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FDP klagt gegen Plakatverbot

Die Schweriner FDP hat gegen die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Schwerin bei dem Verwaltungsgericht Schwerin einen Antrag auf einstweilige Verfügung zur Aufhebung des Plakatverbots in der Schweriner Innenstadt eingereicht. „Politik darf

  • Veröffentlicht August 6, 2013

Michael Schmitz (FDP)Die Schweriner FDP hat gegen die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Schwerin bei dem Verwaltungsgericht Schwerin einen Antrag auf einstweilige Verfügung zur Aufhebung des Plakatverbots in der Schweriner Innenstadt eingereicht.

„Politik darf sich nicht verstecken. Wahlwerbung ist gelebte Demokratie. Für Wurst und Schuhe darf geworben werden, für politische Meinung nicht. Es ist absolut unverständlich, dass das Rathaus alle Jahre wieder den Versuch unternimmt, demokratische Wahlkämpfe durch Verbote einzuschränken. Das zeugt von mangelnden Demokratiebewusstsein“, so der stellvertretende FDP-Kreisvorsitzende Michael Schmitz.

„Die Angst vor NPD-Plakaten darf nicht zu einer Lähmung der politischen Diskussion führen. Meinungsfreiheit ist auch die Freiheit zu falschen Meinungen, solange diese nicht strafbar sind.“

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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