Sa, 13. Juni 2026
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Werbesatzung schränkt Innenstadt ein -
Sind bunte Hüpfburgen mitten im Welterbe erlaubt?

Für Gewerbetreibende in der Stadt gelten viele Einschränkungen für Außenwerbung, um das Welterbe nicht zu beeinträchtigen. Gleichzeitig ist ein Hüpfburgenland vor dem Schloss kein Problem.

  • Veröffentlicht Mai 29, 2026
Die Hüpfburgen aufgebaut auf der Schwimmenden Wiese, im Hintergrund das Schweriner Schloss. (Foto: Chris Loose)
Die Hüpf­bur­gen aufge­baut auf der Schwim­menden Wiese, im Hin­ter­grund das Schw­er­iner Schloss. (Foto: Chris Loose)

Das Schw­er­iner Schlossensem­ble ist nun schon seit eini­gen Jahren ein UNESCO Wel­terbe. Das bedeutet, dass zum Beispiel Baupro­jek­te im Bere­ich der Innen­stadt auch auf ihre Verträglichkeit mit dem Wel­terbe geprüft wer­den und das Wel­terbe kann sich sog­ar auf die Entschei­dung auswirken, ob auf Straßen und Wegen Kopf­steinpflaster bleibt oder nicht. Außer­dem gilt in der Schw­er­iner Innen­stadt eine Werbe­satzung. Die regelt, wie auf­fäl­lig Wer­bung in der Innen­stadt sein darf. Im beson­deren Bere­ich um die Wel­terbe Gebäude darf Wer­bung nur dezent sein und das Erschei­n­ungs­bild der Gebäude und Plätze nicht beein­trächti­gen. Was jedoch kein Prob­lem ist, sind Hüpf­bur­gen in allen For­men und Far­ben auf der Schwim­menden Wiese.

Schwimmende Wiese als Grünfläche ist ein Sonderfall

Will man in Schw­erin eine Ver­anstal­tung auf ein­er öffentlichen Fläche durch­führen, muss man eine soge­nan­nte Son­der­nutzung beantra­gen. Das gilt auch für die Schwim­mende Wiese und den angren­zen­den Bertha-Kling­berg-Platz. In 2026 erwartet die Stadt Ein­nah­men durch die Ver­pach­tung der Schwim­menden Wiese in Höhe von 7318,50 Euro und durch den Bertha-Kling­berg-Platz in Höhe von 2890,00 Euro.Dafür sind die Flächen auch mit Strom, Frisch- und Abwass­er erschlossen. Laut dem Schw­er­iner City Man­age­ment müssen die Auf­baut­en auf der Schwim­menden Wiese den Anforderun­gen an den Denkmal­bere­ich des Schloss­es und des Weltkul­turerbes entsprechen. Die Werbe­satzung gilt im Bere­ich der Schwim­menden Wiese nicht, son­dern endet am Ufer des Burgsees.

Fachstelle Welterbe: “Schwimmende Wiese nur nachgeordnet”

Laut der Fach­stelle Wel­terbe ist “die Schlos­sumge­bung so zu gestal­ten, dass die Denkmale im Regelfall möglichst ungestört zu erleben sind.” Das gelte ins­beson­dere für den Alten Garten, den Burggarten und den Schloss­garten. Die Schwim­mende Wiese sei hier­bei nur nach­ge­ord­net, da sie extra als Ver­anstal­tungs­fläche konzip­iert wurde, um Ver­anstal­tun­gen im Schloss­garten zu ver­mei­den, so die Ver­wal­tung weit­er. Schloss und Schloss­garten sind im Besitz und in der Ver­ant­wor­tung des Lan­des Meck­len­burg-Vor­pom­mern. Die Schwim­mende Wiese und der Bertha-Kling­berg-Platz gehören der Stadt Schw­erin.

Schwimmende Wiese kein Hotspot für Jugendliche mehr

Laut der Schw­er­iner Stadtver­wal­tung ist die Schwim­mende Wiese kein Hotspot für junge Men­schen mehr. In der Ver­gan­gen­heit gab es Kon­flik­te mit Anwohn­ern, da sich Jugendliche und junge Erwach­sene auf der Schwim­mende Wiese trafen und feierten. Anwohn­er fühlten sich dadurch gestört. Durch Streifen der Polizei und des kom­mu­nalen Ord­nungs­di­en­stes wur­den diese Feiern oft begleit­et, manch­mal auch aufgelöst. Mit­tler­weile sollen sich die jun­gen Men­schen an anderen Orten tre­f­fen, so die Ver­wal­tung weit­er.

 

Meinung: Das könnte Touristen irritieren

Von Christoph Loose

Für Fam­i­lien aus Schw­erin und Umland ist die Kids Fun World sicher­lich ein tolles Event, bei dem sich Kinder aus­to­ben kön­nen. Für einige andere sicher­lich auch etwas, was nicht zum his­torischen Image der Stadt passt.

 

Ste­ht man nun als Tourist auf der Schloss­brücke und schaut sich das Herzstück des Wel­terbes an, ste­hen rechts auf der Schwim­menden Wiese viele Hüpf­bur­gen, weit­ere Kinder­at­trak­tio­nen und Bauzäune. Das kann für Touris­ten wom­öglich irri­tierend wirken und nicht unbe­d­ingt das Bild des Wel­terbes sein, dass sie mit­nehmen soll­ten.

 

Ander­er­seits ver­di­ent die Stadt Schw­erin, die ja eine sehr klamme Stadtkasse hat, mit solchen Ver­anstal­tun­gen Geld. Und das hat, genau­so wie das Event für Fam­i­lien, auch eine pos­i­tive Seite für die Stadt. Wer sich etwas benachteiligt fühlen kön­nte, sind die Unternehmen in der Stadt, die ganz beson­ders auf ihre Außen­wer­bung und Deko­ra­tion acht­en müssen. Beson­ders dann, wenn neben dem Schloss eben Hüpf­bur­gen ste­hen.


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