Fahrräder und E‑Scooter:
Gefahr auf Rädern in der Innenstadt?
Mehr Kontrollen durch die Polizei und eine Fahrradstraße, die direkt in die Fußgängerzone mündet? Das hat Konfliktpotenzial!

Mehr Polizeikontrollen in der Schweriner Innenstadt – Das will die Stadtvertretung! Kontrolliert werden soll insbesondere ob Fahrrad- und E‑Rollerfahrer sich an die Regeln halten und von ihren Gefährten absteigen. Oder ob sie durch den Bereich der Innenstadt fahren, der Fußgängern vorbehalten ist. Selbst durchführen kann die Stadt die Kontrollen nicht. Der kommunale Ordnungsdienst ist für den ruhenden Verkehr und für die Geschwindigkeitsüberwachung zuständig, so die Verwaltung auf ihrer Webseite. Einfacher gesprochen: Das Ordnungsamt kümmert sich ums Blitzen und zum Beispiel um Falschparker. Eingriffe in den fließenden Verkehr sind der Polizei vorbehalten. Die Stadtvertretung wollte das bereits Anfang 2025 ändern lassen, um auch dem Ordnungsamt mehr Befugnisse zu geben, das Land Mecklenburg-Vorpommern lehnte aber ab. Der amtierende Oberbürgermeister soll nun die Schweriner Polizeiinspektion bitten, mehr in der Innenstadt zu kontrollieren.
Manchmal verboten, manchmal erlaubt?
Vom 01. Mai bis zum 30. September dürfen Roller und Fahrräder in der Fußgängerzone nur geschoben werden. Das gilt aber nicht den ganzen Tag, sondern von 10 Uhr bis 18 Uhr. Auf dem Weg zur Arbeit kann man dann zum Beispiel noch durch die Mecklenburgstraße fahren, auf dem Rückweg ist es verboten. Die Regelbrecher hat besonders der Schweriner Seniorenbeirat im Auge und brachte den Antrag für mehr Kontrollen in die Stadtvertretung ein. Laut der Vorsitzenden Annegret Bemmann (SPD) sind besonders ältere Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen in der Innenstadt gefährdet. Die Vergangenheit soll bereits gezeigt haben, dass der Polizei die Kapazitäten für eine Überwachung fehlen würden. Die Beiratsmitglieder sollen auch bereits viele negative Erlebnisse in der Innenstadt gehabt haben, so Bemmann weiter.
Mecklenburgstraße wird in Teilen Fahrradstraße
Der südliche Teil der Mecklenburgstraße, ab der Kreuzung an der Burgseegalerie, soll in diesem Jahr zur Fahrradstraße werden. Der Bereich nördlich bis zum Ufer des Pfaffenteichs ist eine Fußgängerzone. Laut der Verwaltung soll der Fahrradverkehr dann über die Schloßstraße, den Markt und die Bischofstraße weiter nach Norden geleitet werden. Das gilt dann aber nur von Mai bis September und eben von 10 Uhr bis 18 Uhr. Zusätzliche Schilder oder Markierungen in der Fußgängerzone sollen nicht geplant sein. Bereits jetzt weisen Schilder an den Eingängen in die Fußgängerzone auf diese Regeln hin, weiter in der Fußgängerzone stehen Schilder, die den Bereich markieren, der für fahrende Fahrräder und E‑Roller manchmal gesperrt ist.

Will man also im Sommer tagsüber mit dem Fahrrad von der IHK in Richtung Pfaffenteich fahren, geht es erst durch den Fahrradstraßen-Teil der Mecklenburgstraße. Dann in den freigegebenen Teil der Fußgängerzone bis zur Schloßstraße. Dort wird nach rechts abgebogen bis zur Schusterstraße und dann weiter in Richtung Dom. Den umfährt man dann links und ist in der Bischofstraße, die einen zum Pfaffenteich bringt. So der Plan der Stadtverwaltung.
Radentscheid glaubt nicht an Umsetzung

“In Schwerin gibt es eine wachsende Anzahl von Verkehrsteilnehmern, die sich nicht an die Regeln halten”, erklärte Madleen Kröner vom Radentscheid Schwerin auf eine Anfrage. Deshalb hofft auch der Radentscheid auf mehr Kontrollen, glaubt aber nicht an eine Umsetzung durch die Polizei, so Kröner weiter. Der Radentscheid sieht die geplante Route kritisch, besonders wegen dem Kopfsteinpflaster auf Teilen der Strecke. Laut Kröner soll eine Abfräsung des Pflasters, um das Radfahren weniger wackelig zu machen, aus Denkmalschutz Gründen von der Verwaltung abgelehnt worden sein. Der Gegenvorschlag: Eine gemeinsame Nutzung der Mecklenburgstraße für Fahrräder, E‑Roller und Fußgänger, testweise als Verkehrsversuch.
Kontroll-Marathon in der Innenstadt?
Wie könnten verstärkte Kontrollen in der Innenstadt aussehen? Gäbe es dann Tage, an denen mehr Polizisten zu genau diesem Thema unterwegs sind, quasi wie beim Blitzer-Marathon? Das haben wir die Polizei gefragt. Die erklärte, dass solche geplanten Kontrollmaßnahmen möglich sind, besonders an Unfallschwerpunkten, sich aber immer danach richten, ob es aus polizeilicher Sicht erforderlich ist oder nicht. Stadtverwaltung und Polizei stehen zur Verkehrssicherheit in einem fortlaufenden Austausch, so die Polizei weiter.
15 Euro Bußgeld
Ob der Beschluss der Stadtvertretung zu stärkeren Kontrollen führt, ist also unklar. Eine genaue Zahl zu Unfällen mit Fahrrädern oder E‑Rollern in der Innenstadt konnte die Polizei noch nicht nennen, da die Statistik für 2025 noch nicht komplett ermittelt ist. Auch der Unfallkommission der Stadt liegen keine Zahlen vor. Fakt ist: Wer mit dem Fahrrad oder E‑Roller durch die Innenstadt fährt, muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. Und manchmal absteigen und schieben. Ansonsten droht ein Bußgeld von mindestens 15 Euro, wenn man von der Polizei erwischt wird.



