Close

Stadtentwicklung:
Hafenwerk Schwerin – Warum der Investor mehr Zeit bekommen könnte

Seit 2023 wird das Hafenwerk Schwerin am Ziegelsee geplant. Nun steht eine Fristverlängerung im Raum. Was auf dem Gelände entstehen soll und welche Fragen noch offen sind.

Avatar-Foto
  • Veröffentlicht September 29, 2026
Schriftgröße: A A+ A++
Hafenwerk Schwerin
 Segel­boote am Ziegelsee: Auf dem Gelände am Ufer ist das Hafen­werk Schw­erin mit weit­eren Liege­plätzen, Bootsser­vice und ein­er Tankstelle geplant. Foto: pri­vat

 


In Kürze:

  • Die Frist für den Investor des Hafen­werks kön­nte nach NDR-Infor­ma­tio­nen um zwei Jahre ver­längert wer­den.
  • Das städtis­che Bebau­ungs­plan­ver­fahren läuft noch; erste Pläne wur­den 2025 öffentlich vorgestellt.
  • Welche ver­traglichen Pflicht­en der Investor bish­er erfüllt hat, geht aus den zugänglichen Unter­la­gen nicht her­vor.

 

Das Hafen­werk Schw­erin an der Güstrow­er Straße kommt bis­lang nicht über die Pla­nung hin­aus. Nun kön­nte der Investor zwei weit­ere Jahre Zeit bekom­men. Nach einem Bericht des NDR läuft die bish­erige Frist Ende 2026 aus. Über eine Ver­längerung soll dem­nächst in Auss­chüssen berat­en wer­den. Ein Beschluss ist noch nicht gefall­en.

Auf dem Gelände des ehe­ma­li­gen Straßen­bauamtes am Ziege­laußensee soll ein Zen­trum für Wasser­sport und Boots­di­en­stleis­tun­gen entste­hen. Geplant sind unter anderem eine Boot­stankstelle, Reparatur­möglichkeit­en, Liege­plätze, Ferien­häuser und Gas­tronomie. Nach Angaben eines Stadt­sprech­ers, die der NDR wiedergibt, wer­den derzeit weit­ere Inge­nieursgutacht­en vor­bere­it­et. Welche Unter­suchun­gen noch fehlen, bleibt dabei offen.

Die Frage ist deshalb nicht allein, weshalb noch keine Bag­ger auf dem Grund­stück ste­hen. Bevor dort gebaut wer­den kann, muss die Stadt fes­tle­gen, welche Nutzun­gen pla­nungsrechtlich zuläs­sig sind. Der dafür vorge­se­hene Bebau­ungs­plan ist nach dem Bau- und Pla­nungsportal des Lan­des noch nicht abgeschlossen. Zugle­ich ist öffentlich nicht ersichtlich, welche Pla­nungss­chritte der Investor laut Ver­trag bis Ende dieses Jahres erledi­gen musste.

Genau darauf dürfte es bei der Entschei­dung über mehr Zeit ankom­men: Was wurde seit der Auswahl des Investors tat­säch­lich erre­icht, was fehlt noch und weshalb? Die bish­er öffentlich zugänglichen Unter­la­gen zeigen den Ver­lauf des städtis­chen Pla­nungsver­fahrens.

Wie das Hafenwerk Schwerin begann

Die Stadt suchte bere­its 2020 nach einem Betreiber für das Wasser­grund­stück an der Güstrow­er Straße 88. Sechs Inter­essen­ten bewar­ben sich. Die Stadt wollte die Fläche im Erb­bau­recht vergeben: Dabei bleibt das Grund­stück in ihrem Eigen­tum, während ein ander­er es auf ver­traglich­er Grund­lage nutzen und bebauen kann. Eine Boot­stankstelle war aus­drück­lich Voraus­set­zung für die Ver­gabe.

Die Tankstelle ist ein wichtiger Teil des Vorhabens. Laut einem städtis­chen Pro­tokoll von 2025 sah die Stadt darin eine Lücke im Ange­bot für Boots­be­sitzer. Zum Pro­jekt gehören daneben touris­tis­che Nutzun­gen. Wie groß die einzel­nen Bere­iche am Ende wer­den und in welch­er Form sie entste­hen, ist mit den ersten Entwür­fen noch nicht endgültig entsch­ieden.

