WGS-Hochhäuser Lankow: ASK stellt Eilantrag auf Abrissstopp
Über ihren Stadtvertreter Karsten Jagau hat die Aktion Stadt- und Kulturschutz (ASK) in der vergangenen Woche einen Antrag auf Baustopp bei den Hochhäusern in Lankow beim Verwaltungsgericht in Schwerin gestellt.
Über ihren Stadtvertreter Karsten Jagau hat die Aktion Stadt- und Kulturschutz (ASK) in der vergangenen Woche einen Antrag auf Baustopp bei den Hochhäusern in Lankow beim Verwaltungsgericht in Schwerin gestellt.
Der Antragsteller beruft sich in seinem Antrag an das Gericht auf das Unternehmenskonzept der WGS, dass nach Angaben Jagaus von einem steigenden Bedarf an Ein- und Zweiraum-Wohnungen ausgeht. Ein Abriss ergebe daher aus ASK-Sicht keinen Sinn, da der Abriss zu einer Wohnraumverknappung führt und somit eine Mietpreissteigerung in diesem Wohnungssegment zu erwarten sei.
___STEADY_PAYWALL___
Die Hochhäuser um die es geht, sind aber seit Jahren nicht saniert worden und würden, alleine schon unter dem Gesichtspunkt der Modernisierung, eine Millioneninvestition benötigen. Geld, das die WGS aber nicht hat.
„Wir vertrauen den gemachten Aussagen vollständig“
Daher sollen nach Vorstellungen der ASK Investoren einspringen, die Interesse an dem Kauf der drei Hochhäuser in Lankow geäußert haben sollen. Sowohl die Geschäftsführung der WGS als auch der Aufsichtsrat, so der Vorwurf der ASK, sollen Gespräche mit den potentiellen Investoren abgelehnt haben. Aus der WGS ist wiederum immer wieder zu hören, dass sich bisher keiner der Investoren mit einem konkreten Konzept an die Wohnungsbaugesellschaft gewandt habe. Das Risiko, nun den lange Zeit geplanten Abriss zu unterbrechen und damit erhebliche Folgekosten über die einkalkulierten Abrisskosten hinaus zu produzieren, ist den WGS-Verantwortlichen im Hinblick auf die doch recht undurchsichtigen Investititionsvorhaben zu hoch. Auch Anfragen unserer Redaktion mit der Bitte um die Bestätigung des Kaufinteresses an den drei Hochhäusern, ist von allen drei von der ASK genannten Investoren seit über zwei Wochen unbeantwortet geblieben.
Die ASK selber ist sich aber sicher, dass das Interesse der Investoren aufrichtig ist. „Wir haben diese Informationen von einem Architektenbüro erhalten. Mit den Architekten haben wir in der Vergangenheit vertrauensvoll zusammengearbeitet. Daher vertrauen wir den gemachten Aussagen vollständig.“, sagt Stephan Martini, der Geschäftsführer der Wählergemeinschaft.
Gericht prüft Zulässigkeit der Klage
In dem Antrag an das Verwaltungsgericht beruft sich der Antragsteller, Karsten Jagau auf einen möglichen Fehler im Konzept der WGS. „Es werden vermutlich völlig falsche Angaben zu der Anzahl der betroffenen Wohnungen gemacht. Das ‚UEK‘ (Unternehmensentwicklungskonzept – Anm. d. Red.) schreibt in der Entwurfsfassung eine Anzahl an ‚abzureissenden‘ Wohnungen, die in der Endfassung des ‚UEK‘ deutliche Unterschiede in der Angabe der Wohneinheiten, die abgerissen werden sollen, aufweisen.“, schreibt die ASK auf ihrer Internetseite. Das Unternehmensentwicklungskonzept (UEK) der WGS sei ein Grundlagenpapier für eine Ausfallbürgschaft der Landeshauptstadt Schwerin über 50 Millionen Euro. Wenn eine entsprechende Zahlung der Verbindlichkeiten durch das kommunale Wohnungsbauunternehmen ausbleiben würde, würde die Stadt dieses Geld bezahlen müssen. Die ASK argumentiert nun in ihrem Antrag, dass der Fehler bei den Banken Zweifel an der Bonität und der Glaubwürdigkeit der WGS haben könnten und am Ende der Schweriner Steuerzahler das Geld in Form der Stadt bezahlen müsste.
Das Verwaltungsgericht prüft im Moment die Zulässigkeit der Klage. Nach unseren Informationen wurde die Landeshauptstadt zu einer Stellungnahme durch das Gericht aufgefordert.
„Es ist Aufgabe eines Stadtvertreters die Stadtverwaltung zu kontrollieren. Es ist Aufgabe einer Opposition die Fragen zu stellen, die unangenehm sind. Sollte der Abriss aller geplanten Gebäude eine Gefahr der städtischen WGS und eine Steuermittelverschwendung darstellen -muss nachgefragt werden. Diese Aufgabe erfüllen wir und wir wollen über den Eilantrag die entsprechenden Antworten.“, heißt es auf der Internetseite der ASK.
Ob, wenn dem Eilantrag des ASK-Stadtvertreters Karsten Jagau durch das Verwaltungsgericht stattgegeben werden sollte, am Ende eine größere Summe auf den Steuerzahler zukommen könnte, das ist im Moment nur eine Spekulation. Trotzdem muss man diese Option in die Betrachtung einfließen lassen.
– Anzeige –