Do, 6. Februar 2025
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Zwei Festnahmen in Schwerin:
Drogenfund und Diebstahl sorgen für Aufsehen

Polizei Schwerin nimmt zwei Männer fest: Drogenfund auf dem Marienplatz und Diebstahl in einer Tankstelle führen zu Ermittlungen und Haftbefehlen.

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  • Veröffentlicht Januar 13, 2025
Polizist mit Pistole bei einer Verhaftung
 Sym­bol­bild

 

Die Polizei Schw­erin hat am ver­gan­genen Woch­enende in zwei getren­nten Ein­sätzen zwei Per­so­n­en festgenom­men. Die Vor­fälle umfassen Ermit­tlun­gen wegen Dro­gen­han­del, Dieb­stahl und Bedro­hung.

Kontrolle auf dem Marienplatz führt zu Festnahme wegen Drogenbesitzes

Am Fre­itagabend gegen 20:15 Uhr kon­trol­lierte die Polizei auf dem Marien­platz vier Män­ner, die durch auf­fäl­liges Ver­hal­ten auf sich aufmerk­sam gemacht hat­ten. Bei einem 20-jähri­gen Tune­si­er fan­den die Beamten ver­schiedene Betäubungsmit­tel, Bargeld in szene­typ­is­ch­er Stück­elung sowie einen Schla­gring. Das Amts­gericht Schw­erin erließ auf Antrag der Staat­san­waltschaft Haft­be­fehl gegen den Mann.

Gegen die drei Begleit­er des Mannes, eben­falls tune­sis­che Staat­sange­hörige im Alter von 23, 24 und 25 Jahren, wur­den eben­falls Strafver­fahren ein­geleit­et. Die sichergestell­ten Gegen­stände und Betäubungsmit­tel wur­den von der Polizei beschlagnahmt. Die Ermit­tlun­gen dauern an.

Festnahme nach Diebstahl in einer Tankstelle

Am Sam­stag­mor­gen gegen 06:30 Uhr wurde ein 41-jähriger Mann aus Ros­tock in ein­er Tankstelle „Am Grü­nen Tal“ auf frisch­er Tat festgenom­men. Nach bish­eri­gen Erken­nt­nis­sen entwen­dete der Mann zunächst ein Getränk und kehrte wenig später zurück, offen­bar mit der Absicht, weit­ere Getränke zu stehlen. Als eine 48-jährige Mitar­bei­t­erin ver­suchte, den Dieb­stahl zu ver­hin­dern, wurde sie belei­digt und bedro­ht. Die Frau blieb unver­let­zt.

Auch in diesem Fall erließ das Amts­gericht Schw­erin auf Antrag der Staat­san­waltschaft einen Haft­be­fehl. Zusät­zlich zu den Dieb­stahlshand­lun­gen wird dem Mann vorge­wor­fen, am Vortag auf dem Marien­platz eine Flasche in Rich­tung von Pas­san­ten gewor­fen und zwei weit­ere Bedro­hung­shand­lun­gen im Stadt­ge­bi­et began­gen zu haben.

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