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Oberbürgermeister Badenschier kritisiert Haushaltsentscheidung:
Was bedeutet der durch die Stadtvertretung beschlossenen Haushalt für Schwerin?

Der Schweriner Doppelhaushalt 2025/26 ist beschlossen – doch fehlende Mehreinnahmen könnten Stadtverwaltung und Vereine spürbar treffen.

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  • Veröffentlicht März 31, 2025
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Stadtvertretung
Die Stadtvertre­tung hat am let­zten Mon­tag die meis­ten Steuer­erhöhun­gen abgelehnt. Foto: Dario Rochow

Die Stadtvertre­tung Schw­erin hat in ihrer Sitzung am Mon­tagabend den Dop­pel­haushalt für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen. Damit liegt zwar ein finanzieller Rah­men für die kom­menden zwei Jahre vor, doch der Verzicht auf zusät­zliche Ein­nah­men durch Steuer­an­pas­sun­gen dürfte nicht ohne Fol­gen bleiben. Ober­bürg­er­meis­ter Rico Baden­schi­er (SPD) äußerte sich deut­lich kri­tisch zu den Entschei­dun­gen der Stadtvertre­tung und warnte vor erhe­blichen Auswirkun­gen auf die Leis­tungs­fähigkeit der Stadtver­wal­tung sowie auf zahlre­iche kul­turelle und soziale Ein­rich­tun­gen.

»Lesen Sie auch: Kein Kon­sens bei Steuer­erhöhun­gen – Haushalt bleibt defiz­itär

„Schw­erin ist seit 30 Jahren eine Haushaltssicherungskom­mune und wir waren auf einem guten Weg, unseren Schulden­berg noch in diesem Jahrzehnt abzu­tra­gen, um die finanzielle Hand­lungs­fähigkeit zurück­zuer­lan­gen. Diesen Weg hat die Stadtvertre­tung jet­zt ver­lassen“, sagte Baden­schi­er in ein­er ersten Stel­lung­nahme. Die Entschei­dung, geplante Steuer­erhöhun­gen nicht mitzu­tra­gen, stelle aus sein­er Sicht einen Rückschritt für die finanzielle Kon­so­li­dierung dar.

Fehlende Mehreinnahmen reißen Millionenlücke

Ursprünglich hat­te die Ver­wal­tung vorgeschla­gen, die Grund­s­teuer B, die Gewerbesteuer sowie die Hun­des­teuer zu erhöhen, um dadurch Mehrein­nah­men in Höhe von ins­ge­samt über drei Mil­lio­nen Euro für die kom­menden Haushalt­s­jahre zu gener­ieren. Diese Mit­tel soll­ten dazu beitra­gen, beste­hende Defizite abzubauen und kün­ftige Investi­tio­nen zu ermöglichen.

Mit der Ablehnung dieser haushalts­be­glei­t­en­den Beschlüsse fehlt nun ein erhe­blich­er Teil dieser geplanten Ein­nah­men. Im Ergeb­nis weist der Haushalt­s­plan für das Jahr 2025 nur noch einen Über­schuss von rund 570.000 Euro aus, während für das Jahr 2026 bere­its ein struk­turelles Defiz­it von etwa fünf Mil­lio­nen Euro prog­nos­tiziert wird. Eine Entwick­lung, die den Kon­so­li­dierungskurs der ver­gan­genen Jahre gefährdet.

Innenministerium muss Haushalt prüfen

Trotz der anges­pan­nten Finan­zlage wurde der Dop­pel­haushalt von der Stadtvertre­tung ver­ab­schiedet und wird nun dem Innen­min­is­teri­um Meck­len­burg-Vor­pom­mern zur Genehmi­gung vorgelegt. Erst wenn das Min­is­teri­um den Haushalt frei­gibt, kann dieser tat­säch­lich in Kraft treten. Die Stadtver­wal­tung geht jedoch nicht davon aus, dass die Genehmi­gung ohne Weit­eres erfol­gen wird. Vielmehr wird erwartet, dass das Min­is­teri­um Aufla­gen oder Bedin­gun­gen an die Haushalt­serteilung knüpfen kön­nte.

