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IHK befragt Unternehmen zum Mindestlohn

(pm/red) Seit dem 1. Jan­u­ar 2015 gilt in Deutsch­land der neue flächen­deck­ende Min­dest­lohn von 8,50 Euro brut­to je Stunde. Die Wirtschaft hat­te sich von Beginn an skep­tisch gegenüber dieser Neuregelung

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  • Veröffentlicht Februar 14, 2015

IHK zu Schwerin(pm/red) Seit dem 1. Jan­u­ar 2015 gilt in Deutsch­land der neue flächen­deck­ende Min­dest­lohn von 8,50 Euro brut­to je Stunde. Die Wirtschaft hat­te sich von Beginn an skep­tisch gegenüber dieser Neuregelung gezeigt und befürchtet neben Exzessen an Bürokratie auch, dass viele Betriebe sich nicht mehr leis­ten kön­nen, Stellen zu beset­zen.

Aber auch die Durch­führungs­fra­gen sind für viele Betriebe wenig trans­par­ent. Die IHK zu Schw­erin hat deshalb eine Umfrage ges­tartet, um von den größten Sor­gen ihrer Unternehmen mit dem Min­dest­lohn konkret zu erfahren und konkrete Hil­festel­lun­gen geben zu kön­nen. „Wir möcht­en unseren Unternehmen zur Seite ste­hen und ihnen dabei helfen, den Über­gang zu meis­tern“, so Sieg­bert Eise­nach, Haupt­geschäfts­führer der IHK zu Schw­erin.

Unternehmen kön­nen sich jed­erzeit mit ihren Erfahrun­gen und Prob­le­men an die IHK zu Schw­erin wen­den. Die IHK zu Schw­erin wird zusam­men mit ihrer Dachor­gan­i­sa­tion, dem Deutschen Indus­trie- und Han­del­skam­mertag (DIHK), die Schwierigkeit­en an die Bun­de­spoli­tik her­antra­gen, um eine schnelle und prak­tik­able Lösung her­bei zu führen, was ins­beson­dere die umfassenden Doku­men­ta­tion­spflicht­en ange­ht.

Prob­leme und Fragestel­lun­gen bzgl. des Min­dest­lohns kön­nen unter der E‑Mail-Adresse VARechtSteuern@Schwerin.IHK.de oder unter der Tele­faxnum­mer 0385 / 5103 510 einge­sandt wer­den. Fern­er ste­ht die IHK zu Schw­erin unter der Rufnum­mer 0385 / 5103 516, Dr. Kathrin Kum­mer, zur Ver­fü­gung.

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