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Haftbefehl gegen mutmaßlichen Cannabis-Opa beantragt

(pm/red) Wood­stock dürfte er zwar nicht per­sön­lich miter­lebt haben. Den­noch hat­te ein 75-jähriger Rent­ner aus dem Umland von Grabow eine Idee, sich seine Rente aufzubessern, die sich nicht unbe­d­ingt als

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  • Veröffentlicht März 19, 2015
"Gebt das Hanf frei!" (c) Bild: Dietmar Meinert/pixelio.de
„Gebt das Hanf frei!”
© Bild: Diet­mar Meinert/pixelio.de

(pm/red) Wood­stock dürfte er zwar nicht per­sön­lich miter­lebt haben. Den­noch hat­te ein 75-jähriger Rent­ner aus dem Umland von Grabow eine Idee, sich seine Rente aufzubessern, die sich nicht unbe­d­ingt als die glück­lich­ste erweisen sollte.

Als die Staat­san­waltschaft Schw­erin gemein­sam mit der Krim­i­nalpolizei der Lan­deshaupt­stadt dessen Haus durch­suchte, fan­den die Beamten im Dachgeschoss eine im Betrieb befind­liche soge­nan­nte Cannabis-Indoor­plan­tage mit ca. 280 Cannabis-Pflanzen.

Der Beschuldigte hat den Anbau der zur Her­stel­lung von Cannabis gedacht­en Pflanzen damit erk­lärt, dass er seine schmale Rente etwas auf­bessern wollte. Es war aber nicht das erste Mal, dass er in dieser Rich­tung auf­fäl­lig wurde. Gegen den ein­schlägig vor­be­lasteten und unter Bewährung ste­hen­den Beschuldigten hat die Staat­san­waltschaft wegen des drin­gen­den Tatver­dachts des Han­del Treibens bzw. des uner­laubten Anbaus von Betäubungsmit­teln Antrag auf Erlass eines Haft­be­fehls gestellt.

Der Strafrah­men für diese Tat­en beträgt Frei­heitsstrafe von 1 bis 15 Jahre. Es gilt die Unschuldsver­mu­tung.

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