Sa, 13. Juni 2026
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Wenn das Kind krank ist:
Frauen nehmen deutlich häufiger Kinderkrankentage als Männer

Frauen übernehmen in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin den Großteil der Kinderkrankentage. Drei von vier Betreuungstagen entfielen 2025 auf Mütter.

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  • Veröffentlicht Juni 2, 2026
Müt­ter nehmen die meis­ten Kinderkranken­t­age. Foto: Dana J.

 

Frauen übernehmen in Meck­len­burg-Vor­pom­mern weit­er­hin den größten Teil der Betreu­ung kranker Kinder. Nach Angaben des Wis­senschaftlichen Insti­tuts der AOK ent­fie­len im ver­gan­genen Jahr 74 Prozent der Kinderkranken­t­age von AOK-Ver­sicherten auf Frauen. Män­ner nutzten dage­gen 26 Prozent der Kinderkranken­t­age.

Damit liegt Meck­len­burg-Vor­pom­mern leicht unter dem bun­desweit­en Durch­schnitt, bei dem Män­ner auf 27 Prozent der Kinderkranken­t­age kom­men. Im Ver­gle­ich der Bun­deslän­der bewegt sich Meck­len­burg-Vor­pom­mern im unteren Mit­telfeld. Den niedrig­sten Män­ner­an­teil verze­ich­net Bay­ern mit 23 Prozent, den höch­sten Sach­sen mit 31 Prozent.

Der Anteil der Väter ist in Meck­len­burg-Vor­pom­mern in den ver­gan­genen Jahren nur langsam gestiegen. Im Jahr 2015 lag er nach Angaben der AOK noch bei 22,1 Prozent.

Zahl der Fehltage insgesamt rückläufig

Ins­ge­samt nahm die Zahl der Kinderkranken­t­age zulet­zt ab. Im Jahr 2025 ent­fie­len auf 100 anspruchs­berechtigte Ver­sicherte 60 Kinderkranken­t­age. Das waren neun Tage weniger als im Vor­jahr. Den bish­eri­gen Höch­st­stand erre­ichte die Sta­tis­tik während der Coro­na-Pan­demie. Im Jahr 2022 kamen auf 100 Ver­sicherte 93 Kinderkranken­t­age.

AOK-Vor­standsvor­sitzende Daniela Teichert sprach sich für eine gle­ich­mäßigere Verteilung der Betreu­ungsauf­gaben aus. Nach ihrer Ein­schätzung übernehmen in vie­len Fam­i­lien weit­er­hin über­wiegend die Müt­ter die Betreu­ung erkrank­ter Kinder. Sie appel­lierte an Väter, ihren geset­zlichen Anspruch häu­figer zu nutzen, und an Arbeit­ge­ber, entsprechende Mod­elle zu unter­stützen.

Nach gel­ten­dem Recht ste­ht der Anspruch auf Kinderkranken­geld bei­den geset­zlich ver­sicherten Eltern­teilen gle­icher­maßen zu. Bei einem Kind kön­nen Mut­ter und Vater jew­eils bis zu 15 Arbeit­stage Kinderkranken­geld pro Jahr in Anspruch nehmen. Für Allein­erziehende beträgt der Anspruch 30 Tage. Bei mehreren Kindern erhöht sich die Zahl der möglichen Kinderkranken­t­age.