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Fördermittel für Sicherheitsprojekte in Schwerin

Schwerin fördert auch 2025 Projekte zur Kriminalitätsprävention mit 3.900 Euro. Anträge können bis zum 20. März eingereicht werden.

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  • Veröffentlicht Januar 31, 2025
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Marienplatz, Polizei, Fahrerlaubnis
Sym­bol­bild

Auch in diesem Jahr wer­den in Schw­erin Pro­jek­te zur Krim­i­nal­itätsvor­beu­gung finanziell unter­stützt. Der Kom­mu­nale Rat für Krim­i­nal­itätsvor­beu­gung erhält dafür rund 3.900 Euro vom Lan­desrat für Krim­i­nal­itätsvor­beu­gung. Gefördert wer­den ins­beson­dere Pro­jek­te, die zur Nutzung öffentlich­er Räume beitra­gen und gemein­schaftss­tif­tend wirken.

Stärkung des Zusammenhalts

Die Präven­tion von Kon­flik­ten und die Stärkung des Zusam­men­halts in der Stadt ste­hen im Mit­telpunkt der geförderten Maß­nah­men. „Es geht darum, öffentliche Räume so zu gestal­ten, dass sie von allen sich­er und kon­flik­t­frei genutzt wer­den kön­nen”, erk­lärt Ellen Wahl von der Fach­stelle Chan­cen­gle­ich­heit.

Antragstellung bis 20. März 2025

Inter­essierte kön­nen ihre Pro­jek­tanträge bis zum 20. März 2025 ein­re­ichen. Die Pro­jek­te müssen im Zeitraum von April bis Dezem­ber 2025 umge­set­zt wer­den. Anträge sind an die Fach­stelle Chan­cen­gle­ich­heit des Kom­mu­nalen Rates für Krim­i­nal­itätsvor­beu­gung zu richt­en.

Die Antragsstel­lung kann postal­isch an die Adresse Am Pack­hof 2–6, 19053 Schw­erin, oder per E‑Mail an Ellen Wahl (awahls@schwerin.de) erfol­gen.

Antragsformular online abrufbar

Das erforder­liche Antrags­for­mu­lar ste­ht online auf der Web­site der Fach­stelle Chan­cen­gle­ich­heit der Lan­deshaupt­stadt Schw­erin zur Ver­fü­gung. Direkt abruf­bar ist es unter fol­gen­dem Link: Antrags­for­mu­lar.

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