FC Mecklenburg Schwerin sucht Interessierte für FSJ
(pm/red) Jugendliche und junge Erwachsene, die bereits ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht erfüllt haben, können das freiwillige soziale Jahr (FSJ) als sozialen Freiwilligendienst leisten. Als Träger
(pm/red) Jugendliche und junge Erwachsene, die bereits ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht erfüllt haben, können das freiwillige soziale Jahr (FSJ) als sozialen Freiwilligendienst leisten. Als Träger sind Wohlfahrtsverbände, Religionsgemeinschaften sowie Bund, Länder und Gemeinden zugelassen, weiteren Trägern kann die Möglichkeit eingeräumt werden, ein FSJ auszurichten.
Auch im Sport kann das FSJ abgeleistet werden und der FC Mecklenburg Schwerin gehört zu jenen Einrichtungen, die eine solche Option anbieten. Nun sucht der Verein Interessierte für das nächste Jahr.
Das FSJ wird am 01.08.2015 bzw. 01.09.2015 beginnen und endet am 31.07.2016 bzw. 31.08.2016.
FSJ im Sport bietet breites Aufgabenfeld
Die Aufgaben und Tätigkeiten, die auf die Sozialdienstleistenden zukommen, sind vielseitig. Sie reichen von der Mitarbeit bei der Vereinsarbeit als Übungsleiter, bei Spielfesten oder Sportschnupperveranstaltungen in Schulen und Kindergärten über Ferienfreizeiten bis hin zu anderen interessanten Arbeitsfeldern im Sport.
Bewerber sollten über folgende Eigenschaften und Fähigkeiten verfügen:
• Spaß am Umgang mit Kindern und Jugendlichen, sicheres, freundliches und bestimmtes Auftreten auch gegenüber den Eltern
• Mindestalter von 18 Jahren und eine PKW-Fahrerlaubnis
• Gutes schriftliches Ausdrucksvermögen
• PC-Kenntnisse, insbesondere Office-Anwendungen
• Organisatorische Fähigkeiten
Das Jugend- und Bundesfreiwilligendienstgesetz und der Kinder- und Jugendplan des Bundes regeln die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen. Auf diesen Grundlagen werden für einen Freiwilligendienst im Sport in Mecklenburg-Vorpommern u.a. folgende Leistungen gewährt:
• Taschengeld von insgesamt 300,00 Euro,
• Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Rentenversicherung) sowie einer Unfall- und Haftpflichtversicherung,
• 26 Tage Urlaub im Jahr,
• Fortzahlung des Kindergeldes (und einer evtl. Waisenrente),
• Freistellung vom Dienst für insgesamt 25 Bildungstage,
• Ausstellung einer FSJ-Bescheinigung.
Die Grundlage für den Dienst ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Träger, Einsatzstelle und Dienstleistendem, die Rechte und Pflichten aller dreier Beteiligter regelt.
Nähere Infos für Bewerber gibt es unter:
http://www.sportjugend-mv.de/freiwilligendienste/fsj-im-sport/
Aussagekräftige Bewerbungen sind bis 05.06.2015 an die Geschäftsstelle des FC Mecklenburg Schwerin, 19061 Schwerin, Schleifmühlenweg 19, zu richten.
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