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Gassi-Schwimmen im Schweriner See:
Ortsteilvertretung gegen Hundebereich am Zippendorfer Strand

Die CDU möchte einen Hundestrand in Zippendorf. Grüne plädieren für einen einjährigen Test, die AfD für Prüfungen weiterer Flächen. Die Ortsteilvertretung lehnt ab.

  • Veröffentlicht Januar 29, 2026
Bere­its jet­zt gilt am Zip­pen­dor­fer Strand Leinenpflicht für Hunde. Foto: Christoph Loose


“Im gesamten Ufer­bere­ich des Schw­er­iner Sees gilt grund­sät­zlich ein Anleinge­bot für Hunde”, darauf ver­weist die Schw­er­iner Ver­wal­tung in ihrer Stel­lung­nahme zum CDU-Antrag. Die möchte, dass ein 50m bis 100m langer Bere­ich des 600m lan­gen Stran­des als Hun­de­strand aus­gewiesen wird.
Das soll eine Wertschätzung an die Hun­des­teuerzahler von knapp 4.000 Vier­bein­ern im Stadt­ge­bi­et sein, so die CDU. Kosten solle es nicht viel, da nur Schilder aufgestellt wer­den müssen. Die aktuelle Stran­dord­nung ver­bi­etet es Hunde mit an den Zip­pen­dor­fer Strand zu nehmen. Das liegt daran, dass der Schw­er­iner See als EU–  Vogelschutzge­bi­et aus­gewiesen ist und freilaufende und badende Hunde deshalb nicht zuläs­sig seien, argu­men­tiert die Ver­wal­tung. Außer­dem gäbe es bere­its genug Hun­de­strände in der Stadt.

Andere Fraktionen, andere Ideen

Die AfD möchte deshalb, dass die Ver­wal­tung diese Hun­de­strände auf www.schwerin.de bess­er erkennbar macht. Wie bere­its bei den Aus­lauf­flächen für Hunde, sollen auch Hun­de­strände auf ein­er Karte zu sehen sein. Mit der Erstel­lung soll die Ver­wal­tung beauf­tragt wer­den. Die Ver­wal­tung sieht auch diese Auf­gabe kri­tisch, da Schwimm­bere­iche für Hunde nur schw­er auf ein­er Karte darstell­bar sein sollen. Außer­dem soll der amtierende Ober­bürg­er­meis­ter prüfen, ob noch weit­ere Hun­de­strände ein­gerichtet wer­den kön­nen. Die Frak­tion Grüne/Die Partei möchte, wie die CDU, einen Hun­de­bere­ich am Zip­pen­dor­fer Strand. Aber nur für ein Jahr als Test­phase. Danach soll geprüft wer­den, ob Gas­si-Schwim­men am Zip­pen­dor­fer Strand dauer­haft ermöglicht wer­den soll.

Ortsteilvertretung gegen Hundestrand in Zippendorf

In ihrer Sitzung am Mittwoch (28.01.2026) sprach sich die Vertre­tung der Zip­pen­dor­fer ein­stim­mig gegen alle drei Vorschläge aus, so der Vor­sitzende Diet­mar Tack­mann (FDP). Auch wenn es eine schöne Idee sei, gäbe es genug Orte damit Vier­bein­er ins Wass­er kön­nen und dafür müsse man nicht den schön­sten Strand der Stadt nehmen, so Tack­mann weit­er. Die Lokalpoli­tik­er haben zwar alle bei allen Vorschlä­gen mit “Nein” ges­timmt, bieten der Ver­wal­tung aber eine andere Idee: Östlich vom Zip­pen­dor­fer Strand liegen andere Bucht­en am Schw­er­iner See. Die Ver­wal­tung muss nun bew­erten, ob dort ein Hun­de­bere­ich ein­gerichtet wer­den kann oder ob es Kon­flik­te mit dem Vogelschutzge­bi­et gibt.

 

Am Zip­pen­dor­fer Strand zeigen viele Schilder die Stran­dord­nung. Foto: Christoph Loose

Leinenpflicht in vielen Teilen Schwerins

Im Ufer­bere­ich einiger Seen und in Teilen der Innen­stadt gilt eine generelle Leinenpflicht. Auf sechs ver­schiede­nen Hun­deaus­lauf­flächen im Stadt­ge­bi­et kön­nen Vier­bein­er frei laufen. Ins Wass­er sollen Hunde generell nur angeleint, darauf ver­weist die Ver­wal­tung auch mehrmals in ihren Stel­lung­nah­men zu den Anträ­gen.

Genauere Infos und Karten gibt es hier.

 


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