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Grüne kritisieren Baumfällungen

Die bündnisgrüne Stadtfraktion ist über geplanten 21 Baumfällungen auf dem Dwang verärgert. Nach protokollierter Aussage der Mitarbeiterin der Stadtwirtschaftlichen Dienstleistungen (SDS) Frau Bachmann im Werksausschuss am 21.06.2017 sollte für den

  • Veröffentlicht Januar 25, 2018

Die bündnisgrüne Stadtfraktion ist über geplanten 21 Baumfällungen auf dem Dwang verärgert. Nach protokollierter Aussage der Mitarbeiterin der Stadtwirtschaftlichen Dienstleistungen (SDS) Frau Bachmann im Werksausschuss am 21.06.2017 sollte für den Abschnitt Krösnitz-Dwang des Radfernweges Hamburg-Rügen kein Baum gefällt werden. Letzte Woche hingegen wird den Ortsbeiräten die Fällgenehmigung von 21 geschützten Bäumen für den geplanten Brückenbau vom Dwang zur Krösnitz zur Kenntnis zugesandt.

„Wir können hier nur von einer bewussten Täuschung ausgehen.“, sagt Fraktionsvorsitzende Cornelia Nagel. Bereits  seien im Oktober 2017  auf dem Dwang etliche Gehölze gefällt worden. Auch hier galt bereits die Aussage, es werden für den Radweg keine Bäume gefällt. Auf Kritik der Grünen hin wurde von Seiten der SDS nur lapidar eingeräumt, es hätte Kommunikationsprobleme darüber gegeben, was ein Baum und was ein Ziergehölz sei. Die gefällte Erle und der Ahorn wären hingegen nicht unter die Baumschutzsatzung gefallen. 

Aktuell ist die Fällgenehmigung für 21 teilweise geschützte Bäume eingeholt worden, da diese Fläche als Baustellen- und Kranaufstellfläche genutzt werden soll. Diese baulichen Voraussetzungen für den Bau der Brücke können und sollten einer Verwaltung vorab nicht ungekannt sein. 

Das Vertrauen in die transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Fraktion und der SDS ist in Zweifel geraten. „Wir erwarten von der Verwaltung die Klärung des Sachverhaltes – vor allem in Hinblick auf das künftige Bauverfahren.“, so Nagel.

Weitere Baumfällungen und schädigende Eingriffe in Natur für einen „teuren Sonntagsweg“ sind für Nagel und ihre Fraktion nicht hinnehmbar. Schon gar nicht nach der Aussage es würde kein Baum gefällt werden. „Grundsätzlich ist es kritisch zu sehen, dass bereits Bäume gefällt werden, ohne dass die naturschutzrechtliche Genehmigung oder der Fördermittelbescheid vorliegen.“, so Nagel.  

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