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Nach Kopplins Vorwürfen:
Stadt verteidigt sich

Der Konflikt zwischen der Stadt und dem Pächter Rüdiger Kopplin bleibt weiter ungelöst- Kopplin spricht von Schikane. Die Stadt räumt jetzt mit den Vorwürfen des Inselpächters auf.

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  • Veröffentlicht Juli 29, 2025
Am Wochenende konnten sich die Besucher vom neuen Anleger überzeugen Foto: maxpress
Der Boot­san­leger auf Kan­inchen­werder.  Foto: max­press

Das Strand­fest, das tra­di­tionell von den Stadtwerken ver­anstal­tet wird, liegt schon einige Zeit zurück. Der Kon­flikt, das Pächter Rüdi­ger Kop­plin im Zuge ein­er Hygien­ekon­trolle der Auss­chank unter­sagt wurde, bleibt weit­er beste­hen. Auf Anfrage unser­er Redak­tion äußert sich jet­zt die Stadt zu dem Vor­fall.

Wenn es nach Kop­plin geht, gegen den aktuell eine Räu­mungsklage läuft, rei­hte sich die Hygien­ekon­trolle am Fre­itag vor dem großen Strand­fest in eine Rei­he von Maß­nah­men ein, die gegen den Betreiber der Gast­stätte „Hafen Posten” ein­geleit­et wur­den. Tele­fonisch erhebte Kop­plin schwere Vor­würfe gegen die Stadt, die jedoch das Gegen­teil behauptet.

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Pächter sei „unverschämt”

Kop­plin zeich­nete das Bild, dass die Stadt mit der Lebens­mit­telkon­trolle bewusst gegen ihn vorge­gan­gen sei. Das Vet­er­inäramt hat­te am Fre­itag Män­gel, die den Verkauf von Lebens­mit­tel ver­bi­eten, fest­gestellt und dem Betreiber anschließend die Möglichkeit eingeräumt, die Bean­stan­dun­gen inner­halb eines Tages zu beheben. Laut eige­nen Angaben war es Kop­plin in der kurzen Zeit  nicht möglich, die fest­gestell­ten Män­gel zu beseit­i­gen. 

Der Dez­er­nent Bernd Not­te­baum beze­ich­nete Kop­plin im Gespräch mit SNO als “unver­schämt”. Es ist die Auf­gabe des Vet­er­inäramtes, vor jed­er größeren Ver­anstal­tung zu prüfen, ob die Hygiene-und Qual­itäts­stan­dards einge­hal­ten wer­den. “Bei Kop­plin war das nicht der Fall”, so Not­te­baum. Schließlich wur­den im Rah­men der Hygien­ekon­trolle auch andere Betreiber, die die Gäste mit Speisen und Getränken ver­sorgten, kon­trol­liert. Sie erfüll­ten jedoch alle Vor­gaben. Im Gespräch wurde deut­lich, dass auch Not­te­baum von dem Pächter ent­täuscht ist. “Er ist der Auf­gabe nicht gewach­sen. Schließlich schaffte er es ja noch nicht mal, den Grill auf die Insel zu trans­portieren”, äußerte sich der Dez­er­nent. 

Gasthaus in Kaninchenwerder
Das Vet­er­inäramt unter­sagte Kop­plin auf­grund baulich­er Män­gel den Verkauf. Foto: ZGM / Uwe Lip­ka

Wer muss die baulichen Mängel beheben?

Die großen Ritzen im alten Die­len­bo­den der Küche, durch die Mäuse ein­drin­gen kön­nten, waren mitunter ein Grund, warum das Vet­er­inäramt Kop­plin den Verkauf unter­sagt hat­te. Für den Kapitän ist klar, dass die „Hygien­ekon­trolle Män­gel fest­stellte, die der Stadt schon längst bekan­nt waren, aber nie behoben wor­den sind.” Er ist der Auf­fas­sung, wie er gegenüber unser­er Redak­tion bestätigte, dass die Stadt für die baulichen Män­gel aufkom­men soll. Schließlich sei Kop­plin nur Pächter, dessen Pachtver­trag bis 2030 beste­ht.

Auch für diese Unter­stel­lung find­et der Dez­er­nent deut­liche Worte: “Es ist die Auf­gabe des Betreibers dafür zu sor­gen, dass sich kein Mäusekot in der Küche befind­et.” An dieser Stelle hob Not­te­baum nochmals die Bedeu­tung der Hygien­ekon­trolle her­vor. Mit der Prü­fung, ob alle Hygien­e­s­tandards einge­hal­ten wer­den, soll vorder­gründig die Gesund­heit der Besuch­er sichergestellt wer­den, das war auch beim 17. Strand­fest der Fall.

Streit um Stromrechung 

Unab­hängig vom Strand­fest, bei dem die Besuch­er die Möglichkeit hat­ten, mit der Weißen Flotte auf die Insel Kan­inchen­werder überzuset­zen, kam Kop­plin auf eine andere The­matik zu sprechen, die seine Auf­fas­sung, die Stadt gin­ge bewusst gegen ihn vor, stützen soll: Erst kür­zlich saß Kop­plin in sein­er Gast­stätte im Dunkeln. Ihm wurde vorge­wor­fen, seine Strom­rech­nung nicht bezahlt zu haben. Kop­plin betonte, dass die „nicht bezahlte Rech­nung auf eine Ver­brauch­er­stelle zurück­ge­ht, deren Stromkosten die Stadt hätte tra­gen müssen.“

Bezüglich der nicht bezahlten Strom­rech­nung bestätigte uns der Dez­er­nent, dass die “Stadt ihren Anteil der Stromkosten bezahlt hat.”  Die Stadtwerke, von denen wir gern gewusst hät­ten, wer für die Strom­rech­nung aufkom­men müsste, haben auf unsere Anfrage nicht reagiert.

Beim Ver­such, die Ereignisse auf der Insel aufzuk­lären, sind bei­de Parteien so gefes­tigt, dass es Aus­sage gegen Aus­sage ste­ht. Der Kon­flikt zwis­chen der Stadt und dem Pächter dürfte wohl noch andauern: Den Recht­stre­it rund um die Räu­mungsklage wird ein Gericht entschei­den müssen.