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Schwerin: Handelskammern in MV fordern Rechtssicherheit und Klarheit

Auch in der aktuellen Phase der Pandemie wird die Wirtschaft ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung weiter gerecht, wie die Industrie- und Handelskammern in MV am gestrigen Dienstag erklärten. Es sei dabei das

  • Veröffentlicht November 24, 2021
Matthias Belke ist Präsident der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin. | Foto: IHK zu Schwerin

Auch in der aktuellen Phase der Pandemie wird die Wirtschaft ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung weiter gerecht, wie die Industrie- und Handelskammern in MV am gestrigen Dienstag erklärten. Es sei dabei das ureigenste Interesse der Unternehmen,  ihre Beschäftigen zu schützen und so eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Allerdings sei die Wirtschaft dafür auf klare Handlungsanweisungen für die Unternehmerinnen und Unternehmer angewiesen. Das gemeinsame Ziel müsse sein, dass diese  zügig und reibungsarm die neu erlassenen Instrumente zur Eindämmung der Pandemie auch umsetzen können. Zusätzliche finanzielle Belastungen auf die Unternehmen abzuwälzen, lehnt die regionale Wirtschaft dabei vehement ab.

 

Solidarität muss auch Solidarität mit den Unternehmen bedeuten
 

„Nach fast zwei Jahren Pandemie, Shutdowns und zahlreichen Einschränkungen liegen bei vielen Unternehmen und ihren Beschäftigten die Nerven blank. Umso pragmatischer, praxisnah und umsichtig müssen die Regelung und deren Auslegung kommuniziert werden. Solidarität in dieser Lage bedeutet auch Solidarität mit den Unternehmen, die besonders von den Maßnahmen betroffen sind und waren. Daher appellieren wir an alle Bürgerinnen und Bürger, das Impfangebot wahrzunehmen“, so der geschäftsführende Präsident der Industrie- und Handelskammern in MV, Matthias Belke.

Bereits in den vergangenen Monaten hätten, so die IHKs in MV, die Unternehmen ihre Handlungsfähigkeit bewiesen. Dazu gehörten beispielsweise umgehend erarbeitete und eingeführte Hygienekonzepte. Auch habe man Arbeitszeiten individuell zugeschnitten, um Familien die Betreuung ihrer Kinder zu ermöglichen und zudem Testungen zum Schutz der Belegschaft oder auch Homeoffice-Lösungen zur Kontaktvermeidung ermöglicht. Die bislang bekannten Fakten würden sehr deutlich belegen, dass das Infektionsgeschehen vor allem in privaten Bereichen und kaum in Unternehmen stattgefunden habe. Dennoch stünden nun die Unternehmen hinsichtlich der Umsetzung der jüngsten politischen Beschlüsse vor einer Vielzahl praktischer Fragen. So bestehe in Bezug auf die bevorstehende 3G-Regelung am Arbeitsplatz rechtlich wie auch praktisch keine abschließende Klarheit. Gerade auch vor dem Hintergrund der kurzen Vorlaufzeit bedürfe es hier einer raschen Klärung.

 

3G am Arbeitsplatz: Forderung nach rechtlicher und praktischer Klarheit

„Die Umsetzung des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes führt zu einer großen Verunsicherung bei den Unternehmen und vielen Nachfragen bei den IHKs. Daher appellieren die IHKs in MV an die Behörden, bei den Kontrollen Augenmaß zu wahren und die sehr unterschiedlichen betrieblichen Situationen zu berücksichtigen. Die Prozesse müssen im laufenden Betrieb angepasst, Schichten und Aufträge umgeplant werden. Zudem darf man nicht vergessen, dass die Nachfrage nach Tests aktuell sehr hoch ist, was zur Verknappung der freiverkäuflichen Tests führt. Wichtig ist zudem, das öffentliche Testangebot so schnell wie möglich wieder hochzufahren, damit die Bürgerinnen und Bürger den kostenfreien Bürgertest auch tatsächlich wohnortnah in Anspruch nehmen können“, so Matthias Belke abschließend.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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