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Nach Kritik an hohen Kosten:
WGS überprüft Praxis bei E‑Revision

Nach der Kritik an hohen Kosten für die E-Revision hat die WGS ersten Mietern Geld erstattet. Doch eine Lösung für alle Betroffenen fehlt. Der Mieterbund warnt nun vor neuen Abrechnungen.

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  • Veröffentlicht Juli 9, 2026
E-Revision WGS
Ein Elek­trik­er prüft eine elek­trische Anlage. Um die Kosten der E‑Revision bei der WGS gibt es seit Monat­en Stre­it.
Foto:  Raze Solar auf Unsplash

 


In Kürze:

  • Der Hin­ter­grund: WGS-Mieter mussten für die Über­prü­fung elek­trisch­er Anla­gen teils mehrere Hun­dert Euro über die Betrieb­skostenabrech­nung zahlen.
  • Die Entwick­lung: Nach Kri­tik des Mieter­bun­des hat die WGS eini­gen Mietern Geld erstat­tet, den bish­eri­gen Ver­trag nicht ver­längert und prüft ein neues Konzept.
  • Der offene Stre­it: Der Mieter­bund hält die Kosten weit­er­hin für zu hoch und warnt Mieter davor, ihre aktuellen und kom­menden Betrieb­skostenabrech­nun­gen ungeprüft zu lassen.

 

Die Vor­würfe waren deut­lich: Von „Abzocke“ sprach der Schw­er­iner Mieter­bund im ver­gan­genen Jahr mit Blick auf die Betrieb­skostenabrech­nun­gen der Woh­nungs­ge­sellschaft Schw­erin (WGS). Aus­lös­er war die Posi­tion „Wartung E‑Revision“. Mehrere Hun­dert Euro soll­ten Mieter für die Über­prü­fung elek­trisch­er Anla­gen zahlen.

 


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Knapp zehn Monate später hat sich einiges getan. Ein Teil der betrof­fe­nen Mieter hat sein Geld zurück­bekom­men. Für viele andere ist jedoch weit­er­hin offen, ob sie auf den Kosten sitzen bleiben. Gle­ichzeit­ig kön­nten die näch­sten Betrieb­skostenabrech­nun­gen bere­its neuen Ärg­er brin­gen.

Nach inten­siv­en Gesprächen zwis­chen Mieter­bund und WGS wur­den inzwis­chen Kosten zurück­gezahlt. Allerd­ings prof­i­tieren davon nicht alle Mieter. Die WGS erk­lärt auf SNO-Anfrage, dass die gesamten Kosten der E‑Revision Mietern erstat­tet wor­den seien, die ihre Mietverträge vor dem 1. Juli 2007 abgeschlossen haben.

Grund für die unter­schiedliche Behand­lung seien die ver­schiede­nen Ver­tragsarten. Nach Angaben der WGS gibt es Altverträge aus DDR-Zeit­en, Mietverträge mit soge­nan­nten Öff­nungsklauseln und neuere Verträge, in denen die E‑Revision aus­drück­lich als umlage­fähige Betrieb­skoste­nart genan­nt wird.

„Die Umlage­fähigkeit der Kosten hängt daher maßge­blich von der konkreten Regelung im Mietver­trag ab“, so eine Sprecherin des Unternehmens. Der Mieter­bund sieht das Prob­lem damit allerd­ings nicht als gelöst an.

Mieterbund hält Kosten weiterhin für zu hoch

Im Mit­telpunkt der Kri­tik ste­ht inzwis­chen nicht mehr allein die Frage, ob die Kosten über­haupt auf die Mieter umgelegt wer­den dür­fen. Der Mieter­bund bezweifelt auch, dass die Höhe der Forderun­gen angemessen ist.

Nach Angaben des Vere­ins lagen die Kosten durch­schnit­tlich bei rund 300 Euro pro Woh­nung. In einzel­nen Fällen seien sog­ar bis zu 500 Euro berech­net wor­den. Aus Sicht des Mieter­bun­des ste­hen diese Sum­men „in keinem Ver­hält­nis zu den erbracht­en Leis­tun­gen“ und kön­nten gegen das Wirtschaftlichkeits­ge­bot ver­stoßen. Mehrfach habe der Vere­in deshalb Gespräche mit der WGS geführt. Eine Eini­gung für alle betrof­fe­nen Mieter sei bis­lang jedoch nicht erre­icht wor­den.

