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Einstufung des Großen Moor als Anliegerstraße bestätigt

  Das Verwaltungsgericht Schwerin hat in seiner schriftlichen Urteilsbegründung zur Erhebung von Ausbaubeiträgen in der Straße Großer Moor ausführlich die Rechtmäßigkeit der erhobenen Beiträge begründet und die Prozessführung des Klägers

  • Veröffentlicht Juni 29, 2018
Blick auf den Bauabschnitt Großes Moor Foto: LHS

 

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat in seiner schriftlichen Urteilsbegründung zur Erhebung von Ausbaubeiträgen in der Straße Großer Moor ausführlich die Rechtmäßigkeit der erhobenen Beiträge begründet und die Prozessführung des Klägers gegenüber der Stadt als „ausgesprochen unfair“ gerügt. Ein Anlieger, dem vier Grundstücke am Großen Moor gehören, hatte gegen einen
Heranziehungsbescheid der Landeshauptstadt Schwerin in Höhe von rund 4100 Euro für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung geklagt.

 

Das Gericht hatte die erhobenen Beiträge lediglich als (geringfügig) zu niedrig beurteilt, was aber den Kläger nicht benachteilige. Das Urteil ist – obwohl nur zu der Beleuchtungsanlage verhandelt wurde – auch für den Ausbau der Straße bedeutsam, weil das Verwaltungsgericht die Einstufung der Straße Großer Moor als Anliegerstraße als zutreffend beurteilt hat. Außerdem bestätigte das Verwaltungsgericht die Qualität der städtischen Straßenausbausatzung und traf wichtige Aussagen zur immer wieder in Frage gestellten Verschleißbeurteilung von Verkehrsanlagenbestandteilen und ihrer Sanierungsbedürftigkeit nach 30 Jahren.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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