Stadtentwicklung:
Hafenwerk Schwerin – Warum der Investor mehr Zeit bekommen könnte
Seit 2023 wird das Hafenwerk Schwerin am Ziegelsee geplant. Nun steht eine Fristverlängerung im Raum. Was auf dem Gelände entstehen soll und welche Fragen noch offen sind.

In Kürze:
- Die Frist für den Investor des Hafenwerks könnte nach NDR-Informationen um zwei Jahre verlängert werden.
- Das städtische Bebauungsplanverfahren läuft noch; erste Pläne wurden 2025 öffentlich vorgestellt.
- Welche vertraglichen Pflichten der Investor bisher erfüllt hat, geht aus den zugänglichen Unterlagen nicht hervor.
Das Hafenwerk Schwerin an der Güstrower Straße kommt bislang nicht über die Planung hinaus. Nun könnte der Investor zwei weitere Jahre Zeit bekommen. Nach einem Bericht des NDR läuft die bisherige Frist Ende 2026 aus. Über eine Verlängerung soll demnächst in Ausschüssen beraten werden. Ein Beschluss ist noch nicht gefallen.
Auf dem Gelände des ehemaligen Straßenbauamtes am Ziegelaußensee soll ein Zentrum für Wassersport und Bootsdienstleistungen entstehen. Geplant sind unter anderem eine Bootstankstelle, Reparaturmöglichkeiten, Liegeplätze, Ferienhäuser und Gastronomie. Nach Angaben eines Stadtsprechers, die der NDR wiedergibt, werden derzeit weitere Ingenieursgutachten vorbereitet. Welche Untersuchungen noch fehlen, bleibt dabei offen.
Die Frage ist deshalb nicht allein, weshalb noch keine Bagger auf dem Grundstück stehen. Bevor dort gebaut werden kann, muss die Stadt festlegen, welche Nutzungen planungsrechtlich zulässig sind. Der dafür vorgesehene Bebauungsplan ist nach dem Bau- und Planungsportal des Landes noch nicht abgeschlossen. Zugleich ist öffentlich nicht ersichtlich, welche Planungsschritte der Investor laut Vertrag bis Ende dieses Jahres erledigen musste.
Genau darauf dürfte es bei der Entscheidung über mehr Zeit ankommen: Was wurde seit der Auswahl des Investors tatsächlich erreicht, was fehlt noch und weshalb? Die bisher öffentlich zugänglichen Unterlagen zeigen den Verlauf des städtischen Planungsverfahrens.
Wie das Hafenwerk Schwerin begann
Die Stadt suchte bereits 2020 nach einem Betreiber für das Wassergrundstück an der Güstrower Straße 88. Sechs Interessenten bewarben sich. Die Stadt wollte die Fläche im Erbbaurecht vergeben: Dabei bleibt das Grundstück in ihrem Eigentum, während ein anderer es auf vertraglicher Grundlage nutzen und bebauen kann. Eine Bootstankstelle war ausdrücklich Voraussetzung für die Vergabe.
Die Tankstelle ist ein wichtiger Teil des Vorhabens. Laut einem städtischen Protokoll von 2025 sah die Stadt darin eine Lücke im Angebot für Bootsbesitzer. Zum Projekt gehören daneben touristische Nutzungen. Wie groß die einzelnen Bereiche am Ende werden und in welcher Form sie entstehen, ist mit den ersten Entwürfen noch nicht endgültig entschieden.
Die Wahl fiel auf das Konzept des Schweriners Toni Pilipenko. Im April 2023 teilte die Stadt mit, dass ein sogenannter Anhandgabevertrag unterzeichnet worden sei. Damit erhielt der Investor Zeit, das Vorhaben weiterzuentwickeln. Die öffentliche Mitteilung legt allerdings nicht dar, welche konkreten Ergebnisse er bis zu welchem Datum vorlegen muss.
Was seit 2023 geschehen ist
Im Mai 2023 beschloss der Hauptausschuss, einen Bebauungsplan für das Gelände aufzustellen. Das war der Beginn des Verfahrens, nicht die Genehmigung für einen Baustart. Ein Bebauungsplan regelt unter anderem, welche Gebäude und Nutzungen auf einer Fläche möglich sind. Erst nach den weiteren Prüfungen und Beteiligungen kann die Stadtvertretung ihn als Satzung beschließen.
Im April 2025 stellte die Stadt die ersten Pläne öffentlich vor. Die Präsentation zeigte unter anderem eine Servicehalle, Wohnmobilstellplätze und eine Steganlage mit 20 bis 30 Gastliegeplätzen. Die Stadt bezeichnete das ausdrücklich als ersten Entwurf, der im weiteren Verfahren verändert werden kann. Das Landesportal führt den Bebauungsplan weiterhin auf dem Stand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

Damit ist ein Teil der Arbeit sichtbar: Es gibt ein Konzept, einen Aufstellungsbeschluss und eine öffentliche Vorstellung. Ob damit auch die Verpflichtungen aus dem Vertrag zwischen Stadt und Investor erfüllt sind, lässt sich daraus nicht ableiten. Planungsverfahren und vertragliche Frist sind zwei verschiedene Dinge und gerade die Vertragsbedingungen sind für die mögliche Verlängerung entscheidend.
Welche Fragen die Planung erschweren
Das Grundstück bringt mehrere Aufgaben mit sich. Schon die Ausschreibung von 2020 wies auf Aufschüttungen und bekannte Anhaltspunkte für Probleme mit dem Baugrund hin. Auch Wegerechte und alte Anlagen auf dem Gelände wurden genannt. Welche Folgen diese Punkte für das heutige Konzept haben, ist öffentlich nicht abschließend dokumentiert.
Bei der Bürgerbeteiligung 2025 kündigte die Stadt ein Verkehrsgutachten für die Güstrower Straße und weitere Untersuchungen zu Umweltfragen an. Ein geplanter öffentlicher Fußweg würde über private Grundstücksflächen führen; dafür seien Gespräche mit den Eigentümern nötig. Zudem war noch unklar, ob sich Planungen für die Sanierung der Werderkanalbrücke und für das Hafenwerk gegenseitig beeinflussen.
Das sind nachvollziehbare Fragen für ein Bauprojekt am Wasser. Ob und in welchem Umfang sie die beantragten zwei zusätzlichen Jahre begründen, ist aber nicht belegt. Ebenso offen ist, ob die Frist bereits früher geändert wurde und was geschieht, falls die Stadt eine weitere Verlängerung ablehnt.
Für eine Bewertung braucht es deshalb die angekündigte Ausschussvorlage: Sie sollte erkennen lassen, welche Frist derzeit gilt, welche Leistungen vereinbart waren und welchen Zeitplan die Stadt nun für realistisch hält. Bis diese Unterlagen vorliegen, bleibt die Zweijahresverlängerung eine vom NDR berichtete Möglichkeit, keine beschlossene Entscheidung.





