Wiederholungstäter sticht Freundin in den Hals:
Acht Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für brutalen Gewalttäter
Ein 27-jähriger Wismarer ist wegen brutaler Gewalt gegen seine Freundin zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Wegen hoher Rückfallgefahr ordnete das Landgericht zusätzlich Sicherungsverwahrung an.

Wegen einer brutalen Gewalttat an seiner damaligen Freundin ist ein 27-jähriger Mann aus Wismar vom Landgericht Schwerin zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Darüber hinaus ordnete das Gericht eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Der Mann sei eine „Gefahr für die Allgemeinheit“, erklärte ein Gerichtssprecher am Freitag.
Brutaler Angriff in Kleingartenanlage: Opfer schwer verletzt
Die Tat ereignete sich bereits im Juli 2024. Zusammen mit einem 34-jährigen Mittäter, der ebenfalls verurteilt wurde, attackierte der Mann seine Freundin in einer Kleingartenanlage in der Nähe von Wismar. Beide Männer hatten der Frau laut Anklage bereits auf dem Weg dorthin mit Vergewaltigung gedroht. Am Zielort schlugen sie ihr mit einem Kabel auf den Körper. Der 27-Jährige fügte ihr schließlich mit einem Cuttermesser eine schwere Halsverletzung zu – er verfehlte dabei nur knapp die Halsschlagader.
Trotz der massiven Gewaltanwendung ließen die beiden Täter von der schwer verletzten Frau ab. Sie konnte Passanten auf sich aufmerksam machen und wurde umgehend ins Krankenhaus gebracht, wo sie notoperiert werden musste.
Das Opfer leidet bis heute unter den Folgen der Tat: Neben anhaltenden Schmerzen im Hals‑, Rippen- und Wirbelsäulenbereich wurde bei ihr auch eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert.
Gericht sieht hohe Rückfallgefahr – Sicherungsverwahrung angeordnet
Der 34-jährige Mittäter gestand im Prozess seine Beteiligung an den Schlägen und wurde zu fünf Jahren und einem Monat Freiheitsstrafe verurteilt. Der Hauptangeklagte schwieg hingegen zu den Vorwürfen. Er ist kein Unbekannter für die Justiz: Bereits in der Vergangenheit war er mehrfach wegen Gewaltdelikten verurteilt worden.
Mit dem Urteil will das Gericht nun verhindern, dass der 27-Jährige nach Verbüßung seiner Haft erneut eine Gefahr darstellt. Die Sicherungsverwahrung, die über die reguläre Haftzeit hinausgeht, ist nur bei besonders schweren Fällen und einer anhaltenden Gefährdungslage zulässig.



