Mehr Flagge zeigen:
Stadtvertretung will täglich Deutschlandflagge hissen
Die Stadtvertretung Schwerin hat beschlossen: Öffentliche Gebäude sollen künftig dauerhaft beflaggt werden – mit Deutschland-, Landes- und EU-Flagge. Der Antrag wurde kontrovers diskutiert.

Schwerin wird in Zukunft möglicherweise an allen öffentlichen Gebäuden dauerhaft die Flaggen von Mecklenburg-Vorpommern, die Deutschlandflagge und die Flagge der Europäischen Union zeigen. Am vergangenen Montag verabschiedete die Stadtvertretung einen entsprechenden Antrag.
Der von der CDU-Fraktion eingebrachte Antrag sieht vor, dass sich Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) gegenüber der Landesregierung dafür einsetzt, die derzeit geltende Landesverordnung zur Beflaggung zu ändern. Diese erlaubt bislang nur anlassbezogene hoheitliche Beflaggung – etwa zu Feiertagen. Künftig soll eine ganzjährige, anlasslose Beflaggung erlaubt sein, um ein dauerhaftes „Zeichen für demokratische Werte” und einen „gesunden Patriotismus“ zu setzen.
Streitpunkt Symbolik
Die Initiative hatte bereits im Vorfeld für Diskussionen gesorgt. In der Begründung des Antrags heißt es, die Stadt müsse „Flagge zeigen“ – gerade in einer Zeit, in der nationale Symbole von extremistischen Kräften vereinnahmt würden. Die antragstellenden Fraktionen betonen, dass es wichtig sei, ein positives Verhältnis zu Staat, Land und Europa sichtbar zu machen.
Neben der hoheitlichen Beflaggung legt der Beschluss auch fest, dass nicht-hoheitliche Flaggen – etwa politische oder gesellschaftliche Symbole – künftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Hauptausschusses gehisst werden dürfen. Ziel sei es, parteipolitische oder einseitige Botschaften auf öffentlichen Gebäuden zu vermeiden. Als zulässige Ausnahmen gelten unter anderem Beschlüsse der Stadtvertretung – etwa im Rahmen internationaler Initiativen wie „Mayors for Peace“ – oder die Würdigung besonderer Ereignisse, wie ein Welterbe-Titel.
Zudem soll langfristig an allen öffentlichen Gebäuden die bauliche Voraussetzung für eine Beflaggung geschaffen werden. Dafür wurde ein Zeithorizont bis zum Jahr 2035 gesetzt.
Kritiker werfen den Initiatoren vor, vor allem Symbolpolitik zu betreiben. In der Gegenrede am Montag wiesen unterschiedliche Redner daraufhin, dass eine Beflaggung öffentlicher Gebäude immer nur zu einem besonderen Anlass sinnvoll sein kann. Mit einer Dauerbeflaggung nutze diese Besonderheit ab und dass was die CDU mir ihrem Ziel erreichen möchte, sei dann nicht mehr gegeben.
Verwaltung äußerte im Vorfeld rechtliche Bedenken
Die Stadtverwaltung äußerte in ihrer Stellungnahme rechtliche Bedenken. Nur die Punkte zur politischen Initiative auf Landesebene (Punkt 1) und zur Einschränkung nicht-hoheitlicher Beflaggung (Punkt 3) seien rechtlich zulässig. Die verbindliche Anordnung einer Dauerbeflaggung (Punkt 2) sowie die flächendeckende bauliche Umsetzung bis 2035 (Punkt 4) seien nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadtvertretung. Auch ein Finanzierungskonzept für die benötigten Flaggenmasten liegt bislang nicht vor.
Trotz dieser Einwände wurde der Antrag am Montag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, AfD und Unabhängige Bürger/FDP beschlossen. SPD, Linke, Bündnis Grüne/Die Partei und die Einzelstadtvertreter Heiko Steinmüller und Stephan Martine lehnten den Antrag ab oder enthielten sich.
Wie geht es nun weiter?
Zunächst muss nun der Oberbürgermeister die Gespräche mit der Landesregierung suchen. Ob die gewünschte Änderung der Landesverordnung tatsächlich erfolgt, ist offen. Sollte sie erfolgreich sein, könnten konkrete Umsetzungspläne – auch hinsichtlich der Finanzierung – folgen.
Die Debatte zeigt: Der Umgang mit nationalen und politischen Symbolen bleibt auch auf kommunaler Ebene ein sensibles Thema. In Schwerin ist nun ein deutliches Signal gesetzt worden – nicht ohne Widerspruch.