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Geplante Lesegeräte am Marienplatz stoßen bei rot-grüner Stadtfraktion auf Widerspruch

Am Marienplatz sollen zwei stationären Kennzeichenleseanlagen zur Überwachung des Durchfahrverbotes installiert werden. Das plant jedenfalls die Stadtverwaltung und möchte dafür 150.000 Euro aus dem Stadtsäckel ausgeben. Diese Ausgabe stößt nun

  • Veröffentlicht September 13, 2013

SAMSUNG CSCAm Marienplatz sollen zwei stationären Kennzeichenleseanlagen zur Überwachung des Durchfahrverbotes installiert werden. Das plant jedenfalls die Stadtverwaltung und möchte dafür 150.000 Euro aus dem Stadtsäckel ausgeben. Diese Ausgabe stößt nun aber auf Widerstand in der Stadtvertretung. Die Fraktion der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen kritisiert diesen „teuren Luxus“ nun in einer entsprechenden Presseaussendung.

Frank Fischer, der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion dazu wörtlich: “ Die SPD-Grüne-Fraktion im Schweriner Rathaus lehnt die von Oberbürgermeisterin Gramkow (Linke) geplante Blitzer-Überwachung des Durchfahrtsverbotes auf dem Marienplatz ab.  Die 150.000 Euro teure Anschaffung und die hohen Betriebskosten sind teurer Luxus. Vielmehr  könnten von dem Geld mindestens drei Kinderspielplätze in der Stadt neu geschaffen und unterhalten werden. Eine Zählung der Durchfahrten im vergangenen Dezember und Januar zeigt, dass von durchschnittlich 59 durchfahrenden Fahrzeugen pro Stunde nur 10 unberechtigt den Platz überqueren. Wie Taxis, von denen durchschnittlich 21 pro Stunde den Platz befahren, behandelt werden sollen ist ungeklärt. Ob ihre Leerfahrten als unberechtigtes Befahren gelten, ist offen. Wie diese Fahrten von berechtigten Fahrten mit Fahrgästen durch die beiden geplanten Kennzeichenlesegeräte technisch unterschieden werden sollen, ist ebenso unklar. Offen ist auch die Überwachung der Leerfahrten der ÖPNV-Fahrzeuge und des Rettungsdienstes über den Marienplatz. Nach Auffassung der Sozialdemokraten und Bündnisgrünen kann das Durchfahrtsverbot  auf dem  Marienplatz viel wirksamer durch Schwerpunktkontrollen der Polizei und des städtischen Ordnungsdienstes überwacht werden.“

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