Beson­ders kri­tisch sieht der Mieter­bund, dass die E‑Revisionen trotz der Diskus­sion um die Kosten auch nach 2024 weit­er The­ma blieben. Der Vere­in befürchtet deshalb, dass entsprechende Forderun­gen in den näch­sten Betrieb­skostenabrech­nun­gen auf­tauchen kön­nten. Die WGS erk­lärt dazu, dass bis­lang lediglich die Leis­tun­gen aus dem Jahr 2024 über die Betrieb­skosten abgerech­net wor­den seien. Wie mit den im Jahr 2025 erbracht­en Leis­tun­gen umge­gan­gen werde, sei derzeit noch Gegen­stand intern­er Prü­fun­gen. Die Betrieb­skostenabrech­nun­gen für 2025 seien noch nicht erstellt. Auch die Frage, ob die Kosten erneut auf Mieter umgelegt wer­den, ist damit noch offen.

„In unseren Über­legun­gen wägen wir die wirtschaftlichen Rah­menbe­din­gun­gen des Unternehmens und die Inter­essen der Mieter sorgfältig gegeneinan­der ab“, teilt die WGS mit. Die Entschei­dung werde derzeit mit dem Auf­sicht­srat und dem Gesellschafter abges­timmt.

WGS verlängert Vertrag mit bisheriger Firma nicht

Eine Kon­se­quenz hat die Woh­nungs­ge­sellschaft bere­its gezo­gen. Der Ver­trag mit dem Unternehmen, das die E‑Revisionen bis­lang durchge­führt hat, wurde für 2026 nicht ver­längert. Derzeit arbeite die WGS an einem neuen Konzept. Geprüft werde unter anderem eine erneute öffentliche Auss­chrei­bung mit klar definierten Leis­tungspa­ra­me­tern. Dadurch sollen Leis­tung, Umfang und Preis kün­ftig bess­er ges­teuert wer­den kön­nen.

Die frühere Ver­gabe sei eben­falls nach ein­er öffentlichen Auss­chrei­bung erfol­gt. Das dama­lige Ergeb­nis habe nach Ein­schätzung der WGS ver­mut­lich den Mark­t­preis widerge­spiegelt. Den­noch werde die Wirtschaftlichkeit der E‑Revision inzwis­chen erneut über­prüft. Nach Angaben der WGS umfasst die E‑Revision weit mehr als eine Kon­trolle einzel­ner Steck­dosen. Geprüft wer­den die elek­trischen Anla­gen in den Woh­nun­gen sowie Teile der Hau­san­lage. Dazu gehören unter anderem die Stei­gleitun­gen vom Hau­san­schlusskas­ten bis zu den Zäh­lern, sämtliche Steck­dosen, Haus- und Woh­nungsverteil­er sowie Stromkreise.

Auch Keller‑, Hausflur‑, Klin­gel- und Außen­beleuch­tung wer­den kon­trol­liert. Hinzu kom­men nach Angaben der Woh­nungs­ge­sellschaft der zeitliche Aufwand für Besich­ti­gun­gen, Mes­sun­gen, Prü­fun­gen und die Doku­men­ta­tion der Ergeb­nisse. Die Kri­tik des Mieter­bun­des an der Höhe der Kosten nehme man „sehr ernst“, erk­lärt die WGS.

Mieterbund warnt: Diese Frist sollten Betroffene beachten

Gle­ichzeit­ig warnt die Woh­nungs­ge­sellschaft davor, die E‑Revision lediglich als Kosten­fak­tor zu betra­cht­en. Die Über­prü­fung elek­trisch­er Anla­gen sei eine sicher­heit­srel­e­vante Leis­tung. Aktuelle Brand­vor­fälle, wie zulet­zt in der Andrej-Sacharow-Straße, wür­den zeigen, wie wichtig regelmäßige Kon­trollen seien.

Ziel sei deshalb eine Lösung, die „ein angemessenes Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis sich­er­stellt und zugle­ich die notwendi­ge Sicher­heit der Anla­gen gewährleis­tet“. Ob es am Ende eine ein­heitliche Lösung für alle betrof­fe­nen Mieter geben wird, bleibt offen.Die WGS erk­lärt, derzeit an ein­er abges­timmten Lösung zu arbeit­en. Dabei sollen sowohl die wirtschaftlichen Inter­essen des Unternehmens als auch die Inter­essen der Mieter berück­sichtigt wer­den.

Unter­dessen richtet der Mieter­bund einen drin­gen­den Appell an WGS-Mieter. Wer gegen seine Betrieb­skostenabrech­nung für 2024 bis­lang keine Ein­wen­dun­gen erhoben hat, sollte dies nach Empfehlung des Vere­ins bis spätestens zum 31. August 2026 nach­holen. An diesem Tag ende die Ein­wen­dungs­frist. Auch die kom­menden Betrieb­skostenabrech­nun­gen für das Jahr 2025 soll­ten Mieter genau kon­trol­lieren.