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Kontrollen im September:
Polizei kontrolliert in Schwerin verstärkt Handys am Steuer

Im September richtet die Polizei ihre Verkehrskontrollen auch in Schwerin verstärkt auf Ablenkung und Gurtverstöße aus. Landesweit wurden 2025 mehr als 12.000 Handyverstöße festgestellt.

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  • Veröffentlicht September 1, 2026
Die Polizei kon­trol­liert im Sep­tem­ber auch in Schw­erin ver­stärkt, ob Aut­o­fahrer durch Smart­phones oder andere Tätigkeit­en abge­lenkt sind.

 


In Kürze:

  • Die Polizei kon­trol­liert im Sep­tem­ber auch in Schw­erin ver­stärkt Ablenkung und Gurtpflicht.
  • In Meck­len­burg-Vor­pom­mern wur­den 2025 mehr als 12.000 Handyver­stöße und mehr als 3.500 Gurtver­stöße fest­gestellt.
  • Knapp 600 Verkehrsun­fälle im Land wur­den im ver­gan­genen Jahr auf Ablenkung zurück­ge­führt.

 

Aut­o­fahrer in Schw­erin müssen sich im Sep­tem­ber ver­stärkt auf Verkehrskon­trollen ein­stellen. Die Lan­despolizei Meck­len­burg-Vor­pom­mern nimmt vor allem Handys am Steuer, andere For­men der Ablenkung sowie Ver­stöße gegen die Gurtpflicht in den Blick. Die Kon­trollen gehören zur lan­desweit­en Verkehrssicher­heit­skam­pagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“.

Wie groß das Prob­lem ist, zeigen die Zahlen für Meck­len­burg-Vor­pom­mern. Im ver­gan­genen Jahr reg­istri­erte die Polizei knapp 600 Verkehrsun­fälle, bei denen Ablenkung als Ursache erfasst wurde. Bei fast 150 dieser Unfälle wur­den Men­schen ver­let­zt.

In 50 Fällen wurde die Ablenkung konkret auf die Nutzung elek­tro­n­is­ch­er Geräte zurück­ge­führt. Bei knapp der Hälfte dieser Unfälle gab es Ver­let­zte. Hinzu kom­men mehr als 12.000 Ord­nungswidrigkeit­en, die die Polizei 2025 wegen uner­laubter Han­dynutzung im Straßen­verkehr fest­stellte.

Auch die Gurtpflicht ste­ht im Sep­tem­ber im Mit­telpunkt. Lan­desweit stellte die Polizei im ver­gan­genen Jahr mehr als 3.500 Ver­stöße fest, bei denen Fahrer nicht oder nicht ord­nungs­gemäß angeschnallt waren. Wie viele der Unfälle und Ver­stöße auf Schw­erin ent­fall­en, geht aus den veröf­fentlicht­en Angaben der Polizei nicht her­vor.

Handys am Steuer im Fokus

Die ver­stärk­ten Kon­trollen laufen den gesamten Sep­tem­ber. Vorge­se­hen sind sowohl sta­tionäre Kon­troll­stellen als auch mobile Ein­sätze in den acht Polizei­in­spek­tio­nen der Polizeiprä­si­di­en Ros­tock und Neubran­den­burg. Schw­erin gehört zum Zuständigkeits­bere­ich des Polizeiprä­sid­i­ums Ros­tock.

Zum Auf­takt der lan­desweit­en Aktion wird am 1. Sep­tem­ber zunächst im Bere­ich der Polizei­in­spek­tion Neubran­den­burg kon­trol­liert. Wann und an welchen Stellen in Schw­erin Schw­er­punk­tkon­trollen stat­tfind­en, hat die Polizei nicht mit­geteilt.

Welche Fol­gen schon ein kurz­er Blick auf das Smart­phone haben kann, verdeut­licht eine Beispiel­rech­nung der Polizei: Wer bei Tem­po 50 für zwei Sekun­den auf das Dis­play schaut, legt in dieser Zeit rund 30 Meter zurück, ohne das Verkehrs­geschehen voll­ständig im Blick zu haben. Auch auf dem Fahrrad kön­nen während ein­er kurzen Ablenkung mehrere Meter ohne aus­re­ichende Aufmerk­samkeit zurück­gelegt wer­den.

Auch Gurtverstöße werden kontrolliert

Die Polizei beschränkt ihre Kon­trollen nicht auf Smart­phones. Auch andere Ablenkun­gen während der Fahrt kön­nen eine Rolle spie­len. Dazu gehören etwa die Bedi­enung elek­tro­n­is­ch­er Geräte oder Tätigkeit­en, durch die die Aufmerk­samkeit nicht mehr voll­ständig dem Straßen­verkehr gilt.

Daneben kon­trol­lieren die Beamten im Sep­tem­ber ver­stärkt, ob Fahrer und Mit­fahrer ord­nungs­gemäß angeschnallt sind. Die Maß­nah­men sind Teil des langfristi­gen Verkehrssicher­heit­sziels „Vision Zero“. Damit wird das Ziel beze­ich­net, die Zahl der Verkehrstoten und schw­eren Verkehrsun­fälle möglichst auf null zu reduzieren.

Die Polizei rät dazu, während der Fahrt auf die Bedi­enung des Smart­phones zu verzicht­en. Tele­fonate soll­ten nur über eine zuläs­sige Freis­prechein­rich­tung geführt wer­den. Zudem sollte die Laut­stärke von Musik so gewählt wer­den, dass wichtige Geräusche aus dem Straßen­verkehr weit­er­hin wahrgenom­men wer­den kön­nen.