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Hundehaltung ohne Versicherungsschutz: Nur in Mecklenburg-Vorpommern möglich

  Als Hundehalter ist dies zunächst einmal eine sehr angenehme und auf den ersten Blick wohl erfreuliche Gesetzesgebung. Doch die Nachteile, die ein Hundehalter ohne dementsprechenden Versicherungsschutz für das Tier

  • Veröffentlicht Juli 30, 2020

 

Als Hundehalter ist dies zunächst einmal eine sehr angenehme und auf den ersten Blick wohl erfreuliche Gesetzesgebung. Doch die Nachteile, die ein Hundehalter ohne dementsprechenden Versicherungsschutz für das Tier hat, können im Fall der Fälle nicht nur ärgerlich werden, sondern auch sündhaft teuer.

Haftpflicht muss sein

Die Hundehaftpflichtversicherung sollte immer möglich sein, denn ein noch so kleiner und niedlicher Hund kann unter Umständen ganz schön große Schäden verursachen. Besonders die kleinen Welpen aller Rassen neigen in den ersten Lebensmonaten dazu, alles was ihnen in die Quere kommt anzunagen und einfach aufzufressen. Sie machen weder Halt vor teurem Schuhwerk, noch vor Teppichen, Sofaecken, Decken, Kissen und Co. Alles, was ihnen schmeckt wird vertilgt, ob es ihnen bekommt steh noch einmal auf einem anderen Stern, denn mit Bedacht und Erfahrung in Sachen Bekömmlichkeit, ist es noch nicht sehr weit her bei den Kleinen.

Da sind Tierarzt-, oder schlimmer noch, Klinikbesuche gleich schon zu Beginn des Abenteuers Hund keine Seltenheit. Eine generelle Tierhalter Versicherung, wie auch zum Teil eine separate Krankenversicherung für den Hund sind zu überdenken und wenn möglich mit einzuplanen.

Große Schäden vermeiden

Der Hund kann nicht nur im eigenen Zuhause ärgerliche Schäden verursachen. Auch in Nachbars Garten, oder schlimmer noch, auf öffentlichen Straßen und Wegen. Denn dort ist ein Hund, der womöglich nicht angeleint ist, immer als eine potenzielle Gefahr im Straßenverkehr einzuschätzen. Denn ein spontanes Weglaufen über die Straße zu einem anderen Hund, oder auch das Angreifen von Personen und anderen Hunden kann ernsthafte Folgen mit sich ziehen. Schwere Unfälle mit mehreren PKWs können etwa die Folge sein. Personenschäden und Sachschäden, die dann schnell einmal in die sechsstelligen Bereich geht und sogar darüber hinaus.

Allein die Beißattacke eines Hundes an Beinen und anderen Extremitäten kann richtig gefährlich werden. Der noch so liebe Hunde kann plötzlich völlig unerwartet anders reagieren und sich nicht mehr kontrollieren lassen. Hunde, die jagen und hinter Hasen, Wild, Vögeln und Sonstigem her und auf der Pirsch sind, sind in der Regel nicht mehr zu Halten. Auch hierbei können in Wald und Flur schwerwiegende Unfälle geschehen.

Absichern hilft

Die allgemeine Hundehaftpflicht kann auch dann greifen, wenn beispielsweise der Hund beim Spielen und Jagen durch die Wohnung eines Freundes wertvolle Gegenstände zu Bruch gehen, oder das Handy komplett zerkaut wird, oder auch die Fernbedienung des TVs und vieles mehr. Zu Guter Letzt ist es auch eine Art Selbstschutz und Absicherung für den Halter selbst. Denn immer die Angst im Nacken zu verspüren, dass der Hunde wenn er draußen frei läuft plötzlich nicht mehr hört und jagt, oder sich auf andere Artgenossen stürzt und diese dann schwer verletzt.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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