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Schonfrist bei Bettensteuer für Hotels

Die Bet­ten­s­teuer kommt nun erst zum 6. Mai. Hote­liers haben damit länger Zeit sich auf die Steuer vorzu­bere­it­en.   Kurz nach Ostern, sollte die umstrit­tene Über­nach­tungss­teuer in Schw­erin einge­führt wer­den.

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  • Veröffentlicht April 17, 2014
Hoteliers haben eine Schonfrist bis 6.Mai bekommen. An den Befürchtungen ändert das nichts
Die Bet­ten­s­teuer soll nun erst zum 6. Mai kom­men. Hote­liers haben nun länger Zeit sich auf die Steuer einzustellen. Die Befürch­tun­gen der Hotels und Pen­sio­nen in Schw­erin bleiben beste­hen.

Die Bet­ten­s­teuer kommt nun erst zum 6. Mai. Hote­liers haben damit länger Zeit sich auf die Steuer vorzu­bere­it­en.

 

Kurz nach Ostern, sollte die umstrit­tene Über­nach­tungss­teuer in Schw­erin einge­führt wer­den. Nun hat die Stadtver­wal­tung beschlossen, den Hote­liers noch eine Schon­frist einzuräu­men. Die entsprechende Satzung soll nun erst zum 06. Mai 2014 in Kraft treten. Darüber informierte der Finanzdez­er­nent der Lan­deshaupt­stadt Dieter Niesen. „Die Stadt hat heute ein Infor­ma­tion­ss­chreiben an die Über­nach­tungs­be­triebe ver­sandt und bere­it­et umfan­gre­ich­es Infor­ma­tion­s­ma­te­r­i­al auf der städtis­chen Inter­net­seite vor. Wir wollen den Hote­liers auch einen Fly­er mit Infor­ma­tio­nen für ihre Gäste zur Ver­fü­gung stellen und ihnen genü­gend Zeit für die ggf. erforder­lichen tech­nis­chen Anpas­sun­gen lassen“, so Dieter Niesen.

 

Die Ein­führung ein­er Bet­ten­s­teuer ist in der Stadt und auch darüber hin­aus, sehr umstrit­ten. Hotels und Pen­sio­nen befürcht­en durch diese Maß­nahme Umsatzein­bußen. Das würde die Schw­er­iner Hote­liers hart tre­f­fen, da sie schon heute mit der Aus­las­tung ihrer Hotels zu kämpfen haben.

 

Die neue Bet­ten­s­teuer soll für Über­nach­tun­gen in Schw­erin gel­ten, die ab dem 6. Mai verbindlich gebucht wer­den. Wer schon vorher gebucht hat, muss die Über­nach­tungss­teuer nicht bezahlen, auch wenn die Reise erst später erfol­gt.

 

Die Über­nach­tungss­teuer beträgt fünf  Prozent des Net­to-Über­nach­tung­spreis­es, also ohne Umsatzs­teuer. Besteuert wer­den alle Betriebe, die kurzfristige Beherber­gungsmöglichkeit­en zur Ver­fü­gung stellen, beispiel­sweise Hotels, Pen­sio­nen oder Jugend­her­ber­gen. Darüber hin­aus gilt die Über­nach­tungss­teuer auch für Pri­vatver­mi­eter, die ent­geltlich Über­nach­tun­gen anbi­eten. Die Steuer kann an die Gäste weit­ergegeben wer­den und bedeutet einen Preisanstieg für Über­nach­tung in Schw­erin.

 

Die klamme Stadtkasse, ver­spricht sich aus der Maß­nahme jährliche Mehrein­nah­men von bis zu 300.000 Euro. Kri­tik­er bezweifeln, dass diese Ein­nah­men in dieser Höhe zu erzie­len sind.