Mi, 9. Juli 2025
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Nach Bruch der FDP-Fraktion:
Landtag schafft erstmals Gruppenstatus mit Sonderregeln

Die FDP ist im Landtag MV keine Fraktion mehr. Als Gruppe darf sie weiterarbeiten – mit weniger Rechten, weniger Geld und ohne Stimmrecht in Ausschüssen.

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  • Veröffentlicht Juni 26, 2025
Blick in den Plenarsaal des Landtages
Die FDP ist weit­er als Gruppe im Land­tag vertreten. Screen­shot: Ple­nar-TV des Land­tages

 

Im Land­tag von Meck­len­burg-Vor­pom­mern gibt es eine par­la­men­tarische Pre­miere: Erst­mals ist eine Partei nur noch als soge­nan­nte Gruppe mit eingeschränk­ten Recht­en vertreten. Mit den Stim­men der Regierungs­frak­tio­nen von SPD und Linke sowie der frak­tion­slosen Abge­ord­neten wurde am Mittwoch eine entsprechende Änderung der par­la­men­tarischen Geschäft­sor­d­nung beschlossen.

FDP verlor nach Austritten ihren Fraktionsstatus

Hin­ter­grund ist der Antrag der verbliebe­nen drei FDP-Abge­ord­neten René Domke, David Wulff und Bar­bara Beck­er-Hor­nick­el, kün­ftig als Gruppe anerkan­nt zu wer­den. Damit reagieren sie auf den Ver­lust des Frak­tion­ssta­tus infolge des Aus­tritts zweier Mit­glieder. Zuerst war die FDP-Abge­ord­nete Sabine Ense­leit im Sep­tem­ber let­zten Jahres zur CDU gewech­selt.

Ende April ver­lies dann auch Sandy van Baal die Frak­tion aus Unzufrieden­heit mit der Partei- und Frak­tions­führung der Lan­des-FDP. Laut Lan­desver­fas­sung sind min­destens vier Abge­ord­nete für die Bil­dung ein­er Frak­tion notwendig – eine Vor­gabe, die die FDP seit dem Bruch nicht mehr erfüllt.

Eingeschränkte Rechte als Gruppe

Der neue Grup­pen­sta­tus ermöglicht es den Lib­eralen, bis zur näch­sten Land­tagswahl im Herb­st 2026 weit­er­hin in bes­timmten Auss­chüssen mitzuwirken, allerd­ings ohne Stimm­recht. Auch erhal­ten sie im Plenum län­gere Redezeit­en als einzelne frak­tion­slose Abge­ord­nete. Die finanziellen Mit­tel für die par­la­men­tarische Arbeit wur­den jedoch deut­lich reduziert: Statt bish­er 54.000 Euro monatlich ste­hen der FDP nun noch rund 21.600 Euro zur Ver­fü­gung. In der Folge wird sich auch das Team par­la­men­tarisch­er Mitar­beit­er deut­lich verklein­ern müssen.

Die Entschei­dung war auf der gestri­gen Land­tagssitzung nicht unum­strit­ten. Vertreter von AfD, CDU und Grü­nen ver­wiesen auf die Lan­desver­fas­sung und die Geschäft­sor­d­nung des Land­tags, in denen ein Grup­pen­sta­tus bis­lang nicht vorge­se­hen war. Sie lehn­ten die befris­tete Son­der­regelung daher ab.