Nach Bruch der FDP-Fraktion:
Landtag schafft erstmals Gruppenstatus mit Sonderregeln
Die FDP ist im Landtag MV keine Fraktion mehr. Als Gruppe darf sie weiterarbeiten – mit weniger Rechten, weniger Geld und ohne Stimmrecht in Ausschüssen.

Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine parlamentarische Premiere: Erstmals ist eine Partei nur noch als sogenannte Gruppe mit eingeschränkten Rechten vertreten. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und Linke sowie der fraktionslosen Abgeordneten wurde am Mittwoch eine entsprechende Änderung der parlamentarischen Geschäftsordnung beschlossen.
FDP verlor nach Austritten ihren Fraktionsstatus
Hintergrund ist der Antrag der verbliebenen drei FDP-Abgeordneten René Domke, David Wulff und Barbara Becker-Hornickel, künftig als Gruppe anerkannt zu werden. Damit reagieren sie auf den Verlust des Fraktionsstatus infolge des Austritts zweier Mitglieder. Zuerst war die FDP-Abgeordnete Sabine Enseleit im September letzten Jahres zur CDU gewechselt.
Ende April verlies dann auch Sandy van Baal die Fraktion aus Unzufriedenheit mit der Partei- und Fraktionsführung der Landes-FDP. Laut Landesverfassung sind mindestens vier Abgeordnete für die Bildung einer Fraktion notwendig – eine Vorgabe, die die FDP seit dem Bruch nicht mehr erfüllt.
Eingeschränkte Rechte als Gruppe
Der neue Gruppenstatus ermöglicht es den Liberalen, bis zur nächsten Landtagswahl im Herbst 2026 weiterhin in bestimmten Ausschüssen mitzuwirken, allerdings ohne Stimmrecht. Auch erhalten sie im Plenum längere Redezeiten als einzelne fraktionslose Abgeordnete. Die finanziellen Mittel für die parlamentarische Arbeit wurden jedoch deutlich reduziert: Statt bisher 54.000 Euro monatlich stehen der FDP nun noch rund 21.600 Euro zur Verfügung. In der Folge wird sich auch das Team parlamentarischer Mitarbeiter deutlich verkleinern müssen.
Die Entscheidung war auf der gestrigen Landtagssitzung nicht unumstritten. Vertreter von AfD, CDU und Grünen verwiesen auf die Landesverfassung und die Geschäftsordnung des Landtags, in denen ein Gruppenstatus bislang nicht vorgesehen war. Sie lehnten die befristete Sonderregelung daher ab.