungen wie Verbrennungen oder Augen- und Hörschäden. Auch Tiere leiden massiv unter dem Lärm. Haus- und Wildtiere reagieren mit Panik und Fluchtverhalten, nicht selten kommt es zu Verletzungen.
Hinzu kommt die Umweltbelastung. Innerhalb weniger Stunden werden große Mengen Feinstaub freigesetzt, die weit über den üblichen Tageswerten liegen. Am Neujahrsmorgen bleiben zudem große Müllmengen zurück. Verpackungen, Kunststoffreste, Metallteile und Papphülsen verschmutzen Straßen, Grünflächen und Gewässer. Die Beseitigung verursacht hohe Kosten und bindet Personal der Stadtreinigung.
Einsatzkräfte stark gefordert
Feuerwehr, Rettungsdienste und Polizei stehen in der Silvesternacht regelmäßig im Dauereinsatz. Neben Bränden und Verletzungen kommt es auch zu gefährlichen Situationen für die Einsatzkräfte selbst. Aus ihren Reihen wird seit Jahren betont, dass Silvester zu den einsatzreichsten und gefährlichsten Nächten des Jahres zählt. Ein Verzicht auf privates Feuerwerk würde die Zahl der Einsätze deutlich reduzieren.
Rechtliche Hürden für ein Verbot
Der zuständige Dezernent Silvio Horn erklärte, dass der Bundesgesetzgeber das Sprengstoffrecht abschließend geregelt hat und ein flächendeckendes kommunales Verbot aus diesem Grund nicht bestehe. Bereits heute gibt es in Schwerin bestimmte Verbotszonen, etwa in der Nähe von Krankenhäusern oder denkmalgeschützten Gebäuden. Die Stadtvertretung will den Antrag nun weiter in den Ausschüssen beraten. Dabei sollen auch mögliche Kosten für ordnungsrechtliche Maßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit thematisiert werden.
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung setzt die Verwaltung weiterhin auf Sensibilisierung. Jährlich werden die Bürger für die Gefahren und einen respektvollen Umgang mit Feuerwerk und pyrotechnischen Gegenständen informiert. Ob es darüber hinaus neue Regelungen oder Alternativen geben wird, bleibt offen.



