Landesregierung plant stärkeren Schutz vor Gewalt:
Femizide sollen künftig als Mord gelten
Mecklenburg-Vorpommern will Frauen und Kinder besser vor Gewalt schützen und das landesweite Hilfenetz deutlich ausbauen.

Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern plant einen deutlichen Ausbau des Hilfenetzes für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt. Ziel ist es, insbesondere Frauen und Kinder künftig besser zu schützen und bestehende Beratungs- und Schutzeinrichtungen personell sowie strukturell zu stärken.
Wie das Justizministerium mitteilte, hat das Kabinett in Schwerin einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Dieser soll nun im Landtag beraten werden.
Nach Angaben des Ministeriums gibt es derzeit landesweit 32 Einrichtungen im Hilfesystem. Dazu gehören Frauenschutzhäuser, Beratungsstellen für häusliche und sexualisierte Gewalt, Interventionsstellen sowie Gewalt- und Fachberatungsstellen. Bis zum Jahr 2032 sollen sechs weitere Einrichtungen hinzukommen.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die personelle Ausstattung der Beratungsstellen zu verbessern. Künftig sollen diese mindestens mit zwei Mitarbeitenden besetzt sein. Bislang arbeiten einzelne Einrichtungen teilweise nur mit einer Fachkraft.
Mit dem Ausbau des Hilfenetzes soll die Versorgung im gesamten Bundesland verbessert werden. Gleichzeitig sollen bestehende Einrichtungen entlastet werden. Justizministerin Jacqueline Bernhardt betonte, dass der Schutz vor Gewalt nicht vom Wohnort abhängig sein dürfe.
Bund beteiligt sich an Finanzierung
Auch finanziell soll das Hilfesystem künftig stärker abgesichert werden. Nach Angaben des Ministeriums beteiligt sich der Bund ab dem kommenden Jahr erstmals dauerhaft an der Finanzierung der Beratungs- und Schutzeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern. Für 2027 sind zunächst zwei Millionen Euro vorgesehen. Bis 2032 sollen die Bundesmittel schrittweise auf 5,6 Millionen Euro pro Jahr steigen.
Hintergrund ist das neue Gewalthilfegesetz des Bundes. Dieses sieht vor, dass die Länder künftig die Finanzierung von Frauenschutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen übernehmen. Bislang lag diese Verantwortung überwiegend bei den Kommunen. Ab 2032 erhalten Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, zudem einen gesetzlichen Anspruch auf Schutz und Beratung.
Neben dem Ausbau des Hilfesystems will die Landesregierung auch strafrechtliche Änderungen auf Bundesebene erreichen. Mecklenburg-Vorpommern brachte dazu eine Bundesratsinitiative auf den Weg, nach der sogenannte Femizide künftig ausdrücklich als Mord eingestuft werden sollen.
Justizministerin Bernhardt erklärte dazu, dass Tötungen von Frauen aufgrund von Trennung, Widerspruch oder selbstbestimmter Lebensführung als besonders verwerfliche Tatmotive anerkannt werden müssten.




