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Fragen für Bürgerfragestunde sind bis 14.9. einzureichen

(pm/red) Wer ein dringendes Anliegen hat, das er im Rahmen der nächsten Bürgerfragestunde erörtert sehen möchte, sollte dieses bis 14.9. schriftlich einreichen. Die nächste Bürgerfragestunde findet im Rahmen der 12.

  • Veröffentlicht September 8, 2015

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(pm/red) Wer ein dringendes Anliegen hat, das er im Rahmen der nächsten Bürgerfragestunde erörtert sehen möchte, sollte dieses bis 14.9. schriftlich einreichen.
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Die nächste Bürgerfragestunde findet im Rahmen der 12. Sitzung der Stadtvertretung am 21. September 2015 statt.
Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt können ihre Fragen bis zum 14.09.2015 schriftlich beim Stadtpräsidenten über die Landeshauptstadt Schwerin, Büro der Stadtvertretung, PF 11 10 42, 19010 Schwerin, per Fax unter der Nummer (0385) 545-1029 oder per E-Mail fczerwonka@schwerin.de unter Angabe der Wohnanschrift einreichen.
Die Sitzung der Stadtvertretung wird im Internet als Livestream unter www.schwerin.de übertragen. Die Liveübertragung einer Bürgeranfrage ist jetzt möglich, sofern bei der Einreichung der Frage dieses durch den Fragesteller als Wunsch deutlich gemacht wird. Eine automatische Übertragung der Bürgerfragestunde findet nach wie vor nicht statt.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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