Ab 50 Cent für ausgewählte Anlagen:
Hauptausschuss stimmt für Toilettengebühr in Schwerin
Hauptausschuss bringt Entgeltordnung auf den Weg – 50 Cent pro Nutzung sollen Zuschussbedarf um rund 41.000 Euro senken.

Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am gestrigen Dienstagabend für die Einführung einer Entgeltpflicht an ausgewählten öffentlichen Toilettenstandorten gestimmt. Künftig sollen an fünf stark frequentierten Standorten jeweils 50 Cent pro Nutzung erhoben werden. Betroffen sind:
• Schlachtermarkt (Keller)
• Schlachtermarkt (oberirdisch)
• Altstadtparkplatz (Grüne Straße)
• Platz der Freiheit
• Berliner Platz
Standorte mit besonderem Sozial- oder Freizeitbezug – etwa der Bertha-Klingberg-Platz, der Spielplatz der Atolle oder der Lankower See – bleiben weiterhin kostenfrei.
Ziel der Maßnahme ist es, angesichts steigender Betriebs- und Reinigungskosten den städtischen Zuschussbedarf zu senken. Laut Beschlussvorlage soll der jährliche Zuschussbedarf durch die teilweise Entgeltpflicht um rund 41.000 Euro reduziert werden . Gleichzeitig schafft die neue Entgeltordnung die rechtliche Grundlage für die organisatorische und technische Umsetzung.
Der Beschluss wurde ungeändert angenommen. Das Abstimmungsergebnis fiel deutlich aus: 11 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, keine Enthaltungen, keine Befangenheit.
Behindertenbeirat warnt vor Einschränkung der Teilhabe
Bereits im Vorfeld hatten sich sowohl der Behindertenbeirat als auch der Seniorenbeirat zu den Plänen geäußert.
Der Behindertenbeirat zeigte sich in einer Stellungnahme „mit großem Unverständnis“ über die geplante Entgeltpflicht – insbesondere, weil auch barrierefreie Toiletten betroffen sind. Die Vorsitzende Angelika Stoof verweist auf die UN-Behindertenrechtskonvention und betont, dass Barrierefreiheit auch einen kostenfreien oder zumindest vergünstigten Zugang umfassen müsse.
Viele Menschen mit Behinderung hätten bewusst einen Euro-WC-Schlüssel erworben, um europaweit selbstständig barrierefreie Toiletten nutzen zu können. Voraussetzung sei jedoch, dass entsprechende Euro-Schlösser installiert sind – was in Schwerin bislang nur unzureichend umgesetzt sei.
„Der freie und würdige Zugang ist kein Komfort, sondern ein Grundbedürfnis und Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe im Alltag“, heißt es in der Stellungnahme. Der Behindertenbeirat fordert daher die flächendeckende Installation des Euro-WC-Schlosses sowie einen dauerhaften kostenfreien Zugang für Menschen mit Behinderung.
Seniorenbeirat sieht 50 Cent als angemessen an
Der Seniorenbeirat der Landeshauptstadt bewertet die Einführung einer moderaten Gebühr hingegen grundsätzlich positiv. Eine Entgeltpflicht von 50 Cent sei vertretbar – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Anlagen sauber und gepflegt sind.
Als mögliche Lösung schlägt der Beirat Verpachtungen vor, um Reinigungskosten zu reduzieren und die Stadtkasse zu entlasten. Gerade vor dem Hintergrund knapper Haushaltsmittel sei dies ein wichtiger Aspekt. Auch mit Blick auf den Welterbe-Status Schwerins seien gepflegte Toilettenanlagen ein Muss.
Zugleich unterstützt der Seniorenbeirat die Forderung, an allen barrierefreien Toilettenanlagen ein Euro-WC-Schloss zu installieren. Im Kontext des Welterbes solle dieser Schlüssel auch Gästeführern zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Beschluss ist die Entgeltordnung nun auf den Weg gebracht. Die finale Entscheidung darüber trifft die Stadtvertretung auf der nächsten Sitzung im März.