Die Wahl fiel auf das Konzept des Schw­er­iners Toni Pilipenko. Im April 2023 teilte die Stadt mit, dass ein soge­nan­nter Anhandgabev­er­trag unterze­ich­net wor­den sei. Damit erhielt der Investor Zeit, das Vorhaben weit­erzuen­twick­eln. Die öffentliche Mit­teilung legt allerd­ings nicht dar, welche konkreten Ergeb­nisse er bis zu welchem Datum vor­legen muss.

Was seit 2023 geschehen ist

Im Mai 2023 beschloss der Haup­tauss­chuss, einen Bebau­ungs­plan für das Gelände aufzustellen. Das war der Beginn des Ver­fahrens, nicht die Genehmi­gung für einen Baus­tart. Ein Bebau­ungs­plan regelt unter anderem, welche Gebäude und Nutzun­gen auf ein­er Fläche möglich sind. Erst nach den weit­eren Prü­fun­gen und Beteili­gun­gen kann die Stadtvertre­tung ihn als Satzung beschließen.

Im April 2025 stellte die Stadt die ersten Pläne öffentlich vor. Die Präsen­ta­tion zeigte unter anderem eine Ser­vice­halle, Wohn­mo­bil­stellplätze und eine Ste­gan­lage mit 20 bis 30 Gastliege­plätzen. Die Stadt beze­ich­nete das aus­drück­lich als ersten Entwurf, der im weit­eren Ver­fahren verän­dert wer­den kann. Das Lan­desportal führt den Bebau­ungs­plan weit­er­hin auf dem Stand der frühzeit­i­gen Öffentlichkeits­beteili­gung.

 

So soll das geplante Wasser­sportzen­trum am Ostufer des Ziegelsee ausse­hen. Foto: Tony Pilipenko

 

Damit ist ein Teil der Arbeit sicht­bar: Es gibt ein Konzept, einen Auf­stel­lungs­beschluss und eine öffentliche Vorstel­lung. Ob damit auch die Verpflich­tun­gen aus dem Ver­trag zwis­chen Stadt und Investor erfüllt sind, lässt sich daraus nicht ableit­en. Pla­nungsver­fahren und ver­tragliche Frist sind zwei ver­schiedene Dinge und ger­ade die Ver­trags­be­din­gun­gen sind für die mögliche Ver­längerung entschei­dend.

Welche Fragen die Planung erschweren

Das Grund­stück bringt mehrere Auf­gaben mit sich. Schon die Auss­chrei­bung von 2020 wies auf Auf­schüt­tun­gen und bekan­nte Anhalt­spunk­te für Prob­leme mit dem Bau­grund hin. Auch Wegerechte und alte Anla­gen auf dem Gelände wur­den genan­nt. Welche Fol­gen diese Punk­te für das heutige Konzept haben, ist öffentlich nicht abschließend doku­men­tiert.

Bei der Bürg­er­beteili­gung 2025 kündigte die Stadt ein Verkehrsgutacht­en für die Güstrow­er Straße und weit­ere Unter­suchun­gen zu Umwelt­fra­gen an. Ein geplanter öffentlich­er Fußweg würde über pri­vate Grund­stücks­flächen führen; dafür seien Gespräche mit den Eigen­tümern nötig. Zudem war noch unklar, ob sich Pla­nun­gen für die Sanierung der Werderkanal­brücke und für das Hafen­werk gegen­seit­ig bee­in­flussen.

Das sind nachvol­lziehbare Fra­gen für ein Baupro­jekt am Wass­er. Ob und in welchem Umfang sie die beantragten zwei zusät­zlichen Jahre begrün­den, ist aber nicht belegt. Eben­so offen ist, ob die Frist bere­its früher geän­dert wurde und was geschieht, falls die Stadt eine weit­ere Ver­längerung ablehnt.

Für eine Bew­er­tung braucht es deshalb die angekündigte Auss­chussvor­lage: Sie sollte erken­nen lassen, welche Frist derzeit gilt, welche Leis­tun­gen vere­in­bart waren und welchen Zeit­plan die Stadt nun für real­is­tisch hält. Bis diese Unter­la­gen vor­liegen, bleibt die Zwei­jahresver­längerung eine vom NDR berichtete Möglichkeit, keine beschlossene Entschei­dung.