Mehr Platz für Fußgänger in der Altstadt:
Stadt erweitert Fußgängerzone – Änderungen auch am Pfaffenteich
Die Schweriner Altstadt wird weiter zur Fußgängerzone: Ab 30. April gelten neue Regeln rund um Dom, Schlachtermarkt und Pfaffenteich. Autos werden stärker eingeschränkt, Gastronomie und Fußverkehr sollen profitieren.

Wer derzeit zwischen Dom und Schlachtermarkt unterwegs ist, hat es möglicherweise bereits bemerkt: Die Stadt erweitert die bestehende Fußgängerzone in der Altstadt. Betroffen sind weitere Abschnitte der Puschkinstraße sowie Bereiche rund um Domhof und Domstraße. Die neuen Regelungen treten zum 30. April in Kraft.
Neue Fußgängerzone zwischen Markt und Friedrichstraße
Konkret wird die Fußgängerzone auf einen Teil der Puschkinstraße zwischen Markt und Friedrichstraße ausgeweitet. Auch der Domhof und die Domstraße, die beide zum Schlachtermarkt führen, werden künftig Teil des verkehrsberuhigten Bereichs. In diesen Tagen lässt die Stadt bereits Poller und neue Verkehrszeichen aufstellen.
Die rechtliche Grundlage dafür besteht schon seit einigen Monaten: Die Teileinziehung der betroffenen Straßenabschnitte zur Fußgängerzone ist seit Januar 2026 bestandskräftig.
Der Bereich ist künftig vor allem für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrer vorgesehen. Mit der Erweiterung verfolgt die Stadt das Ziel, die Altstadt weiter zu beleben – insbesondere Einzelhandel und Gastronomie sollen profitieren. Gerade die Außengastronomie könnte durch die verkehrsärmere Umgebung attraktiver werden.
Lieferverkehr nur zu bestimmten Zeiten
Für den motorisierten Verkehr gelten künftig klare Einschränkungen. Autos dürfen die neuen Fußgängerzonenbereiche grundsätzlich nicht mehr befahren. Ausnahmen gelten lediglich für Anlieger sowie Lieferverkehr – und auch nur zu bestimmten Zeiten.
Die Lieferzeiten entsprechen den Regelungen in der übrigen Fußgängerzone:
- 7.30 bis 10 Uhr
- 18 bis 20 Uhr
Änderungen für Parkplätze und Zufahrten
Mit der Umgestaltung werden auch einige Verkehrsführungen angepasst. Besonders betroffen ist die Zufahrt zum Parkplatz an der Domstraße. Dieser ist ab dem 30. April nur noch über Großen Moor und Schlachterstraße erreichbar.
Zudem fallen sechs Parkplätze im Bereich Domhof weg. Zwei weitere Stellplätze in der Schlachterstraße werden künftig als Lieferzone zum Ein- und Ausladen genutzt.
Auch für den Marktplatz gelten neue Zufahrtsregelungen: Autofahrer können ihn künftig nur noch über die Bischofstraße sowie die Straße Am Dom erreichen – und müssen ihn auch über diese Strecke wieder verlassen.
Pfaffenteich: Südufer wird wieder gesperrt
Parallel dazu startet in Schwerin wieder die Freiluftsaison am Pfaffenteich. Das Südufer wird deshalb ab 30. April 2026 erneut für den allgemeinen Durchgangsverkehr gesperrt. Ziel ist es, während der warmen Monate eine höhere Aufenthaltsqualität an der beliebten Promenade zu schaffen.
Die saisonale Sperrung gilt bis zum 30. September 2026.
Einschränkungen für Radfahrer in der Innenstadt
Im selben Zeitraum gelten auch zusätzliche Regeln für den Radverkehr in der Innenstadt. In der Fußgängerzone der Mecklenburg‑, Helenen- und Schmiedestraße dürfen Fahrräder zwischen 10 und 18 Uhr nicht fahren.
Anders sieht es auf zwei wichtigen Verbindungen aus:
Der Große Moor und die Puschkinstraße bleiben ganzjährig ohne Einschränkung für Radfahrer nutzbar.
Mit den Maßnahmen setzt die Stadt weiter auf eine fußgängerfreundliche Innenstadt und auf mehr Raum für Aufenthalt, Gastronomie und Einkauf.





