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Stadtvertretung berät:
Diskussion um Feuerwerksverbot

Verletzungen, verängstigte Tiere und eine hohe Umweltbelastung – Feuerwerke in der Silvesternacht haben viele Schattenseiten. Deshalb wurde nun in der Stadtvertretung über ein Feuerwerksverbot diskutiert.

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  • Veröffentlicht Januar 29, 2026
Feuer­w­erk gehört für viele zum Jahreswech­sel – bei der Stadtvertre­tung wurde nun über ein möglich­es Ende des pri­vat­en Böllerns disku­tiert Foto: pex­els

 

Feuer­w­erk gilt für viele Men­schen als fest ver­ankert­er Bestandteil der Sil­vester­nacht. Doch jedes Jahr kommt es durch den unsachgemäßen Umgang mit Böllern und Raketen zu zahlre­ichen Ver­let­zun­gen.
In der jüng­sten Stadtvertreter­sitzung, am Mon­tag, wurde deshalb über ein Böller- und Feuer­w­erksver­bot in der Lan­deshaupt­stadt Schw­erin disku­tiert. Im Antrag hieß es dem­nach, dass ab dem Jahreswech­sel 2026/2027 das Abbren­nen von pyrotech­nis­chen Gegen­stän­den der Kat­e­gorien F2 bis F4 im gesamten Stadt­ge­bi­et unter­sagt wer­den soll. Stattdessen soll ein jährlich organ­isiertes, pro­fes­sionelles Feuer­w­erk oder eine alter­na­tive Ver­anstal­tung wie eine Licht- oder Laser­show vorge­se­hen sein.

Hohe Belastungen und Risiken

Jedes Jahr kommt es in der Sil­vester­nacht zu zahlre­ichen Ver­let­zun­gen wie Ver­bren­nun­gen oder Augen- und Hörschä­den. Auch Tiere lei­den mas­siv unter dem Lärm. Haus- und Wildtiere reagieren mit Panik und Fluchtver­hal­ten, nicht sel­ten kommt es zu Ver­let­zun­gen.
Hinzu kommt die Umwelt­be­las­tung. Inner­halb weniger Stun­den wer­den große Men­gen Fein­staub freige­set­zt, die weit über den üblichen Tageswerten liegen. Am Neu­jahrsmor­gen bleiben zudem große Müll­men­gen zurück. Ver­pack­un­gen, Kun­st­stof­freste, Met­all­teile und Pap­phülsen ver­schmutzen Straßen, Grün­flächen und Gewäss­er. Die Besei­t­i­gung verur­sacht hohe Kosten und bindet Per­son­al der Stadtreini­gung.

Einsatzkräfte stark gefordert

Feuer­wehr, Ret­tungs­di­en­ste und Polizei ste­hen in der Sil­vester­nacht regelmäßig im Dauere­in­satz. Neben Brän­den und Ver­let­zun­gen kommt es auch zu gefährlichen Sit­u­a­tio­nen für die Ein­satzkräfte selb­st. Aus ihren Rei­hen wird seit Jahren betont, dass Sil­vester zu den ein­satzre­ich­sten und gefährlich­sten Nächt­en des Jahres zählt. Ein Verzicht auf pri­vates Feuer­w­erk würde die Zahl der Ein­sätze deut­lich reduzieren.

Rechtliche Hürden für ein Verbot

Der zuständi­ge Dez­er­nent Sil­vio Horn erk­lärte, dass der Bun­des­ge­set­zge­ber das Sprengstof­frecht abschließend geregelt hat und ein flächen­deck­endes kom­mu­nales Ver­bot aus diesem Grund nicht beste­he. Bere­its heute gibt es in Schw­erin bes­timmte Ver­bot­szo­nen, etwa in der Nähe von Kranken­häusern oder denkmalgeschützten Gebäu­den. Die Stadtvertre­tung will den Antrag nun weit­er in den Auss­chüssen berat­en. Dabei sollen auch mögliche Kosten für ord­nungsrechtliche Maß­nah­men und Öffentlichkeit­sar­beit the­ma­tisiert wer­den.

Unab­hängig von der rechtlichen Bew­er­tung set­zt die Ver­wal­tung weit­er­hin auf Sen­si­bil­isierung. Jährlich wer­den die Bürg­er für die Gefahren und einen respek­tvollen Umgang mit Feuer­w­erk und pyrotech­nis­chen Gegen­stän­den informiert. Ob es darüber hin­aus neue Regelun­gen oder Alter­na­tiv­en geben wird, bleibt offen.