Oberbürgermeister Badenschier kritisiert Haushaltsentscheidung:
Was bedeutet der durch die Stadtvertretung beschlossenen Haushalt für Schwerin?
Der Schweriner Doppelhaushalt 2025/26 ist beschlossen – doch fehlende Mehreinnahmen könnten Stadtverwaltung und Vereine spürbar treffen.

Die Stadtvertretung Schwerin hat in ihrer Sitzung am Montagabend den Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen. Damit liegt zwar ein finanzieller Rahmen für die kommenden zwei Jahre vor, doch der Verzicht auf zusätzliche Einnahmen durch Steueranpassungen dürfte nicht ohne Folgen bleiben. Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) äußerte sich deutlich kritisch zu den Entscheidungen der Stadtvertretung und warnte vor erheblichen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung sowie auf zahlreiche kulturelle und soziale Einrichtungen.
»Lesen Sie auch: Kein Konsens bei Steuererhöhungen – Haushalt bleibt defizitär
„Schwerin ist seit 30 Jahren eine Haushaltssicherungskommune und wir waren auf einem guten Weg, unseren Schuldenberg noch in diesem Jahrzehnt abzutragen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit zurückzuerlangen. Diesen Weg hat die Stadtvertretung jetzt verlassen“, sagte Badenschier in einer ersten Stellungnahme. Die Entscheidung, geplante Steuererhöhungen nicht mitzutragen, stelle aus seiner Sicht einen Rückschritt für die finanzielle Konsolidierung dar.
Fehlende Mehreinnahmen reißen Millionenlücke
Ursprünglich hatte die Verwaltung vorgeschlagen, die Grundsteuer B, die Gewerbesteuer sowie die Hundesteuer zu erhöhen, um dadurch Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt über drei Millionen Euro für die kommenden Haushaltsjahre zu generieren. Diese Mittel sollten dazu beitragen, bestehende Defizite abzubauen und künftige Investitionen zu ermöglichen.
Mit der Ablehnung dieser haushaltsbegleitenden Beschlüsse fehlt nun ein erheblicher Teil dieser geplanten Einnahmen. Im Ergebnis weist der Haushaltsplan für das Jahr 2025 nur noch einen Überschuss von rund 570.000 Euro aus, während für das Jahr 2026 bereits ein strukturelles Defizit von etwa fünf Millionen Euro prognostiziert wird. Eine Entwicklung, die den Konsolidierungskurs der vergangenen Jahre gefährdet.
Innenministerium muss Haushalt prüfen
Trotz der angespannten Finanzlage wurde der Doppelhaushalt von der Stadtvertretung verabschiedet und wird nun dem Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern zur Genehmigung vorgelegt. Erst wenn das Ministerium den Haushalt freigibt, kann dieser tatsächlich in Kraft treten. Die Stadtverwaltung geht jedoch nicht davon aus, dass die Genehmigung ohne Weiteres erfolgen wird. Vielmehr wird erwartet, dass das Ministerium Auflagen oder Bedingungen an die Haushaltserteilung knüpfen könnte.
Solche Auflagen könnten unter anderem die Notwendigkeit beinhalten, erneut Einsparungen vorzunehmen oder zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen. Sollte es dazu kommen, müsste sich die Stadtvertretung in absehbarer Zeit erneut mit dem Haushalt befassen – und dabei unter Umständen auch die bisher abgelehnten Steuererhöhungen erneut zur Diskussion stellen.
Vorläufige Haushaltsführung bringt Einschränkungen
Bis zu einer Genehmigung durch das Innenministerium gilt die sogenannte vorläufige Haushaltsführung. Diese bedeutet, dass nur Ausgaben getätigt werden dürfen, die zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben notwendig sind oder auf dem Niveau des Vorjahreshaushalts liegen. Neue Projekte, Investitionen oder zusätzliche Ausgaben sind in dieser Phase grundsätzlich nicht erlaubt.
Für die Stadtverwaltung bedeutet das erhebliche Einschränkungen in ihrer Handlungsfähigkeit. Oberbürgermeister Badenschier warnt bereits jetzt vor möglichen Standardreduzierungen im Verwaltungsalltag. Dazu zählen etwa längere Bearbeitungszeiten in Bürgerämtern oder verzögerte Entscheidungen bei Bau- und Investitionsvorhaben.
Neben der Verwaltung trifft die vorläufige Haushaltsführung vor allem auch viele freie Träger, Vereine und Institutionen aus dem sozialen und kulturellen Bereich. Diese erhalten in der Regel jährliche Zuwendungen von der Stadt, um ihre Arbeit zu finanzieren. Da im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung jedoch keine Erhöhungen der Zuwendungen möglich sind, dürfen sie nur in Höhe des Vorjahresbetrages ausgezahlt werden.
Gestiegene Kosten für Personal, Energie und Materialien können nicht durch entsprechende Zuschusserhöhungen abgefangen werden. Tarifanpassungen etwa im sozialen Bereich, die zu höheren Lohnkosten führen, bleiben unberücksichtigt. Vereine und Verbände müssen daher entweder auf Rücklagen zurückgreifen oder ihr Angebot einschränken.
Wie geht es weiter?
In den kommenden Wochen wird das Innenministerium den Haushalt prüfen. Sollte er abgelehnt oder nur unter Auflagen genehmigt werden, muss die Stadtvertretung sich erneut mit dem Zahlenwerk befassen. Möglicherweise stehen dann die abgelehnten Steueranpassungen wieder zur Debatte.
Bis dahin bleibt die finanzielle Unsicherheit bestehen. Die Stadtverwaltung arbeitet unter eingeschränkten Bedingungen, Träger und Vereine müssen sich auf ein Jahr mit begrenztem Budget einstellen. Wie nachhaltig die Entscheidungen der Stadtvertretung sind, wird sich wohl erst in den nächsten Monaten zeigen – wenn klar ist, ob Schwerin seinen Konsolidierungskurs fortsetzen kann oder tiefer in die Haushaltssicherung rutscht.
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