Solche Aufla­gen kön­nten unter anderem die Notwendigkeit bein­hal­ten, erneut Einsparun­gen vorzunehmen oder zusät­zliche Ein­nah­me­quellen zu erschließen. Sollte es dazu kom­men, müsste sich die Stadtvertre­tung in abse­hbar­er Zeit erneut mit dem Haushalt befassen – und dabei unter Umstän­den auch die bish­er abgelehn­ten Steuer­erhöhun­gen erneut zur Diskus­sion stellen.

Vorläufige Haushaltsführung bringt Einschränkungen

Bis zu ein­er Genehmi­gung durch das Innen­min­is­teri­um gilt die soge­nan­nte vor­läu­fige Haushalts­führung. Diese bedeutet, dass nur Aus­gaben getätigt wer­den dür­fen, die zur Erfül­lung geset­zlich­er Pflich­tauf­gaben notwendig sind oder auf dem Niveau des Vor­jahre­shaushalts liegen. Neue Pro­jek­te, Investi­tio­nen oder zusät­zliche Aus­gaben sind in dieser Phase grund­sät­zlich nicht erlaubt.

Für die Stadtver­wal­tung bedeutet das erhe­bliche Ein­schränkun­gen in ihrer Hand­lungs­fähigkeit. Ober­bürg­er­meis­ter Baden­schi­er warnt bere­its jet­zt vor möglichen Stan­dard­reduzierun­gen im Ver­wal­tungsall­t­ag. Dazu zählen etwa län­gere Bear­beitungszeit­en in Bürg­erämtern oder verzögerte Entschei­dun­gen bei Bau- und Investi­tionsvorhaben.

Neben der Ver­wal­tung trifft die vor­läu­fige Haushalts­führung vor allem auch viele freie Träger, Vere­ine und Insti­tu­tio­nen aus dem sozialen und kul­turellen Bere­ich. Diese erhal­ten in der Regel jährliche Zuwen­dun­gen von der Stadt, um ihre Arbeit zu finanzieren. Da im Rah­men der vor­läu­fi­gen Haushalts­führung jedoch keine Erhöhun­gen der Zuwen­dun­gen möglich sind, dür­fen sie nur in Höhe des Vor­jahres­be­trages aus­gezahlt wer­den.

Gestiegene Kosten für Per­son­al, Energie und Mate­ri­alien kön­nen nicht durch entsprechende Zuschusser­höhun­gen abge­fan­gen wer­den. Tar­i­fan­pas­sun­gen etwa im sozialen Bere­ich, die zu höheren Lohnkosten führen, bleiben unberück­sichtigt. Vere­ine und Ver­bände müssen daher entwed­er auf Rück­la­gen zurück­greifen oder ihr Ange­bot ein­schränken.

Wie geht es weiter?

In den kom­menden Wochen wird das Innen­min­is­teri­um den Haushalt prüfen. Sollte er abgelehnt oder nur unter Aufla­gen genehmigt wer­den, muss die Stadtvertre­tung sich erneut mit dem Zahlen­werk befassen. Möglicher­weise ste­hen dann die abgelehn­ten Steuer­an­pas­sun­gen wieder zur Debat­te.

Bis dahin bleibt die finanzielle Unsicher­heit beste­hen. Die Stadtver­wal­tung arbeit­et unter eingeschränk­ten Bedin­gun­gen, Träger und Vere­ine müssen sich auf ein Jahr mit begren­ztem Bud­get ein­stellen. Wie nach­haltig die Entschei­dun­gen der Stadtvertre­tung sind, wird sich wohl erst in den näch­sten Monat­en zeigen – wenn klar ist, ob Schw­erin seinen Kon­so­li­dierungskurs fort­set­zen kann oder tiefer in die Haushaltssicherung rutscht.

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