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Firma Matthäi wird Brücke Wittenburger Straße erneuern

(pm/red) Ab 16. März wird eines der ambi­tion­iertesten Baupro­jek­te in Angriff genom­men, die der Lan­deshaupt­stadt in diesem Jahr bevorste­hen. An diesem Tag begin­nen die Erneuerungsar­beit­en zur Brücke Wit­ten­burg­er Straße, die

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  • Veröffentlicht März 5, 2015
Bild: nahverkehr-schwerin.de
Bild: nahverkehr-schwerin.de

(pm/red) Ab 16. März wird eines der ambi­tion­iertesten Baupro­jek­te in Angriff genom­men, die der Lan­deshaupt­stadt in diesem Jahr bevorste­hen. An diesem Tag begin­nen die Erneuerungsar­beit­en zur Brücke Wit­ten­burg­er Straße, die auf Grund des am ver­gan­genen Fre­itag erteil­ten Zuschlages das Bau­un­ternehmen Matthäi aus­führen wird.

Da es sich um ein groß angelegtes Pro­jekt han­delt, wird dieses auch eine Rei­he von Auswirkun­gen auf die Sit­u­a­tion der Anlieger und auf den Verkehrs­fluss im Umfeld der Baustelle haben.

Fol­gende Fak­toren sind in diesem Zusam­men­hang, wie die Stadtver­wal­tung in ein­er Aussendung mit­teilt, zu beacht­en:

• Während des gesamten Bauzeitraumes muss der Brück­en­bere­ich ges­per­rt und somit die Straßen­verbindung der Wit­ten­burg­er Straße unter­brochen wer­den. Alle Grund­stücke im Baubere­ich der Wit­ten­burg­er Straße wer­den jedoch unun­ter­brochen fußläu­fig erre­ich­bar sein.
• Die Fußgänger­querung der Bah­nan­la­gen durch eine Fußgänger­brücke im Baubere­ich kann nicht gewährleis­tet wer­den. Fußgänger kön­nen die Bah­nan­la­gen über die Fußgänger­brücke Von-Thü­nen-Straße/Lobe­danz­gang bzw. die Fußgängerun­ter­führung in der Lübeck­er Straße über­queren.
• West­lich der Brücke wird die Wit­ten­burg­er Straße für den öffentlichen Verkehr nur bis zu den Ein­mün­dun­gen der Fritz-Reuter-Straße und der Johan­nesstraße benutzbar sein.
• Östlich der Brücke soll die Verkehrs­führung von der Arse­nal­straße über die Lübeck­er Straße und die Wit­ten­burg­er Straße in Rich­tung der Reifer­bahn als Ein­bah­n­regelung erfol­gen.
• Die derzeit beste­hen­den Ein­bah­n­regelun­gen der Arse­nal­straße und der Lübeck­er Straße wer­den dazu geän­dert. Von dieser Regelung muss in Einzelfällen abgewichen wer­den. Das wird notwendig sein, wenn die Fahrbah­n­fläche der Reifer­bahn aus tech­nol­o­gis­chen Grün­den für Arbeit­en im Brück­en­bere­ich ges­per­rt wer­den muss. Um diese Ein­bah­n­regelung einzuricht­en, müssen in der Arse­nal­straße und der Lübeck­er Straße am 16. März 2015 ganztägig Haltver­bote ange­ord­net wer­den.
• Im östlichen Teil der Wit­ten­burg­er Straße wird über den gesamten Bauzeitraum hin­weg ein Hal­te­ver­bot einzuricht­en sein.
• In der Arse­nal­straße und der Lübeck­er Straße wer­den durch diese Verkehrsregelun­gen nahezu keine Stell­flächen für Fahrzeuge ver­loren gehen. Stell­flächen müssen allerd­ings im Bere­ich der Brücke und in der Reifer­bahn ent­fall­en. Der Fort­fall dieser Stell­flächen wird durch die Anord­nung von ca. 40 Stell­flächen in der Frieden­straße aus­geglichen. In der Summe entste­ht dadurch ein deut­lich­es Plus an über 20 Park­plätzen im öffentlichen Raum inner­halb der Bauphase.

Anwohn­er der Wit­ten­burg­er Brücke müssen teils mit Nachtar­beit­en rech­nen

Auch am öffentlichen Verkehr gehen die Bau­maß­nah­men nicht spur­los vorüber. So wer­den die Straßen­bah­nen und Busse des Nahverkehrs wie fol­gt umgeleit­et:

• Während der Bau­maß­nahme müssen die Straßen­bahn­lin­ien 2 und 4 sowie die Buslin­ien 12 und 14 in Fahrtrich­tung vom Platz der Frei­heit zum Marien­platz umgeleit­et wer­den.
• Die Buslin­ien wer­den über den Platz der Frei­heit geführt. Für die Straßen­bahn ist ein ein­gleisiger Betrieb über die Franz-Mehring-Straße vorge­se­hen.
• Durch den Zweirich­tungsverkehr der Straßen­bah­nen auf der Franz-Mehring-Straße muss in der Franz-Mehring-Straße für den Kraft­fahrzeugverkehr eine Ein­bahn­straßen­regelung von der Straße Zum Bahn­hof bis zur Paulskirche ein­gerichtet wer­den und zwis­chen Paulskirche und Wis­marsch­er Straße eine Vollsper­rung erfol­gen.

Was Anwohn­ern naturgemäß nicht gefall­en wird: In Einzelfällen muss auch nachts gear­beit­et wer­den.

Die Bau­maß­nahme set­zt sich aus drei Teil­maß­nah­men zusam­men, die sich zeitlich über­lagern: In Phase 1 geht es um die Errich­tung ein­er Leitungs­brücke zur Ver­legung der Ver­sorgungsleitun­gen, in Phase 2 erfol­gt der Abbruch des Brück­en­bauw­erks und in Phase 3 die Neuer­rich­tung der Brücke.

Die Bauleis­tun­gen wer­den über­wiegend werk­tags von 7:00 bis 20:00 Uhr aus­ge­führt. Für einzelne Bauleis­tun­gen ist allerd­ings die Aus­führung in den Nacht­stun­den und auch son­ntags erforder­lich.

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