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Erstmals weniger Kassenkredite als zu Jahresbeginn:

  Nach Abzug der Entschuldungs- und Konsolidierungsmittel war ein maximales Defizit inklusive ordentlicher Tilgung für Investitionskredite von 5,7 Mio. Euro durch das Innenministerium vorgegeben. Jetzt liegt die vorläufige Finanzrechnung für 2018 vor.

  • Veröffentlicht Januar 14, 2019
Blick auf Schwerin
Foto: Dieter Schütz / pixelio.de

 

Nach Abzug der Entschuldungs- und Konsolidierungsmittel war ein maximales Defizit inklusive ordentlicher Tilgung für Investitionskredite von 5,7 Mio. Euro durch das Innenministerium vorgegeben. Jetzt liegt die vorläufige Finanzrechnung für 2018 vor. Danach konnte sogar ein leicht verbessertes Ergebnis von minus 4,4 Mio. Euro erzielt werden. „Das sind immerhin noch einmal 1,3 Mio. Euro Verbesserung gegenüber der ehrgeizigen Vorgabe des Ministeriums“ rechnet der Fachdienstleiter der Kämmerei Daniel Riemer vor.

„Das Ergebnis ist überaus erfreulich, weil wir es mit hoher Ausgabendisziplin in der Verwaltung erreicht haben. Erstmals nach vielen Jahren haben wir am Ende eines Haushaltjahres weniger Kassenkredite als am Beginn“, freut sich Oberbürgermeister Badenschier über das Erreichte. 

„Jetzt müssen wir gemeinsam mit dem Innenministerium den Haushaltsplan für 2019/2020 bewerten und entsprechende Konsolidierungsziele für die beiden Jahre zu definieren“, kündigt Rico Badenschier die nächsten Schritte an. Insbesondere ab 2020 wird es spannend für die Landeshauptstadt, wenn das neue Finanzausgleichsgesetz, kurz FAG, in Kraft treten soll. Spannend deshalb, weil der Bund die besondere Finanzschwäche der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern mit 229 Euro pro Einwohner kompensiert. Wir erwarten vom Landtag, dass diese Mittel vollständig  an die Kommunen durchgereicht werden“, so Badenschier.  Darüber hinaus hat das Land die Chance, neun Jahre nach der Kreisgebietsreform 2011 die damals „vergessene“ Regelungen zur Finanzausstattung einer einwohnerzahlenmäßig zu kleinen, aber kreisfreien Landeshauptstadt nachzuholen.

Auch bei den weiterhin zu erwartenden flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen in Höhe von jährlich etwa 3,8 Mio. Euro ist die Landeshauptstadt in den Verhandlungen zum Haushalt auf Entgegenkommen des Landes angewiesen. Die vollständige Gegenfinanzierung dieser zusätzlichen kommunalen Aufwendungen ist mit dem jüngst verabschiedeten Nachtragshaushalt des Landes leider nicht erfolgt, ergänzt der Stadtkämmerer Daniel Riemer.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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