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Fahrräder und E‑Scooter:
Gefahr auf Rädern in der Innenstadt?

Mehr Kontrollen durch die Polizei und eine Fahrradstraße, die direkt in die Fußgängerzone mündet? Das hat Konfliktpotenzial!

  • Veröffentlicht Februar 12, 2026
Der südliche Teil der Mecklenburgstraße soll zur Fahrradstraße werden. Auch bei den Parkplätzen soll sich etwas ändern. Foto: Chris Loose
Der südliche Teil der Meck­len­burgstraße soll zur Fahrrad­straße wer­den. Auch bei den Park­plätzen soll sich etwas ändern. Foto: Christoph Loose

 

Mehr Polizeikon­trollen in der Schw­er­iner Innen­stadt – Das will die Stadtvertre­tung! Kon­trol­liert wer­den soll ins­beson­dere ob Fahrrad- und E‑Rollerfahrer sich an die Regeln hal­ten und von ihren Gefährten absteigen. Oder ob sie durch den Bere­ich der Innen­stadt fahren, der Fußgängern vor­be­hal­ten ist. Selb­st durch­führen kann die Stadt die Kon­trollen nicht. Der kom­mu­nale Ord­nungs­di­enst ist für den ruhen­den Verkehr und für die Geschwindigkeit­süberwachung zuständig, so die Ver­wal­tung auf ihrer Web­seite. Ein­fach­er gesprochen: Das Ord­nungsamt küm­mert sich ums Blitzen und zum Beispiel um Falsch­park­er. Ein­griffe in den fließen­den Verkehr sind der Polizei vor­be­hal­ten. Die Stadtvertre­tung wollte das bere­its Anfang 2025 ändern lassen, um auch dem Ord­nungsamt mehr Befug­nisse zu geben, das Land Meck­len­burg-Vor­pom­mern lehnte aber ab. Der amtierende Ober­bürg­er­meis­ter soll nun die Schw­er­iner Polizei­in­spek­tion bit­ten, mehr in der Innen­stadt zu kon­trol­lieren.


Manchmal verboten, manchmal erlaubt?


Vom 01. Mai bis zum 30. Sep­tem­ber dür­fen Roller und Fahrräder in der Fußgänger­zone nur geschoben wer­den. Das gilt aber nicht den ganzen Tag, son­dern von 10 Uhr bis 18 Uhr. Auf dem Weg zur Arbeit kann man dann zum Beispiel noch durch die Meck­len­burgstraße fahren, auf dem Rück­weg ist es ver­boten. Die Regel­brech­er hat beson­ders der Schw­er­iner Senioren­beirat im Auge und brachte den Antrag für mehr Kon­trollen in die Stadtvertre­tung ein. Laut der Vor­sitzen­den Annegret Bem­mann (SPD) sind beson­ders ältere Men­schen und Men­schen mit Beein­träch­ti­gun­gen in der Innen­stadt gefährdet. Die Ver­gan­gen­heit soll bere­its gezeigt haben, dass der Polizei die Kapaz­itäten für eine Überwachung fehlen wür­den. Die Beiratsmit­glieder sollen auch bere­its viele neg­a­tive Erleb­nisse in der Innen­stadt gehabt haben, so Bem­mann weit­er.


Mecklenburgstraße wird in Teilen Fahrradstraße


Der südliche Teil der Meck­len­burgstraße, ab der Kreuzung an der Burgsee­ga­lerie, soll in diesem Jahr zur Fahrrad­straße wer­den. Der Bere­ich nördlich bis zum Ufer des Pfaf­fen­te­ichs ist eine Fußgänger­zone. Laut der Ver­wal­tung soll der Fahrrad­verkehr dann über die Schloßs­traße, den Markt und die Bischof­s­traße weit­er nach Nor­den geleit­et wer­den. Das gilt dann aber nur von Mai bis Sep­tem­ber und eben von 10 Uhr bis 18 Uhr. Zusät­zliche Schilder oder Markierun­gen in der Fußgänger­zone sollen nicht geplant sein. Bere­its jet­zt weisen Schilder an den Eingän­gen in die Fußgänger­zone auf diese Regeln hin, weit­er in der Fußgänger­zone ste­hen Schilder, die den Bere­ich markieren, der für fahrende Fahrräder und E‑Roller manch­mal ges­per­rt ist.

