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Mehr Platz für Fußgänger in der Altstadt:
Stadt erweitert Fußgängerzone – Änderungen auch am Pfaffenteich

Die Schweriner Altstadt wird weiter zur Fußgängerzone: Ab 30. April gelten neue Regeln rund um Dom, Schlachtermarkt und Pfaffenteich. Autos werden stärker eingeschränkt, Gastronomie und Fußverkehr sollen profitieren.

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  • Veröffentlicht April 29, 2026
Fußgängerzone Schwerin Altstadt
Die Dom­straße in der Schw­er­iner Alt­stadt wird zur erweit­erten Fußgänger­zone zwis­chen Dom und Schlachter­markt. Foto: Tmv23Eigenes Werk, CC BY 4.0, Link

 

Wer derzeit zwis­chen Dom und Schlachter­markt unter­wegs ist, hat es möglicher­weise bere­its bemerkt: Die Stadt erweit­ert die beste­hende Fußgänger­zone in der Alt­stadt. Betrof­fen sind weit­ere Abschnitte der Puschkin­straße sowie Bere­iche rund um Domhof und Dom­straße. Die neuen Regelun­gen treten zum 30. April in Kraft.

Neue Fußgängerzone zwischen Markt und Friedrichstraße

Konkret wird die Fußgänger­zone auf einen Teil der Puschkin­straße zwis­chen Markt und Friedrich­straße aus­geweit­et. Auch der Domhof und die Dom­straße, die bei­de zum Schlachter­markt führen, wer­den kün­ftig Teil des verkehrs­beruhigten Bere­ichs. In diesen Tagen lässt die Stadt bere­its Poller und neue Verkehrsze­ichen auf­stellen.

Die rechtliche Grund­lage dafür beste­ht schon seit eini­gen Monat­en: Die Teileinziehung der betrof­fe­nen Straßen­ab­schnitte zur Fußgänger­zone ist seit Jan­u­ar 2026 bestand­skräftig.

Der Bere­ich ist kün­ftig vor allem für Fußgän­gerin­nen und Fußgänger sowie Rad­fahrer vorge­se­hen. Mit der Erweiterung ver­fol­gt die Stadt das Ziel, die Alt­stadt weit­er zu beleben – ins­beson­dere Einzel­han­del und Gas­tronomie sollen prof­i­tieren. Ger­ade die Außen­gas­tronomie kön­nte durch die verkehrsärmere Umge­bung attrak­tiv­er wer­den.

Lieferverkehr nur zu bestimmten Zeiten

Für den motorisierten Verkehr gel­ten kün­ftig klare Ein­schränkun­gen. Autos dür­fen die neuen Fußgänger­zo­nen­bere­iche grund­sät­zlich nicht mehr befahren. Aus­nah­men gel­ten lediglich für Anlieger sowie Liefer­verkehr – und auch nur zu bes­timmten Zeit­en.

Die Lieferzeit­en entsprechen den Regelun­gen in der übri­gen Fußgänger­zone:

  • 7.30 bis 10 Uhr
  • 18 bis 20 Uhr

Änderungen für Parkplätze und Zufahrten

Mit der Umgestal­tung wer­den auch einige Verkehrs­führun­gen angepasst. Beson­ders betrof­fen ist die Zufahrt zum Park­platz an der Dom­straße. Dieser ist ab dem 30. April nur noch über Großen Moor und Schlachter­straße erre­ich­bar.

Zudem fall­en sechs Park­plätze im Bere­ich Domhof weg. Zwei weit­ere Stellplätze in der Schlachter­straße wer­den kün­ftig als Liefer­zone zum Ein- und Aus­laden genutzt.

Auch für den Mark­t­platz gel­ten neue Zufahrt­sregelun­gen: Aut­o­fahrer kön­nen ihn kün­ftig nur noch über die Bischof­s­traße sowie die Straße Am Dom erre­ichen – und müssen ihn auch über diese Strecke wieder ver­lassen.

Pfaffenteich: Südufer wird wieder gesperrt

Par­al­lel dazu startet in Schw­erin wieder die Freiluft­sai­son am Pfaf­fen­te­ich. Das Südufer wird deshalb ab 30. April 2026 erneut für den all­ge­meinen Durch­gangsverkehr ges­per­rt. Ziel ist es, während der war­men Monate eine höhere Aufen­thalt­squal­ität an der beliebten Prom­e­nade zu schaf­fen.

Die saisonale Sper­rung gilt bis zum 30. Sep­tem­ber 2026.

Einschränkungen für Radfahrer in der Innenstadt

Im sel­ben Zeitraum gel­ten auch zusät­zliche Regeln für den Rad­verkehr in der Innen­stadt. In der Fußgänger­zone der Mecklenburg‑, Hele­nen- und Schmiedestraße dür­fen Fahrräder zwis­chen 10 und 18 Uhr nicht fahren.

Anders sieht es auf zwei wichti­gen Verbindun­gen aus:
Der Große Moor und die Puschkin­straße bleiben ganzjährig ohne Ein­schränkung für Rad­fahrer nutzbar.

Mit den Maß­nah­men set­zt die Stadt weit­er auf eine fußgänger­fre­undliche Innen­stadt und auf mehr Raum für Aufen­thalt, Gas­tronomie und Einkauf.