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Wiederholungstäter sticht Freundin in den Hals:
Acht Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für brutalen Gewalttäter

Ein 27-jähriger Wismarer ist wegen brutaler Gewalt gegen seine Freundin zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Wegen hoher Rückfallgefahr ordnete das Landgericht zusätzlich Sicherungsverwahrung an.

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  • Veröffentlicht Juli 26, 2025
Sicherungsverwahrung
Acht Jahre Haft und Sicherungsver­wahrung für gewalt­täti­gen Wieder­hol­ungstäter. Foto: Ste­fan Rochow 

Wegen ein­er bru­tal­en Gewalt­tat an sein­er dama­li­gen Fre­undin ist ein 27-jähriger Mann aus Wis­mar vom Landgericht Schw­erin zu acht Jahren Frei­heitsstrafe verurteilt wor­den. Darüber hin­aus ord­nete das Gericht eine anschließende Sicherungsver­wahrung an. Der Mann sei eine „Gefahr für die All­ge­mein­heit“, erk­lärte ein Gerichtssprech­er am Fre­itag.

Brutaler Angriff in Kleingartenanlage: Opfer schwer verletzt

Die Tat ereignete sich bere­its im Juli 2024. Zusam­men mit einem 34-jähri­gen Mit­täter, der eben­falls verurteilt wurde, attack­ierte der Mann seine Fre­undin in ein­er Klein­gar­te­nan­lage in der Nähe von Wis­mar. Bei­de Män­ner hat­ten der Frau laut Anklage bere­its auf dem Weg dor­thin mit Verge­wal­ti­gung gedro­ht. Am Zielort schlu­gen sie ihr mit einem Kabel auf den Kör­p­er. Der 27-Jährige fügte ihr schließlich mit einem Cut­ter­mess­er eine schwere Halsver­let­zung zu – er ver­fehlte dabei nur knapp die Halss­chla­gad­er.

Trotz der mas­siv­en Gewal­tan­wen­dung ließen die bei­den Täter von der schw­er ver­let­zten Frau ab. Sie kon­nte Pas­san­ten auf sich aufmerk­sam machen und wurde umge­hend ins Kranken­haus gebracht, wo sie notoperiert wer­den musste.

Das Opfer lei­det bis heute unter den Fol­gen der Tat: Neben anhal­tenden Schmerzen im Hals‑, Rip­pen- und Wirbel­säu­len­bere­ich wurde bei ihr auch eine post­trau­ma­tis­che Belas­tungsstörung diag­nos­tiziert.

Gericht sieht hohe Rückfallgefahr – Sicherungsverwahrung angeordnet

Der 34-jährige Mit­täter ges­tand im Prozess seine Beteili­gung an den Schlä­gen und wurde zu fünf Jahren und einem Monat Frei­heitsstrafe verurteilt. Der Haup­tangeklagte schwieg hinge­gen zu den Vor­wür­fen. Er ist kein Unbekan­nter für die Jus­tiz: Bere­its in der Ver­gan­gen­heit war er mehrfach wegen Gewalt­de­lik­ten verurteilt wor­den.

Mit dem Urteil will das Gericht nun ver­hin­dern, dass der 27-Jährige nach Ver­büßung sein­er Haft erneut eine Gefahr darstellt. Die Sicherungsver­wahrung, die über die reg­uläre Haftzeit hin­aus­ge­ht, ist nur bei beson­ders schw­eren Fällen und ein­er anhal­tenden Gefährdungslage zuläs­sig.