Nach Kritik an hohen Kosten:
WGS überprüft Praxis bei E‑Revision
Nach der Kritik an hohen Kosten für die E-Revision hat die WGS ersten Mietern Geld erstattet. Doch eine Lösung für alle Betroffenen fehlt. Der Mieterbund warnt nun vor neuen Abrechnungen.

Foto: Raze Solar auf Unsplash
In Kürze:
- Der Hintergrund: WGS-Mieter mussten für die Überprüfung elektrischer Anlagen teils mehrere Hundert Euro über die Betriebskostenabrechnung zahlen.
- Die Entwicklung: Nach Kritik des Mieterbundes hat die WGS einigen Mietern Geld erstattet, den bisherigen Vertrag nicht verlängert und prüft ein neues Konzept.
- Der offene Streit: Der Mieterbund hält die Kosten weiterhin für zu hoch und warnt Mieter davor, ihre aktuellen und kommenden Betriebskostenabrechnungen ungeprüft zu lassen.
Die Vorwürfe waren deutlich: Von „Abzocke“ sprach der Schweriner Mieterbund im vergangenen Jahr mit Blick auf die Betriebskostenabrechnungen der Wohnungsgesellschaft Schwerin (WGS). Auslöser war die Position „Wartung E‑Revision“. Mehrere Hundert Euro sollten Mieter für die Überprüfung elektrischer Anlagen zahlen.
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Knapp zehn Monate später hat sich einiges getan. Ein Teil der betroffenen Mieter hat sein Geld zurückbekommen. Für viele andere ist jedoch weiterhin offen, ob sie auf den Kosten sitzen bleiben. Gleichzeitig könnten die nächsten Betriebskostenabrechnungen bereits neuen Ärger bringen.
Nach intensiven Gesprächen zwischen Mieterbund und WGS wurden inzwischen Kosten zurückgezahlt. Allerdings profitieren davon nicht alle Mieter. Die WGS erklärt auf SNO-Anfrage, dass die gesamten Kosten der E‑Revision Mietern erstattet worden seien, die ihre Mietverträge vor dem 1. Juli 2007 abgeschlossen haben.
Grund für die unterschiedliche Behandlung seien die verschiedenen Vertragsarten. Nach Angaben der WGS gibt es Altverträge aus DDR-Zeiten, Mietverträge mit sogenannten Öffnungsklauseln und neuere Verträge, in denen die E‑Revision ausdrücklich als umlagefähige Betriebskostenart genannt wird.
„Die Umlagefähigkeit der Kosten hängt daher maßgeblich von der konkreten Regelung im Mietvertrag ab“, so eine Sprecherin des Unternehmens. Der Mieterbund sieht das Problem damit allerdings nicht als gelöst an.
Mieterbund hält Kosten weiterhin für zu hoch
Im Mittelpunkt der Kritik steht inzwischen nicht mehr allein die Frage, ob die Kosten überhaupt auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Der Mieterbund bezweifelt auch, dass die Höhe der Forderungen angemessen ist.
Nach Angaben des Vereins lagen die Kosten durchschnittlich bei rund 300 Euro pro Wohnung. In einzelnen Fällen seien sogar bis zu 500 Euro berechnet worden. Aus Sicht des Mieterbundes stehen diese Summen „in keinem Verhältnis zu den erbrachten Leistungen“ und könnten gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen. Mehrfach habe der Verein deshalb Gespräche mit der WGS geführt. Eine Einigung für alle betroffenen Mieter sei bislang jedoch nicht erreicht worden.
Besonders kritisch sieht der Mieterbund, dass die E‑Revisionen trotz der Diskussion um die Kosten auch nach 2024 weiter Thema blieben. Der Verein befürchtet deshalb, dass entsprechende Forderungen in den nächsten Betriebskostenabrechnungen auftauchen könnten. Die WGS erklärt dazu, dass bislang lediglich die Leistungen aus dem Jahr 2024 über die Betriebskosten abgerechnet worden seien. Wie mit den im Jahr 2025 erbrachten Leistungen umgegangen werde, sei derzeit noch Gegenstand interner Prüfungen. Die Betriebskostenabrechnungen für 2025 seien noch nicht erstellt. Auch die Frage, ob die Kosten erneut auf Mieter umgelegt werden, ist damit noch offen.
„In unseren Überlegungen wägen wir die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens und die Interessen der Mieter sorgfältig gegeneinander ab“, teilt die WGS mit. Die Entscheidung werde derzeit mit dem Aufsichtsrat und dem Gesellschafter abgestimmt.
WGS verlängert Vertrag mit bisheriger Firma nicht
Eine Konsequenz hat die Wohnungsgesellschaft bereits gezogen. Der Vertrag mit dem Unternehmen, das die E‑Revisionen bislang durchgeführt hat, wurde für 2026 nicht verlängert. Derzeit arbeite die WGS an einem neuen Konzept. Geprüft werde unter anderem eine erneute öffentliche Ausschreibung mit klar definierten Leistungsparametern. Dadurch sollen Leistung, Umfang und Preis künftig besser gesteuert werden können.
Die frühere Vergabe sei ebenfalls nach einer öffentlichen Ausschreibung erfolgt. Das damalige Ergebnis habe nach Einschätzung der WGS vermutlich den Marktpreis widergespiegelt. Dennoch werde die Wirtschaftlichkeit der E‑Revision inzwischen erneut überprüft. Nach Angaben der WGS umfasst die E‑Revision weit mehr als eine Kontrolle einzelner Steckdosen. Geprüft werden die elektrischen Anlagen in den Wohnungen sowie Teile der Hausanlage. Dazu gehören unter anderem die Steigleitungen vom Hausanschlusskasten bis zu den Zählern, sämtliche Steckdosen, Haus- und Wohnungsverteiler sowie Stromkreise.
Auch Keller‑, Hausflur‑, Klingel- und Außenbeleuchtung werden kontrolliert. Hinzu kommen nach Angaben der Wohnungsgesellschaft der zeitliche Aufwand für Besichtigungen, Messungen, Prüfungen und die Dokumentation der Ergebnisse. Die Kritik des Mieterbundes an der Höhe der Kosten nehme man „sehr ernst“, erklärt die WGS.
Mieterbund warnt: Diese Frist sollten Betroffene beachten
Gleichzeitig warnt die Wohnungsgesellschaft davor, die E‑Revision lediglich als Kostenfaktor zu betrachten. Die Überprüfung elektrischer Anlagen sei eine sicherheitsrelevante Leistung. Aktuelle Brandvorfälle, wie zuletzt in der Andrej-Sacharow-Straße, würden zeigen, wie wichtig regelmäßige Kontrollen seien.
Ziel sei deshalb eine Lösung, die „ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis sicherstellt und zugleich die notwendige Sicherheit der Anlagen gewährleistet“. Ob es am Ende eine einheitliche Lösung für alle betroffenen Mieter geben wird, bleibt offen.Die WGS erklärt, derzeit an einer abgestimmten Lösung zu arbeiten. Dabei sollen sowohl die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens als auch die Interessen der Mieter berücksichtigt werden.
Unterdessen richtet der Mieterbund einen dringenden Appell an WGS-Mieter. Wer gegen seine Betriebskostenabrechnung für 2024 bislang keine Einwendungen erhoben hat, sollte dies nach Empfehlung des Vereins bis spätestens zum 31. August 2026 nachholen. An diesem Tag ende die Einwendungsfrist. Auch die kommenden Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2025 sollten Mieter genau kontrollieren.




