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1000 neue Wohnungen -
Entwurf für das Warnitzer Feld steht

Der nächste Verwaltungsschritt auf dem Weg zum neuen Baugebiet steht an. Einige Fragen sind noch offen.

  • Veröffentlicht April 30, 2026
B-Plan-Entwurf für das „Warnitzer Feld“ vorgelegt. Grafik: LHS
B‑Plan-Entwurf für das „War­nitzer Feld“ vorgelegt. Grafik: LHS

 

“Das ist jet­zt wirk­lich nochmal ein Meilen­stein für uns, diese Veröf­fentlichung. Da ist viel Arbeit reinge­flossen”, erk­lärt Andreas Thiele, Leit­er der Stad­ten­twick­lung für Schw­erin. Der Entwurf des Bebau­ungs­planes für das War­nitzer Feld soll veröf­fentlicht wer­den, darüber soll die Stadtvertre­tung Ende Juni entschei­den. In 2027 soll dann schon die Erschließung begin­nen, das ist das Ziel der Schw­er­iner Ver­wal­tung. Die Erschließung soll dann die LGE Meck­len­burg-Vor­pom­mern GmbH übernehmen. Dem Unternehmen im Eigen­tum des Lan­des Meck­len­burg-Vor­pom­mern gehört bere­its rund die Hälfte der Fläche.

 

1000 Wohnungen auf rund 24 Hektar

 

Auf dem War­nitzer Feld sollen 1000 Woh­nun­gen auf ein­er Fläche von 24,4 Hek­tar entste­hen, die zuvor land­wirtschaftlich genutzt wurde. Im Pla­nung­sprozess gab es immer wieder Stre­it in der Stadt­poli­tik. Das ging so weit, dass die Pla­nun­gen aus­ge­set­zt wur­den. Ob das War­nitzer Feld let­zten Endes auch gebaut wird, ist zum jet­zi­gen Zeit­punkt noch nicht klar. Die Flächen gehören nur zum Teil der öffentlichen Hand. Rund 50 Prozent sind noch im Besitz ver­schieden­er pri­vater Eigen­tümerge­mein­schaften.

 

Umlegungsverfahren bereits 2020 beschlossen

 

Für die Flurstücke, auf denen gebaut wer­den soll, wurde bere­its 2020 eine soge­nan­nte Umle­gung durch die Stadtvertre­tung beschlossen. Das bedeutet, dass Flurstücke neu zugeschnit­ten wer­den kön­nen, um dann eine Bebau­ung zu ermöglichen. Hier geht es dann auch darum, welche Flächen für Straßen, Parks oder Wohn­häuser genutzt wer­den. Diese Umle­gung bet­rifft die Eigen­tümerge­mein­schaften, denen der Grund und Boden gehört. Laut Thiele befind­et sich die Stadt mit allen Beteiligten in Gesprächen. 2020 soll, so die dama­lige Vor­lage, keine Eini­gung für einen Ankauf der Grund­stücke durch die Stadt möglich gewe­sen sein.

 

Einzug unklar

 

Wann die ersten neuen Bewohn­er auf das War­nitzer Feld ziehen kön­nen, will die Ver­wal­tung nicht verbindlich sagen. Die LGE soll aber bere­its mit Woh­nungs­baugenossen­schaften im Gespräch sein und es wird auf weit­ere Inter­essen­ten, die bauen wollen, gehofft. Auf die Frage, was das War­nitzer Feld der Stadt Schw­erin bringt, antwortet der amtierende Ober­bürg­er­meis­ter Bernd Not­te­baum (CDU): “Wir möcht­en eine wach­sende Stadt sein. Und die braucht Wohn­grund­stücke. Die müssen wir bre­it anbi­eten, in der Stadt und im Grü­nen. Und da ist das War­nitzer Feld ein Baustein von.”

 

Sozialwohnungen auf dem Warnitzer Feld?

 

Wie hoch die Quote für Sozial­woh­nun­gen auf dem War­nitzer Feld wird, kann die Ver­wal­tung zur Zeit nicht sagen. Gemäß der “Grund­stück­spoli­tis­chen Leitlin­ien” der Stadt Schw­erin soll die Sozial­woh­nungsquote bei Bau­vorhaben auf öffentlichen Flächen zwis­chen 25 und 40 Prozent liegen. Auf den Grund­stück­en, die nach der Umle­gung von öffentlichen Unternehmen bebaut wer­den, ist diese Quote verbindlich. Für die Flächen, die von pri­vat­en Eigen­tümern verkauft oder bebaut wer­den, nicht.

 

Nächste Schritte

Der Entwurf des Bebau­ungs­planes kann hier bere­its öffentlich einge­se­hen wer­den. Die Auss­chüsse und die Stadtvertre­tung müssen als näch­stes berat­en und entschei­den. Bei der Sitzung des Haup­tauss­chuss­es am 28. April fragte Arndt Müller von Grü­nen auch nach den Eigen­tumsver­hält­nis­sen für das War­nitzer Feld. Die Stadtvertre­tung soll sich Ende Juni wieder mit dem The­ma befassen.