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Neue Regeln:
Schwerin plant Verbotszonen für E‑Scooter in der Innenstadt

Die Stadt Schwerin will das wilde Abstellen von E-Scootern eindämmen: Verbotszonen in der Innenstadt und eine Begrenzung auf 300 Fahrzeuge sollen für mehr Ordnung und Sicherheit sorgen.

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  • Veröffentlicht Juli 22, 2025
Das Abestellen der E‑Scooter in Schw­erin soll neu geregelt wer­den. (Archiv­bild)  Foto: LHS

Die Lan­deshaupt­stadt Schw­erin will dem unge­ord­neten Abstellen von E‑Scootern in der his­torischen Innen­stadt einen Riegel vorschieben. Kün­ftig sollen offizielle Ver­bot­szo­nen ein­gerichtet wer­den, in denen das Abstellen der elek­trischen Lei­h­fahrzeuge nicht mehr erlaubt ist. Das bet­rifft unter anderem die kom­plette Alt­stadt sowie den Schloss­garten, wie aus einem Antrag der Stadtver­wal­tung her­vorge­ht.

Enger Stadtraum erfordert neue Regeln

Hin­ter­grund ist die enge Bebau­ung in der Innen­stadt mit schmalen Straßen und Gehwe­gen. Die Stadt betont, dass die Nutzung des öffentlichen Raumes geord­net und stadtverträglich erfol­gen müsse. Bis­lang gab es lediglich indi­vidu­elle Absprachen mit den Ver­lei­h­fir­men – nun soll eine verbindliche Regelung fol­gen.

Geplant ist, dass E‑Scooter kün­ftig haupt­säch­lich an zwei soge­nan­nten Hubs abgestellt wer­den: am Haupt­bahn­hof sowie in der Alt­stadt auf Höhe des Schlachter­mark­ts. Dadurch soll das wilde Abstellen im Straßen­raum reduziert wer­den.

Begrenzung der Anzahl und neue Gebühren

Zusät­zlich will die Stadt die Zahl der E‑Scooter in der Innen­stadt auf 300 Stück beschränken. Diese Maß­nahme ori­en­tiert sich an Ver­gle­ich­swerten ander­er Städte und soll ver­hin­dern, dass Gehwege block­iert wer­den. Das Kontin­gent kann von einem oder mehreren Anbi­etern gemein­sam genutzt wer­den.

Teil der neuen Regelung ist außer­dem die Ein­führung ein­er Son­der­nutzungser­laub­nis. Anbi­eter sollen kün­ftig eine monatliche Gebühr von einem Euro pro Fahrzeug zahlen. Damit will die Stadt nicht nur steuern, son­dern auch Ein­nah­men für die Nutzung des öffentlichen Raums gener­ieren.

Entscheidung steht noch aus

Bevor die neuen Regelun­gen in Kraft treten, müssen sie noch vom Haup­tauss­chuss und der Stadtvertre­tung beschlossen wer­den. Ziel ist es, eine kli­mafre­undliche, aber zugle­ich geord­nete Mobil­ität im Stadt­ge­bi­et zu ermöglichen.