Neue Regeln:
Schwerin plant Verbotszonen für E‑Scooter in der Innenstadt
Die Stadt Schwerin will das wilde Abstellen von E-Scootern eindämmen: Verbotszonen in der Innenstadt und eine Begrenzung auf 300 Fahrzeuge sollen für mehr Ordnung und Sicherheit sorgen.

Die Landeshauptstadt Schwerin will dem ungeordneten Abstellen von E‑Scootern in der historischen Innenstadt einen Riegel vorschieben. Künftig sollen offizielle Verbotszonen eingerichtet werden, in denen das Abstellen der elektrischen Leihfahrzeuge nicht mehr erlaubt ist. Das betrifft unter anderem die komplette Altstadt sowie den Schlossgarten, wie aus einem Antrag der Stadtverwaltung hervorgeht.
Enger Stadtraum erfordert neue Regeln
Hintergrund ist die enge Bebauung in der Innenstadt mit schmalen Straßen und Gehwegen. Die Stadt betont, dass die Nutzung des öffentlichen Raumes geordnet und stadtverträglich erfolgen müsse. Bislang gab es lediglich individuelle Absprachen mit den Verleihfirmen – nun soll eine verbindliche Regelung folgen.
Geplant ist, dass E‑Scooter künftig hauptsächlich an zwei sogenannten Hubs abgestellt werden: am Hauptbahnhof sowie in der Altstadt auf Höhe des Schlachtermarkts. Dadurch soll das wilde Abstellen im Straßenraum reduziert werden.
Begrenzung der Anzahl und neue Gebühren
Zusätzlich will die Stadt die Zahl der E‑Scooter in der Innenstadt auf 300 Stück beschränken. Diese Maßnahme orientiert sich an Vergleichswerten anderer Städte und soll verhindern, dass Gehwege blockiert werden. Das Kontingent kann von einem oder mehreren Anbietern gemeinsam genutzt werden.
Teil der neuen Regelung ist außerdem die Einführung einer Sondernutzungserlaubnis. Anbieter sollen künftig eine monatliche Gebühr von einem Euro pro Fahrzeug zahlen. Damit will die Stadt nicht nur steuern, sondern auch Einnahmen für die Nutzung des öffentlichen Raums generieren.
Entscheidung steht noch aus
Bevor die neuen Regelungen in Kraft treten, müssen sie noch vom Hauptausschuss und der Stadtvertretung beschlossen werden. Ziel ist es, eine klimafreundliche, aber zugleich geordnete Mobilität im Stadtgebiet zu ermöglichen.




