Werbesatzung schränkt Innenstadt ein -
Sind bunte Hüpfburgen mitten im Welterbe erlaubt?
Für Gewerbetreibende in der Stadt gelten viele Einschränkungen für Außenwerbung, um das Welterbe nicht zu beeinträchtigen. Gleichzeitig ist ein Hüpfburgenland vor dem Schloss kein Problem.

Das Schweriner Schlossensemble ist nun schon seit einigen Jahren ein UNESCO Welterbe. Das bedeutet, dass zum Beispiel Bauprojekte im Bereich der Innenstadt auch auf ihre Verträglichkeit mit dem Welterbe geprüft werden und das Welterbe kann sich sogar auf die Entscheidung auswirken, ob auf Straßen und Wegen Kopfsteinpflaster bleibt oder nicht. Außerdem gilt in der Schweriner Innenstadt eine Werbesatzung. Die regelt, wie auffällig Werbung in der Innenstadt sein darf. Im besonderen Bereich um die Welterbe Gebäude darf Werbung nur dezent sein und das Erscheinungsbild der Gebäude und Plätze nicht beeinträchtigen. Was jedoch kein Problem ist, sind Hüpfburgen in allen Formen und Farben auf der Schwimmenden Wiese.
Schwimmende Wiese als Grünfläche ist ein Sonderfall
Will man in Schwerin eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Fläche durchführen, muss man eine sogenannte Sondernutzung beantragen. Das gilt auch für die Schwimmende Wiese und den angrenzenden Bertha-Klingberg-Platz. In 2026 erwartet die Stadt Einnahmen durch die Verpachtung der Schwimmenden Wiese in Höhe von 7318,50 Euro und durch den Bertha-Klingberg-Platz in Höhe von 2890,00 Euro.Dafür sind die Flächen auch mit Strom, Frisch- und Abwasser erschlossen. Laut dem Schweriner City Management müssen die Aufbauten auf der Schwimmenden Wiese den Anforderungen an den Denkmalbereich des Schlosses und des Weltkulturerbes entsprechen. Die Werbesatzung gilt im Bereich der Schwimmenden Wiese nicht, sondern endet am Ufer des Burgsees.
Fachstelle Welterbe: “Schwimmende Wiese nur nachgeordnet”
Laut der Fachstelle Welterbe ist “die Schlossumgebung so zu gestalten, dass die Denkmale im Regelfall möglichst ungestört zu erleben sind.” Das gelte insbesondere für den Alten Garten, den Burggarten und den Schlossgarten. Die Schwimmende Wiese sei hierbei nur nachgeordnet, da sie extra als Veranstaltungsfläche konzipiert wurde, um Veranstaltungen im Schlossgarten zu vermeiden, so die Verwaltung weiter. Schloss und Schlossgarten sind im Besitz und in der Verantwortung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Schwimmende Wiese und der Bertha-Klingberg-Platz gehören der Stadt Schwerin.
Schwimmende Wiese kein Hotspot für Jugendliche mehr
Laut der Schweriner Stadtverwaltung ist die Schwimmende Wiese kein Hotspot für junge Menschen mehr. In der Vergangenheit gab es Konflikte mit Anwohnern, da sich Jugendliche und junge Erwachsene auf der Schwimmende Wiese trafen und feierten. Anwohner fühlten sich dadurch gestört. Durch Streifen der Polizei und des kommunalen Ordnungsdienstes wurden diese Feiern oft begleitet, manchmal auch aufgelöst. Mittlerweile sollen sich die jungen Menschen an anderen Orten treffen, so die Verwaltung weiter.
Meinung: Das könnte Touristen irritieren
Von Christoph Loose
Für Familien aus Schwerin und Umland ist die Kids Fun World sicherlich ein tolles Event, bei dem sich Kinder austoben können. Für einige andere sicherlich auch etwas, was nicht zum historischen Image der Stadt passt.
Steht man nun als Tourist auf der Schlossbrücke und schaut sich das Herzstück des Welterbes an, stehen rechts auf der Schwimmenden Wiese viele Hüpfburgen, weitere Kinderattraktionen und Bauzäune. Das kann für Touristen womöglich irritierend wirken und nicht unbedingt das Bild des Welterbes sein, dass sie mitnehmen sollten.
Andererseits verdient die Stadt Schwerin, die ja eine sehr klamme Stadtkasse hat, mit solchen Veranstaltungen Geld. Und das hat, genauso wie das Event für Familien, auch eine positive Seite für die Stadt. Wer sich etwas benachteiligt fühlen könnte, sind die Unternehmen in der Stadt, die ganz besonders auf ihre Außenwerbung und Dekoration achten müssen. Besonders dann, wenn neben dem Schloss eben Hüpfburgen stehen.
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