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Grillen an öffentlichen Plätzen verboten

Wie die Stadtverwaltung mitteilt, ist bis auf weiteres Grillen auf öffentlichen Plätzen untersagt.

  • Veröffentlicht Juli 3, 2019
Symbolbild

Die Landeshauptstadt hat wegen der anhaltenden Trockenheit und der ausgerufenen Waldbrandgefahrenstufe 4 laut städtischer Straßen- und Grünflächensatzung das Grillen auf öffentlichen Plätzen untersagt. Betroffen sind hier die ausgewiesenen Grillplätzen (Nord- und Südufer Lankower See, Grünanlage Bleicher Ufer, Am Reppin in Mueß und Freizeitpark in Neu Zippendorf).

 

Schnell außer Kontrolle

 

„Der kleinste Funkenflug reicht aus, um angrenzende Flächen in Brand zu setzten“, warnt der Chef der Berufsfeuerwehr Dr. Stephan Jakobi. „Kommt dann noch Wind hinzu, geraten selbst kleinste Feuer schnell außer Kontrolle.“ Gewarnt wird auch davor, unachtsam noch glimmende Zigarettenreste wegzuwerfen. Auch dadurch werden oft Brände verursacht.

Sobald sich die Lage durch das Ende der Trockenheit entspannt hat, wird die Stadtverwaltung über die Aufhebung des Verbotes informieren.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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