Winterdienst in der Stadt:
Einsatzkräfte und Technik startklar
Winterdienst der Stadt ist bereit: 36 Einsatzkräfte und moderne Technik sorgen bis April für sichere Straßen und Wege bei Schnee und Eis.
Mit Beginn der Wintersaison am 1. November hat die Stadt alle Vorbereitungen getroffen, um Straßen und Wege auch bei Schnee und Eis sicher zu halten. Insgesamt 36 Beschäftigte des städtischen Winterdienstes (SDS) stehen in Bereitschaft, unterstützt von moderner Technik und klaren Einsatzplänen.
Das Winterdienstkonzept regelt die Aufgaben bei winterlichen Straßenverhältnissen: Im Fokus stehen zunächst Haupt- und Einfahrtstraßen, anschließend werden Sammelstraßen in Wohngebieten und schließlich Anliegerstraßen geräumt. Insgesamt kümmern sich die Einsatzkräfte um 271 Kilometer Straßen sowie rund 212.100 Quadratmeter Geh- und Radwege, darunter 264 Bushaltestellen und die städtischen Friedhöfe.
„Unsere Beschäftigten geben ihr Bestes, um die Straßen sicher zu machen, aber wir können nicht überall gleichzeitig sein. Deshalb sind die Hauptverkehrswege unsere erste Priorität“, erklärt Axel Klabe, Bereichsleiter für Straßenunterhaltung.
Ausrüstung und Materiallager
Für die Winterbereitschaft wurden 300 Tonnen Streusalz, 100 Tonnen Streukies und Sole eingelagert. Zwei Silos auf dem Betriebshof sorgen für die schnelle Beladung der acht Räumfahrzeuge, die bei starkem Schneefall durch fünf zusätzliche Fahrzeuge samt Besatzung unterstützt werden. In der Werkstatt gewährleisten zwei Techniker die Einsatzbereitschaft der Maschinen.
Die Winterdienstsaison dauert bis zum 15. April. Während dieser Zeit sind die Einsatzkräfte in Schichten aktiv. Bei Temperaturen unter drei Grad werden Kontrollfahrten durchgeführt, um frühzeitig mit einem Salz-Sole-Gemisch gegen Glätte vorzugehen. Sechs Dispatcher überwachen die Wetterlage und koordinieren die Einsätze.
Die Stadt übernimmt den Winterdienst auf Gehwegen von besonderer öffentlicher Bedeutung, darunter Fußgängerüberwege, Plätze, Umsteigebereiche und Radwege. Hier wird zwischen 7 und 20 Uhr geräumt. Grundstückseigentümer und Wohnungsgesellschaften bleiben jedoch für Gehwege vor ihren Grundstücken zuständig.