Steuerbonus in Gefahr:
Handwerk sieht Schwarzarbeit auf dem Vormarsch
Die Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern sprechen sich gegen eine Abschaffung des Handwerkerbonus aus. Sie warnen vor mehr Schwarzarbeit und weniger Investitionen.

Die Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern haben sich gegen eine mögliche Abschaffung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ausgesprochen. Nach ihrer Auffassung würde ein Wegfall des sogenannten Handwerkerbonus sowohl private Haushalte als auch Handwerksbetriebe belasten.
Der Handwerkerbonus ermöglicht es privaten Haushalten, einen Teil der Arbeitskosten für Renovierungs‑, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich geltend zu machen. Nach Angaben der Handwerkskammern handelt es sich dabei nicht um eine Förderung für Betriebe, sondern um einen Anreiz für Verbraucher, Handwerksleistungen legal in Anspruch zu nehmen.
Axel Hochschild, Präsident der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern, warnte davor, dass eine Abschaffung der Regelung Schwarzarbeit begünstigen könnte. Dadurch drohten nicht nur Nachteile für Handwerksbetriebe, sondern auch geringere Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen für den Staat.
Sorge vor mehr Schwarzarbeit und weniger Investitionen
Nach Einschätzung der Kammern würden viele Haushalte notwendige Arbeiten an Häusern und Wohnungen bei einem Wegfall des steuerlichen Vorteils verschieben oder auf günstigere, nicht offiziell beauftragte Angebote ausweichen. Zugleich verweisen die Vertreter des Handwerks auf die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe. Steigende Material‑, Energie- und Personalkosten belasteten die Unternehmen bereits erheblich.
Uwe Lange, Präsident der Handwerkskammer Schwerin, sieht die Diskussion deshalb kritisch. Gerade bei Zukunftsaufgaben wie energetischer Sanierung, moderner Gebäudetechnik oder altersgerechtem Wohnen seien private Investitionen wichtig. Eine Abschaffung des Steuerbonus würde diese nach seiner Ansicht zusätzlich erschweren.
Die Handwerkskammern fordern die Bundestagsabgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern sowie die Landesregierung auf, sich für den Erhalt der Steuerermäßigung einzusetzen.
Der Handwerkerbonus besteht seit 2006. Private Haushalte können derzeit 20 Prozent der Arbeitskosten für bestimmte Handwerkerleistungen steuerlich absetzen, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr. Ziel der Regelung ist es, legale Beschäftigung zu fördern und Schwarzarbeit einzudämmen.


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