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Bußgelder bis 50.000 Euro:
Feuerwerk in Schwerin – was erlaubt ist und was nicht

Sicher ins neue Jahr: Die Stadt Schwerin mahnt zu Vorsicht bei Silvesterfeuerwerk und informiert über Regeln, um Unfälle und Brände zu vermeiden.

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  • Veröffentlicht Dezember 29, 2024
Feuerwerk
Foto: Heiko Stein auf Pixabay

 

Mit dem Jahreswechsel und dem Silvesterfeuerwerk kommen wieder festliche, aber auch potenziell gefährliche Tage auf die Landeshauptstadt zu. Um Unfälle, Verletzungen und Brände zu vermeiden, informiert die Stadtverwaltung über den verantwortungsvollen Umgang mit Pyrotechnik und die geltenden Regelungen.

Strikte Regeln für Pyrotechnik

Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 – wie Raketen oder Feuerwerksbatterien – ist in Schwerin weiterhin nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Besonders geschützt bleiben Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime sowie brandempfindliche Objekte wie reetgedeckte Häuser, Tankstellen oder Holzlager. In einem Umkreis von 50 Metern um diese Gebäude ist das Abbrennen generell untersagt.

Für Pyrotechnik mit Steigwirkung, wie Raketen, gilt sogar ein Sicherheitsradius von 200 Metern. Verstöße gegen diese Regelungen können teuer werden: Es drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Die neue „Allgemeinverfügung zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände“, die seit dem 13. Dezember 2024 in Kraft ist, ersetzt frühere Anordnungen und kann im Ortsrecht auf der Website der Stadt Schwerin eingesehen werden.

Kein generelles Böllerverbot, aber weitere Einschränkungen

Ein stadtweites Böllerverbot wurde in Schwerin nicht erlassen. Allerdings bleibt das Verwenden von Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit verboten. Auch das Steigenlassen von Himmelslaternen, die bei unkontrollierter Landung Brände verursachen können, ist in Mecklenburg-Vorpommern untersagt.

Die Stadtverwaltung appelliert zudem an die Bürger, Müll- und Altpapiertonnen von öffentlichen Flächen zu entfernen, um vorsätzlichen Brandstiftungen vorzubeugen.

Vorsicht bei Feuerwerkskörpern

Ordnungsdezernent Silvio Horn mahnt eindringlich zur Vorsicht, insbesondere im Umgang mit illegaler Pyrotechnik. „Die Gefahr schwerster Verletzungen bis hin zur Lebensgefahr ist enorm“, warnt er. Eltern haben eine besondere Verantwortung, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Feuerwerksartikeln zu verwehren.

Der Ordnungsdezernent rät, nur Feuerwerk mit Zulassungskennzeichnung aus seriösem Handel zu verwenden. „Beim Kauf über unbekannte Internetanbieter oder Privatpersonen riskiert man lebensgefährliche Nachbauten“, so Horn.

Sauber ins neue Jahr starten

Nach der Silvesternacht erinnert die Stadt an die Verantwortung jedes Einzelnen für eine saubere Umwelt. „Räumen Sie bitte nach dem Feuerwerk auf“, appelliert Horn an die Schwerinerinnen und Schweriner. „Helfen wir alle mit, unsere Stadt sauber und schön zu halten.“

Mit diesen Maßnahmen und Hinweisen will die Stadt Schwerin dazu beitragen, dass der Jahreswechsel sicher und harmonisch verläuft – und die Landeshauptstadt auch am Neujahrsmorgen in einem guten Licht erstrahlt.

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