 

Ab hier beginnt die Fußgängerzone. Fahrräder und E-Scooter dürfen zwar fahren, müssen aber Schrittgeschwindigkeit einhalten. Christoph Loose
Ab hier begin­nt die Fußgänger­zone. Fahrräder und E‑Scooter dür­fen zwar fahren, müssen aber Schrittgeschwindigkeit ein­hal­ten. Foto: Christoph Loose



Will man also im Som­mer tagsüber mit dem Fahrrad von der IHK in Rich­tung Pfaf­fen­te­ich fahren, geht es erst durch den Fahrrad­straßen-Teil der Meck­len­burgstraße. Dann in den freigegebe­nen Teil der Fußgänger­zone bis zur Schloßs­traße. Dort wird nach rechts abge­bo­gen bis zur Schus­ter­straße und dann weit­er in Rich­tung Dom. Den umfährt man dann links und ist in der Bischof­s­traße, die einen zum Pfaf­fen­te­ich bringt. So der Plan der Stadtver­wal­tung.


Radentscheid glaubt nicht an Umsetzung

Laut dem Schweriner Radentscheid, sei das Kopfsteinpflaster am Markt nicht gut mit dem Fahrrad zu befahren. Foto: Chris Loose
Laut dem Schw­er­iner Radentscheid, sei das Kopf­steinpflaster am Markt nicht gut mit dem Fahrrad zu befahren. Foto: Christoph Loose


“In Schw­erin gibt es eine wach­sende Anzahl von Verkehrsteil­nehmern, die sich nicht an die Regeln hal­ten”, erk­lärte Madleen Krön­er vom Radentscheid Schw­erin auf eine Anfrage. Deshalb hofft auch der Radentscheid auf mehr Kon­trollen, glaubt aber nicht an eine Umset­zung durch die Polizei, so Krön­er weit­er. Der Radentscheid sieht die geplante Route kri­tisch, beson­ders wegen dem Kopf­steinpflaster auf Teilen der Strecke. Laut Krön­er soll eine Abfrä­sung des Pflasters, um das Rad­fahren weniger wack­e­lig zu machen, aus Denkmalschutz Grün­den von der Ver­wal­tung abgelehnt wor­den sein. Der Gegen­vorschlag: Eine gemein­same Nutzung der Meck­len­burgstraße für Fahrräder, E‑Roller und Fußgänger, test­weise als Verkehrsver­such.


Kontroll-Marathon in der Innenstadt?


Wie kön­nten ver­stärk­te Kon­trollen in der Innen­stadt ausse­hen? Gäbe es dann Tage, an denen mehr Polizis­ten zu genau diesem The­ma unter­wegs sind, qua­si wie beim Blitzer-Marathon? Das haben wir die Polizei gefragt. Die erk­lärte, dass solche geplanten Kon­troll­maß­nah­men möglich sind, beson­ders an Unfallschw­er­punk­ten, sich aber immer danach richt­en, ob es aus polizeilich­er Sicht erforder­lich ist oder nicht. Stadtver­wal­tung und Polizei ste­hen zur Verkehrssicher­heit in einem fort­laufend­en Aus­tausch, so die Polizei weit­er.


15 Euro Bußgeld


Ob der Beschluss der Stadtvertre­tung zu stärk­eren Kon­trollen führt, ist also unklar. Eine genaue Zahl zu Unfällen mit Fahrrädern oder E‑Rollern in der Innen­stadt kon­nte die Polizei noch nicht nen­nen, da die Sta­tis­tik für 2025 noch nicht kom­plett ermit­telt ist. Auch der Unfal­lkom­mis­sion der Stadt liegen keine Zahlen vor. Fakt ist: Wer mit dem Fahrrad oder E‑Roller durch die Innen­stadt fährt, muss Schrittgeschwindigkeit ein­hal­ten. Und manch­mal absteigen und schieben. Anson­sten dro­ht ein Bußgeld von min­destens 15 Euro, wenn man von der Polizei erwis­cht wird.