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Landesregierung plant stärkeren Schutz vor Gewalt:
Femizide sollen künftig als Mord gelten

Mecklenburg-Vorpommern will Frauen und Kinder besser vor Gewalt schützen und das landesweite Hilfenetz deutlich ausbauen.

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  • Veröffentlicht Mai 20, 2026
Land möchte Frauen in Zukun­ft bess­er helfen und Schutzein­rich­tun­gen stärken. Foto: Sym­bol­bild

 

Die Lan­desregierung in Meck­len­burg-Vor­pom­mern plant einen deut­lichen Aus­bau des Hil­fenet­zes für Opfer häus­lich­er und sex­u­al­isiert­er Gewalt. Ziel ist es, ins­beson­dere Frauen und Kinder kün­ftig bess­er zu schützen und beste­hende Beratungs- und Schutzein­rich­tun­gen per­son­ell sowie struk­turell zu stärken.

Wie das Jus­tizmin­is­teri­um mit­teilte, hat das Kabi­nett in Schw­erin einen entsprechen­den Geset­zen­twurf beschlossen. Dieser soll nun im Land­tag berat­en wer­den.

Nach Angaben des Min­is­teri­ums gibt es derzeit lan­desweit 32 Ein­rich­tun­gen im Hil­fesys­tem. Dazu gehören Frauen­schutzhäuser, Beratungsstellen für häus­liche und sex­u­al­isierte Gewalt, Inter­ven­tion­sstellen sowie Gewalt- und Fach­ber­atungsstellen. Bis zum Jahr 2032 sollen sechs weit­ere Ein­rich­tun­gen hinzukom­men.

Darüber hin­aus ist vorge­se­hen, die per­son­elle Ausstat­tung der Beratungsstellen zu verbessern. Kün­ftig sollen diese min­destens mit zwei Mitar­bei­t­en­den beset­zt sein. Bis­lang arbeit­en einzelne Ein­rich­tun­gen teil­weise nur mit ein­er Fachkraft.

Mit dem Aus­bau des Hil­fenet­zes soll die Ver­sorgung im gesamten Bun­des­land verbessert wer­den. Gle­ichzeit­ig sollen beste­hende Ein­rich­tun­gen ent­lastet wer­den. Jus­tizmin­is­terin Jacque­line Bern­hardt betonte, dass der Schutz vor Gewalt nicht vom Wohnort abhängig sein dürfe.

 

Bund beteiligt sich an Finanzierung

Auch finanziell soll das Hil­fesys­tem kün­ftig stärk­er abgesichert wer­den. Nach Angaben des Min­is­teri­ums beteiligt sich der Bund ab dem kom­menden Jahr erst­mals dauer­haft an der Finanzierung der Beratungs- und Schutzein­rich­tun­gen in Meck­len­burg-Vor­pom­mern. Für 2027 sind zunächst zwei Mil­lio­nen Euro vorge­se­hen. Bis 2032 sollen die Bun­desmit­tel schrit­tweise auf 5,6 Mil­lio­nen Euro pro Jahr steigen.

Hin­ter­grund ist das neue Gewalthil­fege­setz des Bun­des. Dieses sieht vor, dass die Län­der kün­ftig die Finanzierung von Frauen­schutzein­rich­tun­gen und Fach­ber­atungsstellen übernehmen. Bis­lang lag diese Ver­ant­wor­tung über­wiegend bei den Kom­munen. Ab 2032 erhal­ten Frauen, die Opfer von Gewalt gewor­den sind, zudem einen geset­zlichen Anspruch auf Schutz und Beratung.

Neben dem Aus­bau des Hil­fesys­tems will die Lan­desregierung auch strafrechtliche Änderun­gen auf Bun­de­sebene erre­ichen. Meck­len­burg-Vor­pom­mern brachte dazu eine Bun­desratsini­tia­tive auf den Weg, nach der soge­nan­nte Fem­izide kün­ftig aus­drück­lich als Mord eingestuft wer­den sollen.

Jus­tizmin­is­terin Bern­hardt erk­lärte dazu, dass Tötun­gen von Frauen auf­grund von Tren­nung, Wider­spruch oder selb­st­bes­timmter Lebens­führung als beson­ders ver­w­er­fliche Tat­mo­tive anerkan­nt wer­den müssten.