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Gibt es Tricks, um Ihre ESTA-Genehmigung schneller zu erhalten?

Als deutscher Staatsbürger, der eine Reise in die Vereinigten Staaten plant, müssen Sie wissen, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um ein reibungsloses und erfolgreiches ESTA-Antragsverfahren (Electronic System for Travel Authorization)

  • Veröffentlicht Januar 25, 2023
Bild von SplitShire auf Pixabay

Als deutscher Staatsbürger, der eine Reise in die Vereinigten Staaten plant, müssen Sie wissen, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um ein reibungsloses und erfolgreiches ESTA-Antragsverfahren (Electronic System for Travel Authorization) zu gewährleisten.

ESTA ist ein elektronisches System, das es Bürgern bestimmter Länder, darunter auch Deutschland, ermöglicht, zu Geschäfts- oder Urlaubszwecken in die Vereinigten Staaten zu reisen, ohne ein herkömmliches Visum zu beantragen. Es gibt jedoch einige Voraussetzungen, die deutsche Staatsbürger erfüllen müssen, um für ESTA in Frage zu kommen.

 

Anforderung 1: Gültige Unterlagen

Die erste Voraussetzung ist, dass deutsche Staatsbürger über gültige Reisedokumente verfügen müssen, die noch mindestens sechs Monate über das Ende der geplanten Reise in die Vereinigten Staaten hinaus gültig sind.

Das bedeutet, dass Sie das Ablaufdatum Ihres Reisepasses rechtzeitig vor Ihrer Reise überprüfen und ihn gegebenenfalls verlängern sollten. Wichtig ist auch, dass Ihr Reisepass ein maschinenlesbarer Reisepass (MRP) oder ein elektronischer Reisepass sein muss, da nur diese Arten von Reisepässen für ESTA akzeptiert werden.

 

Anforderung 2: Nachweis der Weiterreise

Deutsche Staatsbürger müssen außerdem ein Hin- und Rückflugticket oder einen Nachweis über die Weiterreise vorlegen. Der Grund dafür ist, dass ESTA ein Programm zur Befreiung von der Visumspflicht ist und als solches nicht für Personen gedacht ist, die einen längeren Aufenthalt in den Vereinigten Staaten planen. Wenn Sie kein Hin- und Rückflugticket oder keinen Nachweis über die Weiterreise haben, kann Ihr ESTA-Antrag abgelehnt werden.

 

Anforderung 3: Ein sauberes Führungszeugnis

Einige disqualifizierende Faktoren können verhindern, dass ein deutscher Staatsbürger für ESTA zugelassen wird. Wenn Sie beispielsweise strafrechtlich verurteilt wurden oder Mitglied einer Organisation sind, die Terrorismus oder Gewalt befürwortet, können Sie kein ESTA beantragen.

Auch wenn Sie übertragbare Krankheiten haben oder drogenabhängig sind, kann Ihr Antrag abgelehnt werden. Es ist wichtig, dass Sie beim Ausfüllen Ihres ESTA-Antrags ehrlich und transparent sind, angefangen bei Ihrer Die nationale Identitätsnummer bis hin zu Ihrer Vorgeschichte mit dem Gesetz. Die Angabe falscher oder irreführender Informationen kann dazu führen, dass Ihr Antrag abgelehnt wird und Sie in Zukunft möglicherweise Probleme bekommen.

 

Anforderung 3: Halten Sie sich an die vorgegebenen Regeln

Sobald Ihr ESTA genehmigt wurde, ist es zwei Jahre lang gültig oder bis Ihr Reisepass abläuft, je nachdem, was zuerst eintritt. Während dieser Zeit können Sie mehrfach in die Vereinigten Staaten einreisen, solange jede Reise nicht länger als 90 Tage dauert. Bitte beachten Sie, dass ESTA keine Garantie für die Einreise in die Vereinigten Staaten ist und Ihnen die Einreise von den Einwanderungsbehörden an der Grenze verweigert werden kann.

 

Kann Ihr ESTA beschleunigt werden?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es viele Voraussetzungen gibt, die deutsche Staatsbürger erfüllen müssen, um für ESTA in Frage zu kommen. Und ein Bonus, der nicht unerwähnt bleiben darf, ist die Zahlung aller ESTA-Antragsgebühren, damit der Ball ins Rollen kommt.

Wenn Sie sicherstellen, dass Sie alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen, erhöhen Sie Ihre Chancen auf einen reibungslosen und erfolgreichen ESTA-Antragsprozess. Denken Sie daran, den ESTA-Antrag zu stellen, sobald Sie mit der Planung Ihrer Reise beginnen, und seien Sie beim Ausfüllen Ihres Antrags ehrlich und transparent. Mit der richtigen Planung und Vorbereitung können Sie sicherstellen, dass Ihre Reise in die Vereinigten Staaten ohne Probleme verläuft.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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