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Nachtservice im Schweriner Busverkehr:
„Halten auf Wunsch“ soll kommen

Hauptausschuss stimmt einstimmig für Prüfauftrag – Nahverkehr Schwerin signalisiert Bereitschaft für ein befristetes Modell ab 20 Uhr.

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  • Veröffentlicht Februar 12, 2026
Busse des Nahverkehrs Schwerin könnten ab 20 Uhr auf Wunsch zwischen regulären Haltestellen stoppen – zunächst im Rahmen einer Testphase.
Busse des Nahverkehrs Schw­erin kön­nten ab 20 Uhr auf Wun­sch zwis­chen reg­ulären Hal­testellen stop­pen – zunächst im Rah­men ein­er Test­phase, Foto: maxpress/KI

Der Haup­tauss­chuss der Lan­deshaupt­stadt hat den Weg für einen erweit­erten Nacht­ser­vice im Busverkehr freigemacht. Der Antrag zur Ein­führung des Ange­bots „Hal­ten auf Wun­sch“ ab 20 Uhr wurde beschlossen – mit einem klaren Votum: 12 Ja-Stim­men, keine Gegen­stimme, keine Enthal­tung.

Ziel ist es, das Aussteigen zwis­chen reg­ulären Hal­testellen in den Abend­stun­den flächen­deck­end zu ermöglichen, sofern es Straßen- und Sicher­heit­slage zulassen. Zudem sollen Fahrgäste trans­par­ent informiert und die Umset­zung regelmäßig aus­gew­ertet wer­den. Eine jährliche Berichter­stat­tung an die Stadtvertre­tung ist vorge­se­hen .

Mehr Sicherheit und Flexibilität am Abend

Mit dem Ser­vice soll vor allem das Sicher­heits­ge­fühl von Fahrgästen in den Abend­stun­den gestärkt wer­den. Pend­lerin­nen und Pendler kön­nten kün­ftig näher an ihrem Ziel aussteigen und län­gere Fußwege ver­mei­den.

In der Begrün­dung des Antrags heißt es, die Maß­nahme erhöhe Erre­ich­barkeit und Leben­squal­ität in Schw­erin. Gle­ichzeit­ig könne sie die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs fördern, ger­ade zu Zeit­en, in denen der Takt aus­gedün­nt ist. Auch Umweltaspek­te spie­len eine Rolle: Mehr Men­schen im ÖPNV bedeuten weniger Indi­vid­u­alverkehr .

Als Vor­bild dient das Mod­ell der Ros­tock­er Straßen­bahn AG, bei der ein entsprechen­der Ser­vice bere­its existiert.

NVS schlägt einjährige Testphase vor

Anfang der Woche legte der NVS seine Stel­lung­nahme vor. Darin zeigt sich das Unternehmen grund­sät­zlich offen für das Vorhaben. Man halte es für sin­nvoll, das Konzept zunächst für die Dauer eines Jahres zu erproben und anschließend auszuw­erten. So könne fest­gestellt wer­den, wie häu­fig das Ange­bot genutzt werde und welche Auswirkun­gen es auf den Betrieb­sablauf habe .

Wichtig sei allerd­ings, dass die Entschei­dung über einen zusät­zlichen Halt im Ermessen der Bus­fahrerin­nen und Bus­fahrer liege. Sie trü­gen die Ver­ant­wor­tung für die Verkehrssicher­heit und müssten im Einzelfall beurteilen, ob ein Halt gefahr­los möglich sei .

Zudem stellt der NVS klar: Das Ange­bot könne auss­chließlich im Busverkehr umge­set­zt wer­den. Bei Straßen­bah­nen sei ein Halt außer­halb aus­gewiesen­er Hal­testellen aus tech­nis­chen und sicher­heit­srel­e­van­ten Grün­den nicht möglich . Sollte die Stadtvertre­tung dem Vorschlag fol­gen, kön­nte Schw­erin schon bald einen flex­i­bleren Abend­verkehr erhal­ten, zunächst auf Probe.