Nach Kopplins Vorwürfen:
Stadt verteidigt sich
Der Konflikt zwischen der Stadt und dem Pächter Rüdiger Kopplin bleibt weiter ungelöst- Kopplin spricht von Schikane. Die Stadt räumt jetzt mit den Vorwürfen des Inselpächters auf.

Das Strandfest, das traditionell von den Stadtwerken veranstaltet wird, liegt schon einige Zeit zurück. Der Konflikt, das Pächter Rüdiger Kopplin im Zuge einer Hygienekontrolle der Ausschank untersagt wurde, bleibt weiter bestehen. Auf Anfrage unserer Redaktion äußert sich jetzt die Stadt zu dem Vorfall.
Wenn es nach Kopplin geht, gegen den aktuell eine Räumungsklage läuft, reihte sich die Hygienekontrolle am Freitag vor dem großen Strandfest in eine Reihe von Maßnahmen ein, die gegen den Betreiber der Gaststätte „Hafen Posten” eingeleitet wurden. Telefonisch erhebte Kopplin schwere Vorwürfe gegen die Stadt, die jedoch das Gegenteil behauptet.
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Pächter sei „unverschämt”
Kopplin zeichnete das Bild, dass die Stadt mit der Lebensmittelkontrolle bewusst gegen ihn vorgegangen sei. Das Veterinäramt hatte am Freitag Mängel, die den Verkauf von Lebensmittel verbieten, festgestellt und dem Betreiber anschließend die Möglichkeit eingeräumt, die Beanstandungen innerhalb eines Tages zu beheben. Laut eigenen Angaben war es Kopplin in der kurzen Zeit nicht möglich, die festgestellten Mängel zu beseitigen.
Der Dezernent Bernd Nottebaum bezeichnete Kopplin im Gespräch mit SNO als “unverschämt”. Es ist die Aufgabe des Veterinäramtes, vor jeder größeren Veranstaltung zu prüfen, ob die Hygiene-und Qualitätsstandards eingehalten werden. “Bei Kopplin war das nicht der Fall”, so Nottebaum. Schließlich wurden im Rahmen der Hygienekontrolle auch andere Betreiber, die die Gäste mit Speisen und Getränken versorgten, kontrolliert. Sie erfüllten jedoch alle Vorgaben. Im Gespräch wurde deutlich, dass auch Nottebaum von dem Pächter enttäuscht ist. “Er ist der Aufgabe nicht gewachsen. Schließlich schaffte er es ja noch nicht mal, den Grill auf die Insel zu transportieren”, äußerte sich der Dezernent.

Wer muss die baulichen Mängel beheben?
Die großen Ritzen im alten Dielenboden der Küche, durch die Mäuse eindringen könnten, waren mitunter ein Grund, warum das Veterinäramt Kopplin den Verkauf untersagt hatte. Für den Kapitän ist klar, dass die „Hygienekontrolle Mängel feststellte, die der Stadt schon längst bekannt waren, aber nie behoben worden sind.” Er ist der Auffassung, wie er gegenüber unserer Redaktion bestätigte, dass die Stadt für die baulichen Mängel aufkommen soll. Schließlich sei Kopplin nur Pächter, dessen Pachtvertrag bis 2030 besteht.
Auch für diese Unterstellung findet der Dezernent deutliche Worte: “Es ist die Aufgabe des Betreibers dafür zu sorgen, dass sich kein Mäusekot in der Küche befindet.” An dieser Stelle hob Nottebaum nochmals die Bedeutung der Hygienekontrolle hervor. Mit der Prüfung, ob alle Hygienestandards eingehalten werden, soll vordergründig die Gesundheit der Besucher sichergestellt werden, das war auch beim 17. Strandfest der Fall.
Streit um Stromrechung
Unabhängig vom Strandfest, bei dem die Besucher die Möglichkeit hatten, mit der Weißen Flotte auf die Insel Kaninchenwerder überzusetzen, kam Kopplin auf eine andere Thematik zu sprechen, die seine Auffassung, die Stadt ginge bewusst gegen ihn vor, stützen soll: Erst kürzlich saß Kopplin in seiner Gaststätte im Dunkeln. Ihm wurde vorgeworfen, seine Stromrechnung nicht bezahlt zu haben. Kopplin betonte, dass die „nicht bezahlte Rechnung auf eine Verbraucherstelle zurückgeht, deren Stromkosten die Stadt hätte tragen müssen.“
Bezüglich der nicht bezahlten Stromrechnung bestätigte uns der Dezernent, dass die “Stadt ihren Anteil der Stromkosten bezahlt hat.” Die Stadtwerke, von denen wir gern gewusst hätten, wer für die Stromrechnung aufkommen müsste, haben auf unsere Anfrage nicht reagiert.
Beim Versuch, die Ereignisse auf der Insel aufzuklären, sind beide Parteien so gefestigt, dass es Aussage gegen Aussage steht. Der Konflikt zwischen der Stadt und dem Pächter dürfte wohl noch andauern: Den Rechtstreit rund um die Räumungsklage wird ein Gericht entscheiden müssen.




