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WGS-Hochhäuser Lankow: ASK stellt Eilantrag auf Abrissstopp

Über ihren Stadtvertreter Karsten Jagau hat die Aktion Stadt- und Kul­turschutz (ASK) in der ver­gan­genen Woche einen Antrag auf Baustopp bei den Hochhäusern in Lankow beim Ver­wal­tungs­gericht in Schw­erin gestellt. 

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  • Veröffentlicht April 5, 2018
Die Bag­ger sind längst angerollt und der Abriss im vollen Gange. Nun möchte die ASK einen Abrissstopp erre­ichen.
Foto: Dario Rochow | Schwerin-Lokal.de

Über ihren Stadtvertreter Karsten Jagau hat die Aktion Stadt- und Kul­turschutz (ASK) in der ver­gan­genen Woche einen Antrag auf Baustopp bei den Hochhäusern in Lankow beim Ver­wal­tungs­gericht in Schw­erin gestellt. 

Der Antrag­steller beruft sich in seinem Antrag an das Gericht auf das Unternehmen­skonzept der WGS, dass nach Angaben Jagaus von einem steigen­den Bedarf an Ein- und Zweiraum-Woh­nun­gen aus­ge­ht. Ein Abriss ergebe daher aus ASK-Sicht keinen Sinn, da der Abriss zu ein­er Wohn­raumverk­nap­pung führt und somit eine Miet­preis­steigerung in diesem Woh­nungsseg­ment zu erwarten sei. 

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Die Hochhäuser um die es geht, sind aber seit Jahren nicht saniert wor­den und wür­den, alleine schon unter dem Gesicht­spunkt der Mod­ernisierung, eine Mil­lio­nen­in­vesti­tion benöti­gen. Geld, das die WGS aber nicht hat. 

 

„Wir vertrauen den gemachten Aussagen vollständig”

 

Daher sollen nach Vorstel­lun­gen der ASK Inve­storen ein­sprin­gen, die Inter­esse an dem Kauf der drei Hochhäuser in Lankow geäußert haben sollen. Sowohl die Geschäfts­führung der WGS als auch der Auf­sicht­srat, so der Vor­wurf der ASK, sollen Gespräche mit den poten­tiellen Inve­storen abgelehnt haben. Aus der WGS ist wiederum immer wieder zu hören, dass sich bish­er kein­er der Inve­storen mit einem konkreten Konzept an die Woh­nungs­bauge­sellschaft gewandt habe. Das Risiko, nun den lange Zeit geplanten Abriss zu unter­brechen und damit erhe­bliche Fol­gekosten über die einkalkulierten Abris­skosten hin­aus zu pro­duzieren, ist den WGS-Ver­ant­wortlichen im Hin­blick auf die doch recht undurch­sichti­gen Investi­ti­tionsvorhaben zu hoch. Auch Anfra­gen unser­er Redak­tion mit der Bitte um die Bestä­ti­gung des Kaufin­ter­ess­es an den drei Hochhäusern, ist von allen drei von der ASK genan­nten Inve­storen seit über zwei Wochen unbeant­wortet geblieben.

 

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Mehr Infor­ma­tio­nen

 

Die ASK sel­ber ist sich aber sich­er, dass das Inter­esse der Inve­storen aufrichtig ist. „Wir haben diese Infor­ma­tio­nen von einem Architek­ten­büro erhal­ten. Mit den Architek­ten haben wir in der Ver­gan­gen­heit ver­trauensvoll zusam­mengear­beit­et. Daher ver­trauen wir den gemacht­en Aus­sagen voll­ständig.”, sagt Stephan Mar­ti­ni, der Geschäfts­führer der Wäh­lerge­mein­schaft. 

 

Gericht prüft Zulässigkeit der Klage

 

In dem Antrag an das Ver­wal­tungs­gericht beruft sich der Antrag­steller, Karsten Jagau auf einen möglichen Fehler im Konzept der WGS. „Es wer­den ver­mut­lich völ­lig falsche Angaben zu der Anzahl der betrof­fe­nen Woh­nun­gen gemacht. Das ‚UEK‘ (Unternehmensen­twick­lungskonzept – Anm. d. Red.) schreibt in der Entwurfs­fas­sung eine Anzahl an ‚abzureis­senden‘ Woh­nun­gen, die in der End­fas­sung des ‚UEK‘ deut­liche Unter­schiede in der Angabe der Wohnein­heit­en, die abgeris­sen wer­den sollen, aufweisen.”, schreibt die ASK auf ihrer Inter­net­seite. Das Unternehmensen­twick­lungskonzept (UEK) der WGS sei ein Grund­la­gen­pa­pi­er für eine Aus­fall­bürgschaft der Lan­deshaupt­stadt Schw­erin über 50 Mil­lio­nen Euro. Wenn eine entsprechende Zahlung der Verbindlichkeit­en durch das kom­mu­nale Woh­nungs­bau­un­ternehmen aus­bleiben würde, würde die Stadt dieses Geld bezahlen müssen. Die ASK argu­men­tiert nun in ihrem Antrag, dass der Fehler bei den Banken Zweifel an der Bonität und der Glaub­würdigkeit der WGS haben kön­nten und am Ende der Schw­er­iner Steuerzahler das Geld in Form der Stadt bezahlen müsste. 

Das Ver­wal­tungs­gericht prüft im Moment die Zuläs­sigkeit der Klage. Nach unseren Infor­ma­tio­nen wurde die Lan­deshaupt­stadt zu ein­er Stel­lung­nahme durch das Gericht aufge­fordert.

„Es ist Auf­gabe eines Stadtvertreters die Stadtver­wal­tung zu kon­trol­lieren. Es ist Auf­gabe ein­er Oppo­si­tion die Fra­gen zu stellen, die unan­genehm sind. Sollte der Abriss aller geplanten Gebäude eine Gefahr der städtis­chen WGS und eine  Steuer­mit­telver­schwen­dung darstellen ‑muss nachge­fragt wer­den. Diese Auf­gabe erfüllen wir und wir wollen über den Eilantrag die entsprechen­den Antworten.”, heißt es auf der Inter­net­seite der ASK. 

Ob, wenn dem Eilantrag des ASK-Stadtvertreters Karsten Jagau durch das Ver­wal­tungs­gericht stattgegeben wer­den sollte, am Ende eine größere Summe auf den Steuerzahler zukom­men kön­nte, das ist im Moment nur eine Speku­la­tion. Trotz­dem muss man diese Option in die Betra­ch­tung ein­fließen lassen. 

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